Diskussion:Rechtsfähigkeit
Begriffsklärung
[Quelltext bearbeiten]Rechtsfähigkeit ist mE ein und dasselbe juristische Konzept, dass es so in allen modernen Rechtsordnungen gibt. Daher sind Rechtsfähigkeit (Deutschland), Rechtsfähigkeit (Österreich) keine eigenen Begriffe, die eigener Seiten bedürften. --Taste1at 10:42, 24. Jul. 2010 (CEST)
- Siehe Portaldiskussion --UHT 21:34, 24. Jul. 2010 (CEST)
- Ersteres ist zwar richtig. Die Rechtsfähigkeit ist aber relativ zu den einzelnen Rechtsordnungen und kann in jeder Rechtsordnung unterschiedlich ausgestaltet sein. D.h. hier kann man m.E. die "Rechtsfähigkeit" im Sinne der allgemeinen Rechtstehorie diskutieren. Auf den anderen Seiten die konkrete Gestaltung.
- --Rechtswissenschaft (Diskussion) 12:56, 23. Dez. 2015 (CET)
Dieser Begriff hatte in der DDR wohl eine ganz spezielle Bedeutung, die gesondert erklärt werden müsste. --Eingangskontrolle 13:23, 27. Aug. 2010 (CEST)
Wörterbucheintrag
[Quelltext bearbeiten]Ich suche nach dem geistigen Hintergrund des Begriffs "Rechtssubjekt" z.B. bei Kant oder Kelsen und werde auf diese Seite umgelentk, auf einen Wörtebucheintrag. Großartig! Nichts zur Geschichte der Begriffe, nichts zur Rechtstheorie, die dahinter steht. Da fehlt ja noch alles!!! --92.75.206.251 15:44, 25. Nov. 2010 (CET)
- Recherchiere und trag es doch einfach nach! --Benatrevqre …?! 17:31, 5. Apr. 2011 (CEST)
Rechtsperson leitet hierher, steht aber nicht im Artikel. Sind Rechtsperson und Rechtssubjekt Synonyme?
Danke&Gruß, Ciciban (Diskussion) 14:05, 10. Apr. 2015 (CEST)
- ´habe eine Antwort versucht.
- --Rechtswissenschaft (Diskussion) 12:53, 23. Dez. 2015 (CET)
- P.S.: Wenn der Artikel etwas ausgearbeiter ist, sollte man vielleicht für "Rechtsperson" ein eigenes Lemma verwenden.
- --Rechtswissenschaft (Diskussion) 12:59, 23. Dez. 2015 (CET)