Diskussion:Redeverbot
Adolf Hitler
[Quelltext bearbeiten]Ist es denn wirklich sinnvoll, unter "Bekannte Beispiele" als einziges Beispiel ausgerechnet die Redeverbote gegen Adolf Hitler aufzuführen? Redeverbote ergingen doch eher in totalitären Systemen gegen Regimegegner etc. und weniger umgekehrt. Es ist ein schlechtes Beispiel und müsste durch mehrere andere Beispiele ergänzt werden. Wenn ich in WP "Redeverbot" als Volltext suche, erscheinen vor allem Widerstandsleute gegen das NS-Regime. Leider bleibt es aber bei dem Stichwort und sagt wenig über die Konsequenzen etc. aus. --JuTe CLZ (Diskussion) 16:09, 9. Apr. 2012 (CEST)
In repressiven, nichtdemokratischen Regimen
[Quelltext bearbeiten]Der En-Wiki Artikel Gag Order linked hierhin. Insbesondere wünsche ich mir hier mehr über aktuelle Gag Orders in der USA, und in Deutschland zu lesen, und wie diese mit der Rede und Meinungsfreiheit zu vereinbaren sind. 92.196.120.42 11:11, 5. Sep. 2013 (CEST)
NSL
[Quelltext bearbeiten]National Security Letters - die sollten dazu gefügt werden. Ich finde, jeder Schüler sollte, wenn er zufällig etwas über "Redeverbot" wissen soll (oder will), auch über derart relevante Redeverbote in Demokratien und Rechtsstaaten informiert werden. (Ergänzung: Leider habe ich gesehen, dass ich den Abschnitt über mir vor dem Posten nicht richtig gelesen habe, denn da gehört das eigentlich mit dazu Der Abschnitt über mir hat nur eine in dem Zusammenhang etwas "merkwürdige" Überschrift, die mich zum "Nicht-Lesen" veranlasst hat, da ich die USA als "nicht-demokratisches, repressives Regime" im Wikipedia-Zusammenhang für... doch "etwas" POV halte...) --Impulsiv. --Impulsiv. (Diskussion) 09:05, 22. Sep. 2013 (CEST)
Redeverbote über Redeverbote
[Quelltext bearbeiten]Meiner Meinung nach sollte der Artikel noch auf die spezielle Problematik von "Redeverboten über Redeverbote" hinweisen. Der englische Artikel erwähnt beispielsweise, dass die ca. 50.000 Redeverbote, die die USA jährlich in Form der im Artikel erwähnten "National Security Letters" verschicken, dem Empfänger unter Androhung langjähriger Haftstrafen üblicherweise nicht nur verbieten, über ein bestimmtes Thema zu reden, sondern auch nur darüber zu reden, dass man mit einem Redeverbot belegt wurde. Diese Leute dürfen, wenn Sie auf das entsprechende Thema angesprochen werden, also nicht einmal ehrlich sagen "Tut mir leid, darüber darf ich leider nicht reden" - sie sind in einer solchen Situation also quasi rechtlich gezwungen, zu lügen oder sich zumindest doof zu stellen.
Der englische Artikel erwähnt auch, wie solche Redeverbote in der Praxis beispielsweise zur Diskreditierung von Personen und zur Durchsetzung einer Deutungshoheit missbraucht werden können: Man spielt den Medien gewisse Informationen zu, die gewisse Personen wegen eines geheimen Redeverbots partout nicht kommentieren dürfen. (nicht signierter Beitrag von 5.147.136.49 (Diskussion) 16:53, 30. Mär. 2014 (CEST))
Defekte Weblinks
[Quelltext bearbeiten]Die folgenden Weblinks wurden von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.azubi-coach.com/mobbing.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- http://www.willy-brandt.org/bwbs_biografie/index.html?l=de&id=56&year=1925&month=3
- Dieser Link ist vermutlich nicht mehr im Quelltext des Artikels vorhanden; falls insgesamt weg, dann diesen Eintrag löschen.
– GiftBot (Diskussion) 01:23, 20. Jan. 2016 (CET)
Gesetz? (Deutschland)
[Quelltext bearbeiten]Ich habe eingefügt:
"Eine solche Grundrechtseinschränkung kann freilich nur auf Basis eines förmlich und inhaltlich (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz) rechtmäßigen Gesetzes erfolgen."
Das ist nicht anders denkbar. Mir selbst ist allerdings ein Gesetz in Deutschland nicht bekannt. Das sollte ja hier ebenfalls zitiert werden, denn erst dann kann festgestellt werden, ob es in Deutschland ein Redeverbot gibt. (nicht signierter Beitrag von 88.130.33.221 (Diskussion) 15:22, 26. Feb. 2016 (CET))
- Ja, ich habe den Satz aber etwas vereinfacht. In Klammern gesetzte Schlüsselbegriffe stören nach meinem Geschmack den Lesefluss erheblich. Grüße --JuTe CLZ (Diskussion) 18:58, 26. Feb. 2016 (CET)
Redeverbot "intern" - wer kann das?
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel steht stand 27.3.2024 immer noch:
Intern kann mit dem Instrument des Redeverbotes die Diskussion über bestimmte Themen oder Zustände (zum Beispiel über den Umgang mit Betriebsräten in einem Unternehmen) verboten und so bis zu einem gewissen Grad interne negative Diskussionen und daraus resultierende unerwünschte Aktionen reduziert und nach außen schlechte Publicity unterdrückt werden.
Frage: WER "kann" das? Der Satz sagt "Intern kann" - wer kann? --Anidaat (Diskussion) 11:40, 27. Mär. 2024 (CET)
- Aus meiner Sicht gehört der ganze Abschnitt hier nicht rein. Für mich bedeutet ein Redeverbot das Verbot, vor einer Gruppe eine Ansprache zu halten. Was Rede bedeutet, steht im dortigen Artikel. Was im betreffenden Abschnitt steht, fällt aus meiner Sicht eher unter Schweigepflicht bzw. unter Loyalität innerhalb der Firma oder Behörde. Ein firmeninternes Verbot, über bestimmte Dinge nicht nach außen zu reden, ist meiner Ansicht nach kein Redeverbot. Übrigens sind von den vier Belegen dieses Abschnittes drei nicht mehr erreichbar und bei dem Artikel über den Bischoff Williamson geht es um den Vorwurf der Volksverhetzung bei einer Person, die beruflich häufig eine Rede hält. Grüße --Hahnenkleer (Diskussion) 13:21, 27. Mär. 2024 (CET)
- So sah ich das auch. Ist erledigt durch die Löschung durch den Dritten, danke für die Aufmerksamkeit, nicht jede Disk wird beachtet….--Anidaat (Diskussion) 15:28, 23. Mai 2024 (CEST)