Diskussion:Rechtsschutzversicherung

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 2003:66:4F15:313A:2D28:8F24:CDF4:219F in Abschnitt Sinnvoll wenn nicht schuldig?
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Problemanzeige: Offensichtlich sind Rechtsschutzversicherungen sehr zurückhaltend, wenn es gegen andere Versicherungen geht. Da scheint sozusagen eine Krähe der anderen kein Auge aushacken zu wollen. Das ist ein systemimmanentes Problem, das auf höherer Ebene gelöst werden müsste. (nicht signierter Beitrag von 84.150.183.235 (Diskussion) 16:29, 28. Nov. 2013 (CET))Beantworten

Der Text ist stark verbesserungsbedürftig.(nicht signierter Beitrag von Advocat (Diskussion | Beiträge) )

das sehe ich allerdings genau so. ich schlage vor, den gesamten Abschnitt 3 wegzulassen (viel Text, nahezu aus einer Broschüre oder Bedingungen abgeschrieben) --Andybopp 23:26, 13. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Ist das immer so?

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Zur Zeit heisst es unter anderen: "Der Versicherungsschutz gilt europaweit" - Ist das per Gesetz für alle Rechtsschutzversicherungen immer so? Oder kann eine Versicherung auch den Schutz auf Rechtsstreitigkeiten innerhalb z.B. BRD oder EU beschränken? (nicht signierter Beitrag von 80.139.242.192 (Diskussion) )


Wäre schön, wenn Abkürzungen auch erläutert werden. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann heißt ARB "Allgemeine Rechtsschutzbedingungen". Dabei handelt es sich um "Unverbindliche Empfehlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft". Das heißt, dass ich beim Abschluss einer Versicherung keine Garantie habe, dass der Versicherer sich an diese Empfehlungen auch hält. Wäre toll, wenn hier jemad Aufklärung bietet. (nicht signierter Beitrag von 82.212.16.142 (Diskussion) )

Finde ich auch. Morgenstar 00:35, 19. Aug 2006 (CEST)

Nur für privat?

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Oder gibt es so etwas auch für Unternehmen? Morgenstar 00:35, 19. Aug 2006 (CEST)

Natürlich auch für Unternehmen, siehe z.B. [1] Grüße Bahnemann 20:43, 16. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

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Heißt es nun "Rechtsschutz" oder "Rechtschutz"??? (nicht signierter Beitrag von 93.199.60.118 (Diskussion) 18:51, 11. Nov. 2010 (CET)) Beantworten

Vorsätzliche Körperverletzung nicht versichert? (erl.)

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Halte ich für falsch - vorsätzliche KV ist kein Verbrechen und wäre auch bei fahrlässiger Begehung strafbar, ergo versichert. In den ARB 2005 wird ausdrücklich die gefährliche Körperverletzung als Beispiel für nicht versicherte Vorwürfe genannt, aber nicht die vorsätzliche. Hat jemand aktuelle ARB da, die die Darstellung im Artikel stützen - oder sollten wir den Artikel korrigieren? --Snevern (Mentorenprogramm) 09:17, 24. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Da war ich im Irrtum. Danke, Vsop. --Snevern (Mentorenprogramm) 22:49, 26. Feb. 2011 (CET)Beantworten

"Rechtsschutzversicherung lange umstritten"

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Habe gelesen, dass die Rechtsschutzversicherung lange umstritten war. In der Tat wurde sie ja erst spät und nur nach und nach eingeführt. Was waren die theoretischen/moralischen/sonstigen Einwände gegen die Rechtschutzversicherung? Hat jemand dazu Literatur? --160.45.172.30 11:20, 12. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Wie viele Deutsche rechtsschutzversichert?

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Eine Angabe dazu wäre informativ - meine Bitte an die Experten. -- Anselm Rapp 17:09, 19. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 16:55, 5. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

war bereits erledigt, daher Textbaustein mal entfernt.

Sinnvoll wenn nicht schuldig?

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Ich verstehe noch nicht ganz, inwiefern eine RSV sinnvoll ist, wenn klar ist, dass man unschuldig bzw im Recht ist. Dann muss doch die gegnerische Seite die Anwalts-/Gerichtskosten zahlen? --78.52.147.203 17:54, 5. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Ja, sehr sinnvoll:

Die Frage ist verständlich und tritt häufig auf. Auch wenn man sich subjektiv unschuldig fühlt oder meint im Recht zu sein, kann man nicht davon ausgehen, dass eine Beweisaufnahme vor Gericht zu dem selben Ergebnis gelangt. Was der eine als Recht ansieht, kann ein anderer als himmelschreiendes Unrecht empfinden. Das ist aus der Sicht des Individuums eine Unwägbarkeit, weil Recht von Menschen gemacht wird und Menschen Recht sprechen. Das andere Problem sind die Beweismittel. Im deutschen Zivilprozess gilt der Grundsatz, dass derjenige, welcher sich auf ein für ihn günstiges Tatbestandsmerkmal beruft, dessen Vorliegen beweisen muss ("Der ist mir d´raufgefahren!"). Ob ein Tatbestandsmerkmal erfüllt ist oder nicht, unterliegt der richterlichen Beweiswürdigung. Das Gericht ist mit Menschen besetzt, welche den Sachverhalt beurteilen. Das bedeutet, dass man zunächst Beweismittel benötigt, um den dargelegten Tatbestand zu beweisen, soweit man nach den gesetzlichen Regelungen hierfür Beweis zu erbringen hat. Der gesetzliche Richter beurteilt dann nach bestem Wissen und Gewissen, ob diese Beweismittel ausreichen, um den Sachverhalt als feststehend anzusehen und ob der dargelegte Sachverhalt rechtlich überhaupt zu dem von dem Kläger oder dem Beklagten gewünschten Ergebnis führt. Um einen Rechtsanwalt, die Gerichtskosten und die oftmals erheblichen, im gerichtlichen Verfahren anfallenden Sachverständigenkosten zu bezahlen, benötigt man eine Rechtsschutzversicherung, wenn man diese Kosten nicht selbst vorschießen kann oder möchte. Viele Menschen sind nicht willens oder in der Lage einige Tausend Euro für einen Rechtsstreit auszugeben und nehmen daher den Rechtsstandpunkt der Gegenseite kampflos hin.

Ja, und wenn man dann gewonnen hat, stellt sich das Problem der Zwangsvollstreckung, wenn der Gegner nicht zahlt oder nicht zahlen kann. Die Zwangsvollstreckung kostet wieder Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, manchmal sogar Sachverständigenkosten und natürlich die Kosten des Gerichtsvollziehers. Ist der Gegner insolvent fließen die Kosten nicht zurück, obwohl man gewonnen hat. Man bleibt auf den Kosten sitzen.

Im Strafverfahren oder bei Ordnungswidrigkeiten zahlt man in der Regel trotz Einstellung des Verfahrens die Rechtsanwaltskosten, wenn diese Kosten nicht der Staatskasse auferlegt werden.

Deshalb ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll. (nicht signierter Beitrag von 2003:66:4F15:313A:2D28:8F24:CDF4:219F (Diskussion | Beiträge) 23:39, 3. Jan. 2015 (CET))Beantworten

Verschiebung des Artikels auf Rechtsschutzversicherung (Deutschland)

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Nachdem es nun dank Benutzer:Mambula auch einen ausführlichen Artikel zur Rechtsschutzversicherung (Österreich) gibt, würde ich mir – vorausgesetzt es erfolgt hier kein begründeter Widerspruch – erlauben, den hiesigen Artikel in den nächsten Tagen auf das Lemma Rechtsschutzversicherung (Deutschland) zu verschieben und aus diesem Lemma eine BKS zu machen. Einwände, Kommentare, Fragen? Beste Grüße, Plani (Diskussion) 12:19, 16. Feb. 2014 (CET)Beantworten