Diskussion:Rechtsanwaltskammer

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von R2Dine in Abschnitt Überarbeitung nötig
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Überarbeitung nötig

[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel unterscheidet nicht zwischen Anwaltskammern als Körperschaften döR mit Zwangsmitgliedschaft und Anwaltsvereinen als freiwilligen Zusammenschlüssen in der Rechtsform des e.V. Im übrigen Redundanz hinsichtlich Rechtsanwaltskammer (Deutschland). R2Dine (Diskussion) 17:23, 25. Apr. 2015 (CEST)Beantworten