Diskussion:Rechtshilfe

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 217.111.83.9 in Abschnitt QS
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QS

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Da ich den Artikel leider in der QS im Portal nicht mehr gefunden habe, habe ich den Baustein erstmal entfernt, da ich den Artikel ausgebaut habe, allerdings kann ich nur die deutsche Seite darstellen. Ich hoffe, dass sich noch jemand um den Artikel kümmert bzw auch mal gegenliest. Danke --Angeleyez 12:53, 25. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Der 2. Absatz dieses Artikels ist imho nicht ganz richtig. So spricht Maunz-Dürig von Rechtshilfe, wenn eine Behörde ein Gericht um Hilfe bittet. Von Amtshilfe wird nur gesprochen, wenn eine Behörde eine andere Behörde um Hilfe bittet. Anknüpfungspunkt für die Bestimmung, ob Amts- oder Rechtshilfe vorliegt ist also die ersuchte Behörde. Ich gebe zu ein akademischer Streit, da Amts- und Rechtshilfe in ihren Voraussetzungen und Wirkungen, abgesehen von den beteiligten Behörden, das gleiche bedeuten. --217.111.83.9 13:58, 17. Aug. 2009 (CEST)Beantworten