Diskussion:Regamünde
Alter Mündungsarm der Rega nicht "zugeschüttet"
[Quelltext bearbeiten]Der Mündungsarm wurde keineswegs "zugeschüttet", wie in der vorherigen Version behauptet wurde, denn das hätte nicht nur zu Überschwemmungen geführt, sondern die Kolberger hätten mit einer derart dummen Maßnahme auch freiwillig auf den Lachsfang in der Rega verzichtet, also ein Eigentor geschossen. Es war vielmehr die Fahrrinne des alten Mündungsarms verbarrikadiert worden, und zwar durch das Versenken von Schiffen in der Fahrrinne. Der alte Hafen hatte sich bei Kolberger Deep befunden. In der polnisch beschrifteten Landkarte des Artikels Kolberger Deep ist der alte Mündungsarm als "Stara Rega" eingezeichnet. - Dux totius Pomeraniae 20:54, 23. Dez. 2011 (CET)
- Danke für deine Korrektur. Ich hab jedoch auch eine Kleinigkeit, Brüggemann schreibt: „einen eigenen Weg der Stadt erlaubet“. Man kann wohl davon ausgehen, dass er damit einen Landweg meint, denn dass ein Kanal als Damm bezeichnet wird, wäre ziemlich ungewöhnlich. --Erell 08:04, 24. Dez. 2011 (CET)
- Guter Einwand. Ich muss das noch einmal überprüfen. Unter "Weg zum Meer" ist normalerweise ein Wasserweg zu verstehen. Beim Ausheben eines Kanals entstehen auf beiden Seiten Dämme. Dass neben dem Kanal von Anfang an ein Weg verläuft, ist selbstverständlich, denn man musste die Baustelle ja erreichen können. Dass Erich II. für die Benutzung des Wegs eine Extra-Genehmigung erteilt haben sollte, halte ich für eher unwahrscheinlich. Die Dämme auf beiden Seiten, die aus dem Abraum bestehen, fallen aus der Ferne eher ins Auge als der Kanal, der sich dahinter verbirgt. Dss könnte bei der Benennung des Kanals eine Rolle gespielt haben. - - Dux totius Pomeraniae 12:38, 24. Dez. 2011 (CET)
- Siehe dazu Heintze: Der Hafenort Regamünde. In: Baltische Studien. Bd. 18, S. 87 (S. 91 unten – S. 92). Beim Kanalbau müssen nicht zwangsläufig Dämme entstehen, dass macht auch nicht immer Sinn. Da der Weg über fremde Besitzungen führte, war ein durch den Herzog bestätigtes Wegerecht geradezu notwendig. --Erell 13:53, 24. Dez. 2011 (CET)
- Danach war der Kanal bereits vor 1499 fertiggestellt worden; bei dem "Hufendamm", dessen Bau im Vertrag von 1499 verabredet wurde, dürfte es sich also tatsächlich um einen Landweg gehandelt haben. Einverstanden. - - Dux totius Pomeraniae 15:26, 24. Dez. 2011 (CET)
- Siehe dazu Heintze: Der Hafenort Regamünde. In: Baltische Studien. Bd. 18, S. 87 (S. 91 unten – S. 92). Beim Kanalbau müssen nicht zwangsläufig Dämme entstehen, dass macht auch nicht immer Sinn. Da der Weg über fremde Besitzungen führte, war ein durch den Herzog bestätigtes Wegerecht geradezu notwendig. --Erell 13:53, 24. Dez. 2011 (CET)
- Guter Einwand. Ich muss das noch einmal überprüfen. Unter "Weg zum Meer" ist normalerweise ein Wasserweg zu verstehen. Beim Ausheben eines Kanals entstehen auf beiden Seiten Dämme. Dass neben dem Kanal von Anfang an ein Weg verläuft, ist selbstverständlich, denn man musste die Baustelle ja erreichen können. Dass Erich II. für die Benutzung des Wegs eine Extra-Genehmigung erteilt haben sollte, halte ich für eher unwahrscheinlich. Die Dämme auf beiden Seiten, die aus dem Abraum bestehen, fallen aus der Ferne eher ins Auge als der Kanal, der sich dahinter verbirgt. Dss könnte bei der Benennung des Kanals eine Rolle gespielt haben. - - Dux totius Pomeraniae 12:38, 24. Dez. 2011 (CET)
Landkarte
[Quelltext bearbeiten]Die Landkarte könnte oben oder rechts etwas abgeschnitten werden, damit der oben rechts freischwebende Buchstabe verschwindet. Bin dazu im Moment nicht in der Lage. - - Dux totius Pomeraniae 13:09, 24. Dez. 2011 (CET)