Diskussion:Referendum

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 109.43.177.80 in Abschnitt Frankreich
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Referendum & Veto

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Die Bezeichnung des Referendums als "Veto" oder "vetoartig" u. dgl. sollte besser unterlassen bleiben. Historisch stellt das Veto eine Vorform des heutigen Referendumsrechts dar, die sich bald als wenig praktikabel erwies. Sachlich ist das Veto auch etwas anderes, nämlich (als "Volksveto") eine Unterschriftensammlung zur Erreichung eines (hohen; ursprünglich: 50% plus 1 Stimme aller Stimmberechtigten!) Quorums, jedoch keine Volksabstimmung. Siehe dazu die Diskussionsseite zum Artikel "Veto".

Kantonsreferendum

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Habe den Satz zum Kantonsreferendum etwas präzisiert; die Einleitung "Hingegen..." stellte unpräziserweise einen Gegensatz zum "normalen" Referendum her, der so weder rechtlich noch tatsächlich besteht. Es handelt sich um zwei ganz unabhängig voneinander bestehende Instrumente. Ferner habe ich nachgetragen, dass bisher nur 1 Kantonsreferendum erfolgreich ergriffen wurde.--Xeno06 18:48, 10. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Begriff 'thingartig' im Abschnitt 'Zur Geschichte des Referendum'

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Welche Bedeutung hat dieses Wort ?

Auch Google liefert dazu gerade mal 5 Hits (3 davon abgeschrieben) bei denen es scheinbar um eine räumliche kreis/hufeisenförmige Konstellation geht.
(nicht signierter Beitrag von 146.67.250.200 (Diskussion) )

Ganz genau kann ich es Dir auch nicht sagen, aber es war eine Art Versammlung von Menschen (eines Stammes, Dorfes oder Tales) an der direkt demokratisch entschieden wurde. Meines Wissens nach wurde am Thing auch gerichtet. War eine germanische und allemannische Einrichtung, bei den Kelten bin ich mir nicht sicher. falls etwas nicht stimmt, bitte korrigieren.(Der vorstehende nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von Mas3 (DiskussionBeiträge) 17:36, 18. Jun. 2008 (CEST)) -- dvdb 11:36, 25. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Es geht um das Thing. Ich hab's im Text mal verlinkt. --Ibn Battuta 23:33, 28. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Definition von "Referendum" / Abgrenzung vom Volksentscheid

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Entweder stimmt die Definition am Artikelanfang nicht, oder einige der Informationen später treffen nicht zu. Wenn beim Referendum ("nur") "über einen Parlamentsentscheid im Nachhinein" entschieden wird, dann gibt es zumindest in den USA in vielen Bundesstaaten nicht Referenda, sondern schlicht Volksentscheide. Daß die auf englisch "referendum" heißen, tut ja nichts zur Sache. Und vermutlich gibt es auch in einigen der anderen Ländern nicht Referenda, sondern Volksentscheide.

Oder wie sonst ist "Referendum" von "Volksentscheid" abzugrenzen? --Ibn Battuta 23:33, 28. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Ich bin auch grad drüber gestolpert und geneigt, das {{Redundanz}}-Bapperl zu setzen.--Escla ¿! 02:02, 15. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Ein Jahr später. Und ich bin wieder hier, weil ich wieder darüber gestolpert bin. Im Artikel Volksentscheid wird inzwischen nur noch von Deutschland gesprochen. Der hiesige Artikel paßt nicht. Volksabstimmung ist eine BKL. Kann sich mal irgendwer mit Ahnung der Sache annehmen? Bitte-bitte-bitte??? --Ibn Battuta 03:31, 26. Nov. 2009 (CET)Beantworten
erledigt Lokiseinchef 09:15, 5. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Abschnitt "Ausgestaltung des Referendumsrechts in anderen Staaten" sinnvoll?

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Hallo, hier wurde vor kurzem der Abschnitt Referendum#Ausgestaltung_des_Referendumsrechts_in_anderen_Staaten hinzugefügt. Ich bin da sehr im Zweifel, ob das hier im Artikel sinnvoll ist, insbesondere, da die dort beiden dort enthaltenen Abschnitte zu Frankreich und Griechenland bereits recht umfassend sind. Bei ca. 300 Staaten auf der Welt hat das absehbar keinen Taug. Detaillierte Beschreibungen zum Referndumsrecht der nicht-deutschsprachigen Länder sollten daher aus meiner Sicht ausschließlich in de Artikeln "Politisches System von ..." enthalten sein. Was ich mir allerdings als abschließenden Überblick vorstellen kann, wäre eine sehr straffe Tabelle, in der alle Nationalstaaten aufgeführt und in einer Zeile die dort vorgesehenen Referenden angegeben sind. Die Tabelle zu erstellen, wäre allerdings eine Sch**sarbeit... beste Grüße Lokiseinchef 11:29, 10. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Abschnitt "Saarabstimmung 1955"

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Ich bin selbst Saarländer, 1947 geboren, Journalist im Ruhestand, schreibe an sich nicht für Wikipedia, obgleich eifriger Nutzer, und habe die Abstimmungszeit in einer politisch sehr aktiven Familie bewusst miterlebt, später beruflich sehr viel mit dem Referendum zu tun gehabt.

Die im Artikel beschiebene historischen Zusammenhänge sind definitiv falsch, das Saarland stand nur kurz nach Kriegsende unter französischem Protektorat. Nachdem die Einverleibungspläne als Département in das Französische Staatsgebiet ("rattachement") bereits 1947 - auf Druck der anderen Alliierten - wieder fallen gelassen werden mussten, war das Saarland - nach einer Zeit als frz. Hochkommissariat - durch die Gründung der BRD und der DDR 1949 sozusagen "übrig geblieben". Es bekam in Absprache mit den Westalliierten einen Autonomiestatus, existierte damit als ein einem Staat ähnlichen politischen Gebilde, mit eigenem -frei gewählten- Parlament und Regierung, dementsprechend eigenem Passwesen mit Staatsangehörigkeit, eigenen KFZ-Kennzeichen und eigenen Nationalmannschaften im Sport. Das Saarland war damit -historisch vielleicht nicht ganz korrekt, aber in der Sache recht nah dran- von 1949 bis 1959 de facto der "Dritte Deutsche Staat". Die deutsche und die französische Regierung sahen in diesem Sonderstatus die Möglichkeit, auf dem Territorium des Saarlandes einen Europäischen Sonderstaat (eine Art "Europäischem Washington D.C.") zu errichten und einigten sich auf jenes Referendum 1955. Das Saarstatut wurde jedoch -überraschend- abgelehnt. Das wurde eindeutig als Wille der -immer über die Geschichte aussschließlich deutschsprachigen(!)- Saarländer interpretiert, sich als Bundesland der BRD anschließen zu wollen, was als Wahlmöglichkeit im Referendum selbst ja gar nicht vorgesehen war. Als das Wahlergebnis feststand, trat noch in der Nacht der Saarländische Landtag zu einer historischen Sondersitzung zusammen und erklärte gemäß Artikel 23 GG (alt) den Beitritt des Saarlandes zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deitschland. Es wurden zwischen Frankreich und der BRD umgehend Verhandlungen aufgenommen, deren Ergebnis die Pariser Verträge waren, die den Beitritt zur BRD festlegten. (Politisch zum 1.1.57 und wirtschaftlich, damit sozusagen erst endgültig, binnen einer 3-Jahresfrist, man einigte sich auf den 6.7.59, der sogenannte "Tag X", so lange galt, obwohl schon Bundesland der BRD, der Französiche Franc als Zahlungsmittel.)

Dieses ist die historisch korrekte Chronologie der politischen Ereignisse im Zusammenhang mit dem 1955er-Referendum an der Saar. Und bitte nichts anderes, der unausrottbare populäre Irrtum, das Saarland sei zweisprachig (gewesen) und hätte gar bis zum 31.12.1956 unter französischer Verwaltung gestanden, ist historisch falsch. Auch die vielfach angenommene Hinwendung in unserem Landstrich zu französischer Lebensart ist ein Ammenmärchen, denn die seit dem frühen Mittelalter über Jahrhunderte verlaufende germanisch-romanische Sprachengrenze lief in Lothringen (seit 1919 Département Moselle) etwa 30-40 km -bis 60 km bei Metz- westlich der heutigen deutsch-französischen Grenze, und entsprach im Großen und Ganzen (bis auf ein paar, allerdings "schlimme Patzer" im französischen Sprachgebiet nordöstlich von Metz) von 1871 bis 1919 auch der politischen Grenze des Deutschen Kaiserreichs. Die deutsche Sprache (auch im Elsaß) wurde -wohlgemerkt aus historisch-kulturell nachvollziehbaren Gründen(!)- direkt nach dem 2.Weltkrieg dann auf Druck der französischen Kulturbehörden regelrecht "ausgerottet" (la langue d'ennemi = die Sprache des Feindes) und dadurch wurde nach anderthalb Jahrtausenden erst in den späten 1950er-Jahren die poltische Staatsgrenze erst immer mehr zur Sprachengrenze, was sie heute endgültig ist - nur die bis heute verbliebenen deutschen Ortsbezeichnungen und Familiennamen zeugen noch davon.

Ich selbst spreche, wie viele aus der saarländischen Bildungsschicht ein gutes Französisch, denn in unserem Bundesland ist -bis heute- Französisch ab der ersten Klasse Gymnasium Erste Fremdsprache; aber sie ist mühsam angelernt.

Mit freundlichen Grüßen 79.196.52.216 00:21, 8. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Hallo, vielen Dank für Deinen Hinweis. Im Sinne der Verbesserung des Artikels würde es helfen, wenn Du ganz konkret Textstellen benennen würdest, in denen Deiner Meinung nach falsche Aussagen getroffen werden. Im Artikel Referendum taucht die Saarabstimmung ja nur in einem Abschnitt auf, wobei der Text dort nach meinem Dafürhalten Deine Ausführungen unterstützt. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Saarabstimmung in diesem Artikel nur gestreift werden kann und – wie ich gerade sehe – es wohl noch keinen eigenen Artikel dazu gibt, allenfalls diesen mit einem recht sperrigen Titel (Abkommen zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über das Statut der Saar). Vielleicht magst Du ja einen Artikel Zweite Saarabstimmung dazu verfassen? Ich stehe Dir gerne unterstützend und als Ansprechpartner zur Verfügung. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 17:56, 16. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Frankreich

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Die Ausführungen zu Frankreich sind unvollständig. Wichtiger ist insbesondere Artikel 11 der französischen Verfassung, der dem Präsidenten das Recht einräumt, zu bestimmten Fragen aus eigener Initiative ein Referendum anzuberaumen, sowie Artikel 89 (Verfassungsänderung). --Patrick Thalacker (Diskussion) 20:16, 18. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Danke für Deinen Hinweis, die jetzige Beschriebung ist tatsächlich sehr lückenhaft. Ich neige allerdings gerade eher dazu, den ganzen Abschnitt Frankreich rauszuschmeißen (siehe folgend Disk-Eintrag). beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 08:52, 20. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Siehe fr:Référendum en France. Der deutsche Artikel erweckt momentan den Eindruck, ein Referendum könne in Frankreich nur über den Beitritt zu internationalen Institutionen durchgeführt werden, was nicht stimmt. Zudem fehlt das RIP. Referendum ist da zwar tatsächlich der offizielle Begriff, aber unglücklich, denn die Initiative dazu kann im Fall RIP nicht vom Volk ausgehen. 109.43.177.80 19:47, 20. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Das Referendum in anderen Staaten

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Hallo, ich bin mir unsicher, wie der "internationale" Abschnitt des Artikels aussehen sollte. Die Referendumsregeln in den deutschsprachigen Ländern etwas ausführlicher zu beschreiben ist gerechtfertigt, aber ich denke es bringt nichts, weitere Staaten so ausführlich darzustellen. Die anschließenden - sehr lückenhaften - Beschreibungen für Frankreich und Griechenland sind zudem willkürlich gewählt. Warum genau diese beiden Länder? Grundsätzlich ist ein Blick über den deutschsprachigen Tellerrand natürlich gut... aber wie könnte das aussehen? Was haltet ihr von einem Abschnitt zu Europa und einem Abschnitt zur Welt, in dem allerdings keine einzelnen Länder herausgestellt werden, sondern ein Überblick gegeben wird: "In Europa kennen XX Staaten ein obligatorisches Referendum...", "Das weltweit am weitesten verbreitete Referendum ist XX". Vielleicht könnte man auf diese Weise einen Überblick zu Verbreitung und Bedeutung von Referenden geben, ohne sich in einer endlosen Reihe von Länderbeispielen zu verheddern. Was meint ihr? beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 08:50, 20. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Eine weltweite Übersicht wäre natürlich schön, scheint mir aber mit sehr viel Aufwand verbunden, zumal die Quellenlage, was die Verfassungswirklichkeit jenseits der formalen Verfassungsbestimmungen betrifft, für viele Staaten vor allem außerhalb Europas dürftig ist. Ein paar idealtypische Beispiele mit Beschreibung wären weniger Detailaufwand und vielleicht sogar mit mehr Inhalt verbunden. Dabei scheint mir Frankreich durchaus sinnvoll, weil dort das Referendum zumindest bis zu den letzten Verfassungsänderungen ein Instrument war, das dem Präsidenten de facto zur freien Verfügung stand, was durchaus auch im Sinne des "Verfassungsvaters" und ersten Präsidenten der Fünften Republik, Charles de Gaulle, lag. Gerade im Unterschied zur Schweiz scheint mir Frankreich daher schon einer umfangreicheren Erwähnung wert. --Patrick Thalacker (Diskussion) 16:56, 20. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Ausbau Abschnitt "Siehe auch"

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Hallo, heute wurden eine Reihe von Wikilinks zu internationalen Referenden in den Abschnitt "Siehe auch" hinzugefügt. Prinzipiell finde ich es sehr gut einen internationalen Bezug herzustellen. Perspektivisch macht es aus meiner Sicht aber keinen Sinn, eine potentiell endlose Liste an Links zu beliebigen Refernden anzuhängen (welche nimmt man, alle? zu lang. Nur eine Auswahl? Welche und warum?) Ich fände es daher gut, wenn man perspektivisch Artikel a la Liste von Referenden in den Ländern Afrikas, Asiens, der Amerikas oder so ähnlich (analog zu Liste von Referenden in den Ländern Europas) hinzufügt. Solange es das nicht gibt, kann man die eingefügten Links aber sicher stehen lassen. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 13:20, 13. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Adolf Hitler?

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Wenn man den Artikel über Facebook teilt, taucht als typischer "Referendar" gleich Adolf Hitler auf. Sollte man das nicht ändern? Wirkt etwas POVig. --Alex1011 (Diskussion) 09:59, 28. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Kritik

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Hier ist es ein sehr rechtstheoretischer Ansatz. Bitte nur verändern, wenn man die Materia auch akademisch beherrschtBmwtroll (Diskussion) 08:51, 23. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

einen Abschnit "Kritik" (wenn das überhaupt Sinn macht...) muss auch mittels Darstellung kritischer Betrachtung in der fachwissenschaftlichen Literatur erfolgen und nicht durch Eigenelaborate von WP-Benutzern. WP-Artikel sind keine Essays, beachte auch WP:TF. --gdo 08:54, 23. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Bitte überprüft doch noch mal folgende Aussage in Zeile 74

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Die Wahlberechtigten des Vereinigten Königreichs stimmten beim 1975er Referendum für einen Verbleib in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Dementsprechend votierte 2016 beim Brexit-Referendum keine Mehrheit der Wahlberechtigten für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU.

Könnte das ein Mißverständnis sein?

--31.19.136.101 04:53, 1. Okt. 2017 (CEST).Beantworten

Begriffsdefinition, Schweiz-Baustein und Einleitung

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Hallo, war zunächst einigermaßen irritiert über den Schweiz-Baustein zu Beginn des Artikels, er suggeriert nach meinem Verständnis, Referenden (oder zumindest den Begriff) gäbe es in dieser Form heute nicht mehr in der Schweiz. Beides ist ziemlich sicher falsch. Der Ausdruck "das Referendum ergreifen" ist in der Schweiz durchaus verbreitet und tatsächlich sind auch Referenden und zwar genau in dem im Artikel definierten Sinne (als Abstimmung des Wahlvolks über eine von der gewählten Vertretung/der Regierung erarbeiteten Vorlage) in der Schweiz gang und gäbe. Stichwörter: Fakultatives Referendum und Finanzreferendum. Dann bemerkte ich beim Weiterlesen, dass offenbar die Begriffsdefinition im Artikel an einigen Stellen (Einleitung, Schweiz-Abschnitt) unbermerkt verändert wurde, wodurch das Setzen des Bausteins dann zumindest nachvollziehbar wurde. Denn: Die Frage ob es Referendum, Volksentscheid bzw. Volksabstimmung heißt, entscheidet sich nicht daran, wer es initiiert hat, sondern wer die zur Abstimmung stehende Vorlage erarbeitet hat. Das ändert sich auch nicht dadurch, dass Hinz und Kunz und vor allem (deutsche) Journalisten mit schöner Regelmäßigkeit die Begriffe in fröhlicher Weise durcheinanderwerfen. Ich werde den Baustein wieder entfernen und die Definitionen wieder geradeziehen. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 15:11, 1. Mai 2020 (CEST)Beantworten

So, ich habe Einleitung und Schweizteil überarbeitet und dabei versucht, die Definition gerade zu ziehen und möglichst viele der guten Ergänzungen sowie alle Referenzen drinnen zu behalten. Ich hoffe es ist gelungen. Freue mich übers Gegenlesen. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 15:49, 1. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Scheinreferendum, Schein-Referendum?

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In den Nachrichten ist immer wieder von einem "Scheinreferendum" in Bezug auf das Volksbegehren im Donbas 2022 die Rede. Das Wort gibt es nicht, oder kann das jemand mal (er)klären? --Elementus (Diskussion) 11:39, 4. Dez. 2022 (CET).Beantworten