Diskussion:Rechtsform
Die Definition zu Beginn ist etwas unsauber: es heißt "...in irgendeiner Form wirtschaftlich tätig wird". Beim Verein gibt es aber (in großer Überzahl) den Idealverein (§21 BGB - Nicht wirtschaftlicher Verein), der juristisch gesehen eben nicht wirtschaftlich tätig ist; aus betriebswirtschaftlicher Sicht mag auch ein Sportverein wirtschaftlich tätig sein, juristisch gesehen ist dies nicht richtig. Ich würde daher die Änderung der Passage in "in irgendeiner Form am Markt aktiv ist" oder "in irgendeiner Form am Rechtsverkehr teilnimmt" für gut halten.
Kann jemand noch die Beschreibung der GmbH & Co. KG ergänzen? Oder erklären, warum sie nicht in einer der Listen auftaucht? Ralf Pfeifer 08:13, 13. Feb 2005 (CET)
- Die GmbH & Co. KG ist eine Mischform. Hier jede Mischform aufzuführen würde keinen Sinn ergeben. Inzwischen lassen sich beinahe beliebige Mischformen, auch mit anderen europäischen Rechtsformen bilden, so zum Beispid um nur einige zu nennen. --Daniel Beyer ✉ 19:07, 17. Jul 2005 (CEST)
- Die GmbH & Co KG ist eine Firmierung, in der der Hafter die GmbH ist. --DennisNenner 14:08, 19. Mai 2006 (CEST)lölöööööööööö
In diesem Artikel steht die GbR unter "Nicht rechtsfähige Personengesellschaften". Dagegen sagt der Artikel Rechtsfähigkeit, dass eine GbR rechtsfähig ist.
Was ist richtig?
NilsB 11:51, 17. Dez 2003 (CET)
Teils/teils: Die GbR wird steuerrechtlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt, insofern wie eine juristische Person, jedoch nicht bürgerlich-rechtlich. Benutzer, 29.3.4
In Robinski, Gewerberecht, 2002, C21 wird die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) als juristische Person aufgelistet und dazu auf Pinegger/Kraußer, Aktuelle Fragen des Gewerberechts, Gewerbearchiv 1998,465 verwiesen (leider habe ich dieses Buch nicht). Im Artikel steht sie unter nicht rechtsfähige Personengesellschaft. Was ist richtig?
e.K.
[Quelltext bearbeiten]immer wieder lese ich "e.K." als rechtsform, was bedeutet das? hat jmd. ne antwort? -Josef
- eingetragener Kaufmann
Differenzierung PersGes / Körperschaften
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel verbindet nicht zutreffend die Einteilung in Personengesellschaft und Körperschaft (nicht so bezeichnet, das ist auch nicht richtig) mit der Rechtsfähigkeit. Diese beiden Kategorien sollten getrennt werden, also schlichtweg die PersGes den Körperschaften gegenüber gestellt werden. Zudem ist die RsFähigkeit von der Eigenschaft der juristischen Person zu trennen. So wird der BGB-Gesellschaft heute allgemein die Rechtsfähigkeit zugesprochen, vgl. Grunewald Gesellschaftsrecht 1. A. 100.. Dies ist selbst beim nicht-rechtsfähigen Verein iSd § 54 S. 2 BGB der Fall, vgl. Grunewald 2. B. 17..
- Ich hab einfach mal hier und da einige in der Tat missverständliche Wörter entfertn. Besser so? --Alkibiades 21:23, 21. Mai 2006 (CEST)
Ausländische Rechtsformen
[Quelltext bearbeiten]Hier sollte eine grundlegende Umstellung erfolgen. Die Rechtsformen sollten EINMAL erwähnt werden und dann nur noch in der zweiten Spalte, in welchen Ländern sie vorhanden sind. Das erhöht die Übersichtlichkeit und macht die Liste kürzer. Doppelbenennungen (wie zur Zeit leider zu lesen) entfallen. Wer traut sich diesbezüglich an die Überarbeitung? JARU 00:52, 12. Nov. 2006 (CET)
Das ist problematisch, denn gleiche Rechtsformarten sind in der Ausgestaltung im Detail noch immer unterschiedlich. So ist die GbR in Deutschland eine Rechtsperson (kann verklagt werden) in Österreich jedoch nicht. Dennoch gibt es vergleichbare Rechtsformen. Es ist gefährlich Rechtsformen nebeneinanderzustellen und zu sagen: Gibt es / gibt es nicht. Wenn dann müßte man herausarbeiten, wo die Unterschiede sind. e-consultance 08:30, 8. Nov. 2011 (CET)
- Zum Problem des Vergleichens von Themen im Recht verschiedener Staaten siehe auch: Portal:Recht/FAQ#Kategorisierung und Lemmata und unter der Beschreibung des damit befassten Fachs Rechtsvergleichung.--pistazienfresser 11:15, 8. Nov. 2011 (CET)
Nicht ganz Vollständig
[Quelltext bearbeiten]Mal abgesehen davon, dass einige Bertriebsformen fehlen, ist auch zu sagen, dass der Begriff "Rechtsform" sich nicht nur auf diese bezieht. Er gilt ebenso Verträge und Vereinbarungen. Vielleicht muss auch nur die Überschrift geändert werden.
- Das ist falsch. Du verwechselst Rechtsform mit Rechtswirksamkeit.--Wowo2008 (Diskussion) 16:59, 12. Mai 2014 (CEST)
Frage
[Quelltext bearbeiten]Hat das "Rommy:" am Textanfang eine sinnvolleBedeutung? -- Mbdortmund 12:51, 18. Mär. 2007 (CET)
- War vermutlich eine Art Vandalismus. --Alkibiades 13:15, 18. Mär. 2007 (CET)
- Hatte ich vermutet, war mir aber nicht ganz sicher. Danke. -- Mbdortmund 17:42, 18. Mär. 2007 (CET)
Überschneidung
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel überschneidet sich inhaltlich mit dem Artikel Aktiengesellschaft. 77.0.109.207 00:07, 17. Okt. 2007 (CEST)
- keinesfalls.--Wowo2008 (Diskussion) 16:59, 12. Mai 2014 (CEST)
Redundanzen
[Quelltext bearbeiten]{{Redundanztext|84.171.101.66 22:35, 7. Sep. 2008 (CEST)|September Ist diese Diskussion noch offen oder bereits erledigt? Den Artikel kann ich nicht über den Link erreichen.
Juristische Person alten hamburgischen Rechts
[Quelltext bearbeiten]hier steht, daß heute nur noch die HASPA Finanzholding so organisiert sei. Die "Diakonissenanstalt Bethanien", also das Methodistinnen Kloster in Hamburg, ist auch noch so eine Gesellschaft. (nicht signierter Beitrag von 193.24.32.51 (Diskussion) 14:51, 8. Sep. 2010 (CEST))
internationale Mischformen, speziell "B.V. & Co KG"
[Quelltext bearbeiten]Ganz oben steht, leider ohne das angekündigte Beispiel "... Inzwischen lassen sich beinahe beliebige Mischformen, auch mit anderen europäischen Rechtsformen bilden, so zum Beispid um nur einige zu nennen." Wenn das mit den Mischformen so ist, sollte dieser Sachverhalt von Kundigen in den Artikel gesetzt werden, mit Angabe der möglichen Mischungen und "Mischbarkeiten".
Gehört die B.V. & Co KG auch dazu, ein deutsch-niederländisches Gemisch, das z.B. Oracle Deutschland und Hennes & Mauritz (H&M) gewählt haben?
Was ist generell "das Salz" in dieser interationalen "Suppe" - es kann doch wohl nur einen Gerichtsstand und eine Rechtsauslegung geben !? Dazu wäre evtl. ein Ausblick auf die Europäisierung solcher Rechtsformen angebracht (falls das der Denkansatz bei solchen Konstrukten ist). --194.95.119.139 14:18, 30. Nov. 2010 (CET)
Namibia
[Quelltext bearbeiten]Warum existiert hier ein Unterartikel zu Namibia? Es ist ja nicht so, dass die Form in Namibia besonders außergewönlich ist oder Namibia eine Wirtschaftsmacht wäre, somit erachte ich es nicht als nennenswert. (nicht signierter Beitrag von Behnam Lot (Diskussion | Beiträge) 17:36, 1. Dez. 2010 (CET))
Sehe ich genauso - wenn hier innerhalb von 14 Tagen keine Argumente kommen, den Teil des Artikels bitte löschen! -- 134.106.132.218 18:35, 22. Mär. 2011 (CET)
- Nicht Namibia ist falsch sondern die anderen 199 Länder, die noch fehlen. Bitte so ausbauen - dann fällt auch Namibia nicht mehr auf. Allerdings sollte man sich überlegen, ob man nicht wie in der EN-WP eine Liste von Rechtsformen erstellt, um diesen Artikel zu entlasten. Hier kann dann ein Überblick zu den unterschiedlichen Charakteristiken (Haftungsbegrenzung, Entscheidungsstrukturen etc.) rein und die langen Listen stehen gesondert. Geisslr 09:00, 23. Mär. 2011 (CET)
Genossenschaft in Österreich
[Quelltext bearbeiten]Diese Rechtsform fehlt doch in Österreich. Das sollte aber einer ergänzen der sich besser auskennt als ich. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 16:54, 24. Aug. 2011 (CEST)
nicht eingetragener Verein => Personengesellschaft
[Quelltext bearbeiten]Hallo
für mich passt das nicht zusammen: Ein Verein wird eingetragen im Vereinsregister und ist ab dann eine Körperschaft. Ein nicht eingetragener Verein ist für mich (und die deutsche Steuer) keine Personengesellschaft, sondern eine Personengruppe oder Personenverbund, aber keine Pesonengesellschaft. Eine Personengesellschaft kann ich als Rechtsubjekt verklagen z.B. wegen Lizenzverstoßes, einen nicht eingetragenen Verein kann ich nicht greifen, ich kann nur die Summe der Mitglieder haftend machen. Wie seht ihr das?
-- 178.113.60.44 22:44, 17. Okt. 2011 (CEST)
- Anders, ungefähr so wie unter: Verein#Nicht_eingetragener_Verein. Friedvolle Nacht -- pistazienfresser 01:08, 18. Okt. 2011 (CEST)
überarbeiten
[Quelltext bearbeiten]Rechtsformen sind viel weiter gefasst, sie beschraenken sich nicht -- wie umseitig angegeben -- auf Unternehmungen. Beispielhaft seien die Körperschaften des öffentlichen Rechts (vom Ministerium bis runter zur Gemeinde oder Gemeindeverband (Deutschland) sowie von der Katholischen Kirche bis runter zur freikirchlichen Gemeinde als GbR) sowie Stiftungen, Verbaende, Vereine usw. genannt. --93.134.252.168 16:14, 16. Jan. 2013 (CET)
China
[Quelltext bearbeiten]Die Aussage, dass das EJV die wichtigste Form sei stimmte so vor einigen Jahren. Mitlerweile ist das WFOE die häufigste Form. Allerdings finde ich dazu auf die schnelle keine Quelle. Für ausländische Unternehmen wird die "normale" Gesetzgebung für chinesische Unternehmen immer wichtiger und die Spezialgesetzgebung für Ausländer immer unwichtiger. --Pflanz im Glück (Diskussion) 14:50, 25. Jan. 2015 (CET)
Zählung
[Quelltext bearbeiten]Unter "Arten" steht, es gäbe 14 Rechtsformen (ohne Mischformen). Die anschließende im Gewand der Vollständigkeit daherkommende Aufzählung, weist aber - je nach Zählweise - 15 oder 16 Formen auf, ohne einzelne davon als Mischformen zu kennzeichnen. Weiter unten sind es unter "Rechtsformen international #Deutschland" mehr als 20. Wenn jemand, der mehr als nur zählen kann, hier Klarheit schüfe (ggf. durch Kennzeichnung der Mischformen), wäre dem Erkenntnisinteresse des geneigten Lesers Genüge getragen. Danke! --2A01:599:443:700E:7CF2:19F0:140D:AC5B 06:54, 8. Jul. 2024 (CEST)