Diskussion:Regest

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von 2003:E5:1741:3238:955E:BB72:BF19:B191 in Abschnitt Editionswissenschaft
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Etymologie

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Hallo, ich halte die Herleitung des Wortes Regesten von "res gestae" = "die getanen Dinge" für äußerst fraglich, obwohl sie als Klon im ganzen Netz herumschwirrt. Kluge (20, 1967) schreibt dazu:

  • Regesten s. Register.
  • Register n. "Verzeichnis", spätmhd. register: im 14. Jh. entlehnt aus gleichbed. mlat. registrum, einer Nebenform zu älterem regestum. Dies ist Part. Perf. zu lat. regerere "zurück-, eintragen". Hierzu auch Regesten Mz. "zeitlich geordnetes Urkundenverzeichnis".

Das frühmittellateinische Rechtswörterbuch übersetzt regerere u. a. mit reduzieren, eintragen, einschreiben. Das kommt auch dem Sinn näher. Siehe auch Meyers. Bitte um Stellungnahme. Gruß --SML 18:34, 10. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Auch ich würde die Herleitung von "res gestae" eher für eine Art "Volksetymologie" halten und jedenfalls nur als eine denkbare Möglichkeit betrachten. Auf Urkundenregesten paßt "res gestae" zumindest weniger gut als auf "Regesten zur Geschichte des Orts XY". Formuliere den Abschnitt doch einfach entsprechend um, also z. B.: "Über die Etymologie des Wortes "Regesten" gibt es verschiedene Ansichten. Weit verbreitet ist die Ableitung von lat. "res gestae" = "die getanen Dinge"; eine größere Wahrscheinlichkeit besitzt nach Meinung des Frühmittellateinischen Rechtswörterbuchs die Ableitung von "regerere" in der Bedeutung "reduzieren, eintragen, einschreiben"." Mit freundlichen Grüßen --Lector minimus 07:44, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Die Sache ist komplizierter und ich komme gerade nicht dazu, die Details zu recherchieren. Sie wären nachzulesen u.a. bei Harald Zimmermann: Verschiedene Versuche, Vergangenheit vollständig zu vermitteln, in: Die Regesta imperii im Fortschreiten und Forschritt, hg. v. Harald Zimmermann, Köln 2000 (Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte / Beihefte zu J.F. Böhmer, Regesta Imperii 20), S. 1-17. Vielleicht habt ihr eher mal die Gelegenheit? GVogeler 09:35, 3. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Details zur Etymologie liefern die Wörterbücher, z. B. wikt:en:regestum verlinkt du Cange s. v. regestum. Daran muss sich Wikipedia halten. Bitte ändern. --Pp.paul.4 (Diskussion) 20:44, 20. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Ich hatte das gestern korrigiert, von dieser Diskussion nichts ahnend. Prompt rückgängig gemacht, was ich einigermaßen peinlich finde.
Meine korrigierte Version lautete: regestum, „Listen-, Verzeichniseintrag“ zu regerere, „zurückbringen; in ein Verzeichnis eintragen“)
Vielleicht gefiel meine Begründung/Quellenangabe nicht: »Die angegebene Etymologie war verkehrt, habe das korrigiert. Quelle bin ich selber, einschlägige Fachlexika werden das bestätigen.«
Ich bitte meine Korrektur wiederherzustellen. Erstens führt sprachlich und lautgesetzlich von den „rebus gestis“ kein Weg zum „regestum“. Natürlich ist der Ausdruck „res gestæ“ mit der Bedeutung „Regest(en)“ auch nie und nirgends bezeugt.
„Regestum“ ist vielmehr das ganz reguläre PPP von regero (-gessi -gestum -ere). Die Bedeutung „(in eine Liste o. ä.) eintragen, einschreiben“ ist schon spätantik-nachklassisch, einfach mal Belege bei Georges nachschauen. Auf du Cange wurde oben schon hingewiesen, ich nenne dazu noch Forcellini, sogar im Großen Fremdwörterduden finden man’s.
Ebenfalls schon nkl. belegt ist „regesta“ (Pl.) – „Verzeichnis, Katalog“, Sg. „regestum“ für einen einzelnen „Verzeichniseintrag“ eher selten, aber von der häufigeren Pluralform natürlich vorausgesetzt.
Das oben erwähnte „registrum“ stellt übrigens keine „Nebenform zu älterem regestum“ dar, sondern zu zu erschließendem *regestrum (zumindest kenne ich mit dieser Lautung keine Belege), das aus dem Stamm regest- + Werkzeugsuffix -trum gebildet ist (analog zu aratrum, lustrum, spectrum etc., auch wenn das klassisch alles Deverbativa sind).
Vielen Dank. (nicht signierter Beitrag von 2003:C1:5F11:4100:A487:EB25:3653:4575 (Diskussion) 22:26, 10. Nov. 2020 (CET))Beantworten

Das ist wieder ein Beispiel dafür, wie lange es vom Erkennen eines Fehlers bis zu dessen Korrektur dauern kann, vor allem, wenn es sich um ein Randgebiet handelt. Und auch für die Revertpraxis, die oft ohne den nötigen Sachverstand ausgeübt wird. --Enzian44 (Diskussion) 11:27, 16. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Editionswissenschaft

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Mir scheint, dass derzeit die Bedeutung fehlt, die DWDS unter Punkt 3 liefert: "In der Editionswissenschaft: Zusammenfassung des wesentlichen Inhaltes und der wesentlichen Daten insbesondere bei der Herausgabe von Briefen o. Ä." Beispiel wäre z.B. die Regestausgabe der Briefe an Goethe. -- 2003:E5:1741:3238:955E:BB72:BF19:B191 12:55, 15. Jan. 2024 (CET)Beantworten