Diskussion:Regelmäßige Arbeitsstätte
2008 wurde das Reisekostenrecht neu geregelt; die seit Jahrzehnten bestehenden Differenzierung nach Dienstreise, Fahrt- und Einsatzwechseltätigkeit abgeschafft. Die verschiedenen Arten der Auswärtstätigkeit sind nunmehr unter einem einheitlichen Begriff zusammengefasst. Im Zuge dieser Vereinheitlichung wurden auch einige Regelungen gestrichen, wie z.B. die bisher für die Erstattung von Fahrtkosten bei Einsatzwechseltätigkeit zu beachtende 30-km-Grenze. Ein Überblick. (nicht signierter Beitrag von 192.35.17.15 (Diskussion | Beiträge) 9:58, 11. Feb. 2009 (CET))
Einsatz beim Kunden
[Quelltext bearbeiten]Das hier dürfte relevant sein für den Artikel:
"Regelmäßige Arbeitsstätte und Auswärtstätigkeit bei einer beruflichen Tätigkeit außerhalb einer betrieblichen Einrichtung des eigenen Arbeitgebers - Anwendung der BFH-Urteile vom 10. Juli 2008 - VI R 21/07 - und vom 9. Juli 2009 - VI R 21/08 -" http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/lohnsteuer/028.html --80.187.102.113 20:16, 30. Jun. 2011 (CEST)
Wegfall 2014
[Quelltext bearbeiten]Wir brauchen doch etwas über den neuen Begriff "ersten Arbeitsstätte"! (nicht signierter Beitrag von TinyMark (Diskussion | Beiträge) 10:33, 2. Feb. 2014 (CET))