Diskussion:Rechtsdienstleistung
Was ist eine Diensleistung?
[Quelltext bearbeiten]Hier fehlt die betrachtung, wann etwas überhaupt eine diensleistung ist. Wenn mich im kaufhaus jemand fragt, ob er die ware kaufen muss, wenn er die packung öffnet, und ich gebe ihm die auskunft, dann ist das IMHO keine dienstleistung, weil es eine private auskunft ist. (nicht signierter Beitrag von 83.137.191.1 (Diskussion) 14:26, 22. Nov. 2010 (CET))
- , siehe Wikilink in der Einleitung auf ErledigtDienstleistung. --Xipolis (Diskussion) 07:58, 2. Jan. 2017 (CET)
Liste konkreter Rechtsdienstleistungen
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel Rechtsberatung ist zu lesen, dass die Rechtsberatung eine Rechtsdienstleistung ist. Der spätere Hinweis, dass die Rechtsberatung von der Rechtsbesorgung und Rechtsvertretung abzugrenzen sei, wirft bei mir die Frage auf ob nun Rechtsbesorgung und -vertretung dann eine Rechtsdienstleistung darstellen. Wenn dem so sein sollte, fände ich einen Hinweis nach der allgemeinen Definition einer Rechtsdienstleistung aus §2 RDG, nützlich. Bspw. "... sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalles erfordert (§ 2 RDG). Als eine solche Tätigkeit gelten konkret die Rechtsberatung, Rechtsbesorgung und Rechtsvertretung. Tätigkeiten, die sich im Auffinden, ...". Wenn es noch mehr solcher Dienstleistungen gibt, sollten diese dann natürlich dort noch aufgenommen werden. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 12:38, 15. Feb. 2016 (CET)
- Der Begriff Rechtsdienstleistung stammt aus dem RDG 1 und dieses trat 2008 in Kraft. Das RDG nimmt nach § 1 in Anspruch ausschließlich außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu regeln. --Xipolis (Diskussion) 08:15, 2. Jan. 2017 (CET)
Wir über uns. In: rechtsbeistand.de. BDR, abgerufen am 14. Dezember 2016.