Diskussion:Rechtssatz
Weitgehend redundant mit Rechtsnorm. Der doch sehr spezielle Gebrauch des Wortes "Rechtssatz" ist mir nicht bekannt. Aber möglicherweise gibt es ihn. Dr. iur. Pelagus 21:23, 8. Jun. 2007 (CEST)
Rechtsgrundsatz
[Quelltext bearbeiten]Wusstet Ihr, dass es noch gar keinen Wiki-Artiekl zu dem für alle Rechtsprechung zentralen Begriff "Rechtsgrundsatz" gibt? Bitte unbedingt Abhilfe schaffen... Gruß JoachimStillerMünster (Diskussion) 12:39, 26. Aug. 2017 (CEST)
- Siehe inhaltlich dazu den Artikel Grundsatz. Ich denke, damit hier erledigt. --Benatrevqre …?! 20:46, 16. Nov. 2019 (CET)
Beleg Laband exisitert nicht.
[Quelltext bearbeiten]Das Laband-Zitat zur Definition des Rechtssatzes findet sich nicht im Digitalisat des DStR Bd. 1 --77.15.155.167 04:43, 1. Mai 2022 (CEST)
Beleg Jellinek existiert nicht
[Quelltext bearbeiten]Das Zitiat, dass die Allgemeinheit des Rechtssatzes „wirklich zu den schwierigsten Fragen der ganzen Rechtswissenschaft" gehöre, findet sich weder auf S. 139 noch sonst im Digitalisat. (vgl aber S. 254) --129.206.184.128 16:51, 19. Sep. 2022 (CEST)