Diskussion:Registrierkasse

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Kulturkritik in Abschnitt Gastronomie
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Nachts offen

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Ist es wissenswert, dass fast alle Ladenbesitzer ihre Kassen über Nacht unabgeschlossen offen lassen(grade wenn sich Bargeld drin befindet), da eine Moderne Kasse idR mehr wert ist als ihr Inhalt? -- 14:47, 27. Feb. 2007 Kniffmaster

(logik dieser Aussage?) --Itu 17:00, 30. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
In den Versicherungsbedingungen wird verlangt, kein Bargeld in den Verkaufsräumen zu lagern. Um dies deutlich zu zeigen, steht die Kassenlade nachts offen.-- 88.130.137.147 19:56, 15. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Begriffsdefinition

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Ich schlage folgenden einleitenden Absatz vor:
Eine Registrierkasse ist ein auf den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen spezialisiertes Datenerfassungsgerät. Sie dient zur Abrechnung von Bargeldumsätzen und zur Erstellung von Belegen. Registrierkassen sind im Gegensatz zu PC-Kassen in Hard- und Software geschlossene Systeme.-- 88.130.137.147 19:56, 15. Nov. 2011 (CET)Beantworten

logischer Aufbau

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Der logische Aufbau strukturiert sich in Obergruppen, Warengruppen und Artikel (price look-up unit (PLU)). Während Obergruppen sind den besser ausgestatteten Kassen vorbehalten sind, werden Artikel bei den kleinen Einzelhandelskassen oftmals nicht verwendet. Zusätzlich gibt es die Tastaturebenen. Diese sind keine logische Struktur, sondern ein Trick um scheinbar über mehr Artikeldirekttasten verfügen zu können.-- 89.246.179.202 10:37, 16. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Bedienung

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Eine grundsätzliche Bedienlogik zieht sich durch alle Kassen aller Hersteller. Zuerst kommt eine Zahl und dann die Zuordnung. Es werden keine Kommas eingegeben! Der Abschluß eines Vorganges erfolgt mit einer Zahlungsart. In dem meisten Fällen ist das <BAR>. Beispiel: 5 <X> 233 <WG1> <ZWS> 1500 <EC>
Fünf Artikel mit einem Bruttopreis von 2,33 EUR aus der Warengruppe 1 werden Verkauft. Nach betätigen der Zwischensummentaste wird der Zahlbetrag 11,65 EUR angezeigt. Der Kunde zahlt im genannten Beispiel 15,- EUR per EC-Karte. Die Kasse weist einen Auszahlbetrag von 3,35 EUR aus.
Bei der Verwendung von Artikeln würde das gleiche Beispiel so ausssehen: 5 <X> 13 <Artikel> <ZWS> 1500 <EC>
Fünf Stück des Artikel Nr.13 werden verkauft. Wie der Artikel Nr.13 heißt, was er kostet und zu welcher Warengruppe er gehört wurde um Vorfeld der Kasse mitgeteilt. Ob die Artikelnummer ein-, zwei-, oder dreizehnstellig (EAN-Code) ist und ob sie per Tastatur oder per Scanner eingegeben wird, macht für die Kasse keinen Unterschied.-- 89.246.179.202 10:37, 16. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Kassensturz , -abrechnung

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Was ist denn ein übliches/typisches Verhalten beim der Kassenabrechung im Einzelhandel: Wie wird bei -positiven, -negativen Fehlbeträgen verfahren? --Itu 17:00, 30. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Kein Zwang für Registrierkassen?

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Ich finde es erstaunlich, dass es heutzutage immer noch Einzelhändler oder Gastronomiebetriebe gibt, die über keine Registrierkasse verfügen. Abgesehen von der Rechenunsicherheit des Verkaufspersonals öffnet das Nichtvorhandensein einer Registrierkasse Tür und Tor zur Unterdrückung von Umsätzen gegenüber dem Finanzamt. Allein aus diesem Grunde sollte es eine Registrierkasenpflicht geben. (nicht signierter Beitrag von 88.128.95.159 (Diskussion) 08:35, 12. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

Das Thema hat sich spätestens Ende 2016 erledigt. siehe Schreiben des BMF vom 26.11.2010-- 89.246.175.164 17:43, 15. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Das stimmt nicht. Das BMF-Schreiben gilt, WENN eine Kassen verwendet wird, beinhaltet aber keinen Kassenzwang --Kassenwart (Diskussion) 22:05, 7. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Druckarten

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Welche Druckerarten sind bei Registrierkassen eingebaut?

Einmal Thermodirektdrucker und sind die anderen Nadeldrucker? -- BennySep 20:57, 6. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Thermodirektdruck, Nadeldruck (9 Stück) und Matrixdruck (Stempel)-- 89.246.175.164 17:34, 15. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Zitate

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Die letzte Korrektur als Löschung habe ich nicht verstanden. Es handelt sich um eine vorbildlich gearbeitete Seite. Trotzdem ist im Vorspann der Mangel an Belegen genannt.

Dann habe ich eine m.E. sehr gute Fundstelle eingefügt:

Eine Zusammenstellung ist enthalten bei: Tobias Teutemacher, Checkliste für eine ordnungsgemäße Kassenführung - Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften, BBK 2012, 1073- 1093.

Dieses Zitat geht sang- und klanglos in den Löschungsweg. Das ist nicht verständlich. Gruß IP--89.204.139.198 19:06, 17. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Ich habe es nicht gelöscht - würde aber sagen, dass der Verweis von der Form her so nicht in den Artikel passt. In einem Abschnitt "Quellen" oder "Literatur" oder als Einzelnachweis (wenn der Inhalt unter "Anforderungen" sich mit dem Artikel deckt) wäre der Verweis besser aufgehoben. Wenn es sich ergibt und es sonst niemand umsetzt, kann ich das mal erledigen. --Kassenwart (Diskussion) 09:21, 18. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Quelle ist jetzt als Einzalnachweis drin --Kassenwart (Diskussion) 12:06, 18. Feb. 2013 (CET)Beantworten

So sollten alle Kassenwarte arbeiten. Danke für die schnelle Hilfestellung und weiter frohes Schaffen. --82.113.106.69 08:45, 19. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Wo ist der Einzelnachweise?

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Der Beitrag ist noch nicht im Einzelnachweis. Zu früh gelobt?

Vielleicht ist auch die Darstellung des FinMin Niedersachsen, Einsatz elektronischer Registierkassen,BB 1996, 528 zitierwürdig. Gruß IP--89.204.135.148 17:42, 21. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Welcher Beitrag? Der Artikel von Teutemacher? Der ist drin - nur ist die Artikelversion noch ungesichtet. Ist das hier der andere Vorschlag? Da habe ich keinen Zugang - und 1996 war die Rechtlage auch noch eine andere. --Kassenwart (Diskussion) 18:04, 21. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Danke, alle Fragen haben sich damit geklärt. IP (nicht signierter Beitrag von 93.184.128.23 (Diskussion) 10:35, 22. Feb. 2013 (CET))Beantworten

Fehlende Z- Bons

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Bei der Außenprüfung fehlen relevativ oft die Z - Bons. Ist meine Annahme berechtigt, dass fehlende Z- Bons ein Indiz für den vorherigen Einsatz einer Zapper -Software sind? --89.204.137.100 16:05, 24. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Ein weites Feld... Mit Z-Bons sind hier sicher Tagesberichte gemeint. Wenn die komplett fehlen, ist ja gar keine Manipulation nötig, um falsche Daten ohne Spuren in die Buchführung zu übernehmen. Zapper-Software "braucht" man vor allem dann, wenn alle Einzeltransaktionen elektronisch gespeichert sind (in D seit BMF-Schreiben vom 26.11.2010 gefordert), da diese von Hand kaum zu verändern sind, ohne dass es entweder sehr viel Arbeit ist und/oder leicht auffallen wird. Typisch für Zapper-Software ist eher, dass sich anschließend ganz leicht "korrigierte" und in sich stimmige Berichte aller Art produzieren lassen. --Kassenwart (Diskussion) 16:17, 24. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Zum Verständnis: Tagesberichte gibt es als x - und als z - Bon. X heißt "Bericht ohne Rücksetzung auf Null", Z heißt "mit Rücksetzung auf Null". Beides hat mit Zappersoftware nichts zu tun. --Friedrich Graf (Diskussion) 17:24, 24. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Danke für die schnelle Auskunft IP--89.204.135.186 18:05, 24. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Beweislast für Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung

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Eine Hilfestellung ist ggf. dem BFH -Urteil vom 15.02. 1989, X R 16/86, BStbl II 1989, 462 zu entnehmen. Der BFH stellt auf die Beweisnähe und die Mitwirkungspflicht ab. Gehören die Tatsachen und Beweismittel zur Wissens- und Einflußsphöre des Unternehmers, so können daraus nachteilige Schlüsse gezogen werden, wenn er seine Mitwirkungspflichten verletzt. --89.204.130.233 10:03, 1. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Its a Wiki. Versuche dich einfach selbst in einer Formulierung. Wenn du magst, dann schreibe deine Artikelformulierung vorher auf diese Diskussionsseite - ansonsten: hab Mut, its a wiki. --Friedrich Graf (Diskussion) 11:07, 1. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Statistik

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Es wäre ggf. im Artikel darzustellen, wie viele Registrierkassen ( 1 Million ?) und Kassensysteme (z.B. in allen Kaufhäusern, Möbelhausketten in Deutschland im Einsatz sind, und ob es einen Verband der Kassenhersteller gibt. Danke im Voraus.--89.204.135.186 18:05, 24. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Eine Statistik wäre interessant - kenne leider keine. Einen Verband der Kassenhersteller gibt es nicht (oder ers ist so geheim, dass ihn keiner kennt ;-)

--Kassenwart (Diskussion) 09:02, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Es gibt auch keine Statistik. Kann man nur indirekt schätzen durch die Menge an POS. Und schon das wird schwierig. --Friedrich Graf (Diskussion) 18:30, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Man kann auch nicht einfach annehmen: Zahl der POS = Zahl der Registrierkassen. z.B. wird nicht jeder Imbissstand eine Registrierkasse haben. --MrBurns (Diskussion) 04:09, 7. Jul. 2013 (CEST)Beantworten


Der Verband heisst DFKA und sitzt in Berlin.--82.113.106.152 22:06, 24. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Blödsinn

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In Restaurantbetrieben, in denen Belege für Bewirtungskosten ausgestellt werden, ergibt sich eine faktische Registrierkassenpflicht, weil nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 21. Nov. 1994 - BStBl 1994 I S. 855 - eine steuerliche Anerkennung des Bewirtungsbelegs nur bei maschineller Erstellung in einer Registrierkasse oder PC-Kasse erfolgt.

Wikipedia ist kein Ratgeber, wie man vernünftig einen Betrieb führt. Niemand wird dazu gezwungen, nicht mehr Steuern als nötig zu zahlen, daher gibt es auch keine faktische Registrierkassenpflicht. Ob es vernünftig ist, auf eine Registrierkasse zu verzichten, obwohl man mit einer Steuern sparen könnte, ist für eien Enzyklopädie nicht relevant. --MrBurns (Diskussion) 04:07, 7. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Man kann mit einer Registrierkasse keine Steuer sparen, sondern Restaurantgäste, die ihre Ausgaben als Bewirtungskosten absetzen wollen, brauchen einen maschinell erzeugten Beleg, den man nur mit einer Kasse (egal welcher Bauart) erzeugen kann. Ich würde diese Aussage nach wie vor für eine Darstellung der Rechtslage halten (und dürfte damit fast genauso relevant sein, wie z.B. Informationen über Auftritte von Lady Gaga oder Auflistungen der Schlümpfe). Wenn sich "Blödsinn" allerdings auf Inhalt und Sinn des Erlasses bezieht, kann man darüber trefflich streiten. --Kassenwart (Diskussion) 15:59, 7. Jul. 2013 (CEST)Beantworten


Die Registrierkasse verhindert, dass es Kassenfehler gibt, die zur Verwerfung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung gem. § 158 AO und damit zu einer teuren Hinzuschätzung gem. § 162 AO führt. Bei einer fehlerhaften Kassenführung und einer offenen Ladenkasse ist es kaum möglich, sich substantiiert gegen die Hinzuschätzung zu wehren. Das beruht darauf, dass es keine durch die Registrierkasse dokumentierten Einzeltransaktionen gibt. Das Problem greift bei der Registrierkasse nur ein, wenn die Z- Bons vernichtet werden. Wer also die Kosten für die Registrierkasse spart, bezahlt dies später mit Ärger und Mehrsteuern.--5.147.206.83 18:06, 14. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Siehe auch

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Ich verschieb das mal hierher. Bitte den Bezug erläutern, siehe WP:SA. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 09:42, 2. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Danke für die Verweisung. Das ist schon interessant. Wo liegt der Unterschied zum deutschen INSIKA - Verfahren? (nicht signierter Beitrag von 5.147.209.19 (Diskussion) 15:45, 15. Dez. 2013 (CET))Beantworten

efsta und INSIKA sind von der Grundidee her ähnlich. efsta erfordert eine Online-Verbindung mit entsprechenden laufenden Kosten und Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Verbindung, dafür werden dort auch die Daten gespeichert. efsta ist offenbar propritär, auch wenn von einem offenen Standard gesprochen wird. INSIKA ist nicht von einer Internet-Verbindung abhängig und bedingt keine laufenden Kosten. --Kassenwart (Diskussion) 11:35, 17. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Unveränderbarkeit der Daten

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Gibt es oder hat es Registrierkassen am Markt gegeben, die unveränderbare Speicher hatten und damit manipulationssicher waren? Es soll sich um eine japanische Registrierkasse handeln, die aber wegen dieser von den Kunden nicht gwollten Eigenschaft unverkäuflich gewesen ist. Stimmt das ? (nicht signierter Beitrag von 5.147.209.19 (Diskussion) 15:45, 15. Dez. 2013 (CET))Beantworten

Es gibt Kassen mit Fiskalspeicher. Voraussetzung für eine sinnvolle Nutzung ist aber immer ein rechtlicher Rahmen, da nur dann die Daten von der Finanzverwaltung überhaupt als "unveränderbar" anerkannt werden. Also selbst wenn man wollte, könnte man so ein System auf freiwilliger Basis gar nicht sinnvoll einsetzen. --Kassenwart (Diskussion) 11:40, 17. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Fundstelle oder Verlinkung

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Das BMF hat außerdem einen mehrfach aktualisierten Fragen- und Antworten-Katalog zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung veröffentlicht.


Für diesen Satz wäre ein Zitat oder eine Verlinkung schön. Danke im Voraus--84.58.210.241 08:21, 6. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Sequenznummer

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Bei jeder Registrierkasse kann aber bereits heute die Sequenznummer verwendet werden, um die Eingabe durch den Bon mit dieser speziellen Reihenfolge zu dokumentieren.

Wieso ist das unverständlich?--88.152.242.78 12:12, 14. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Vgl. dazu Gerd Achilles, Kassenführung in bargeldintensiven Unternehmen, 1. Auflage, 2014, ISBN 978-3735762313 (nicht signierter Beitrag von 5.147.194.38 (Diskussion) 15:47, 22. Sep. 2014 (CEST))Beantworten

Ohne den Gesamtkontext ist eine Diskussion über Sequenznummern m.E. kaum verständlich. Es geht hier vor allem um Manipulationssicherheit. Registrierkassen nummerieren immer schon die Belege, so dass man erkennen kann, wenn einer fehlt. Für sich genommen ist so eine Nummerierung kein Sicherheitsmechanismus - man muss z.B. auch sicherstellen, dass die Inhalt von Belegen nicht verändert werden und Kontrollmechanismen schaffen, die es erlauben, die korrekte Benutzung der Registrierkasse zu überprüfen. Speziell der Begriff "Sequenznummer" stammt aus dem INSIKA-Verfahren - dort wird diese Nummer von der Smartcard vergeben und automatisch in die digitale Signatur einer Buchung einbezogen. In dem Sinne ist der Begriff im Kontext dieses Artikels falsch. --Kassenwart (Diskussion) 08:54, 23. Sep. 2014 (CEST)Beantworten


Verständnisfragen an den Kassenwart:

Wenn der Händler auf seinem Bon ausdrücklich eine sog. Sequenznummer ausweist, so ist das m.E. abweichend von der Bonnummer, die als nummerierte Bonnummer zusätzlich auf dem Bon enthalten ist. Da es in Deutschland wohl kein INSIKA - Verfahren gibt, kann diese Sequenznummer dann wohl auch kein INSIKA - Bestandteil sein. Jedenfalls differenziert Achilles (s.o.) mit Hinweis auf eine Veröffentlichung von Huber zwischen INSIKA als künftigem Verfahren und der Sequenznummer. Huber soll dies für sicher halten. In Österreich ist das wohl die Geschäftsfallnummer i.S. der dortigen Kassenrichtlinie. Damit ist dies ein Verfahren, das nichts mit INSIKA zu tun hat. Ist das richtig? Warum wird dann die Sequenznummer so selten und überhaupt von einzelnen Händlern zugeschaltet? Danke im Voraus für die Klarstellung. Ich finde im Übrigen fast nichts an Fundstellen zu Sequenznummern. Ist sie identisch mit der nummerierten Bon -Nr wie Bon -Nr. 4004, obwohl die Sequenznummer eine längere Reiehn von zahlen ist? Gibt es irgenwo Darstellungen auch zum technischen Inhalt?

Danke für die Mühe , Gruß --5.147.195.65 13:37, 24. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

In dem Buch von Achilles wird Huber zitiert. Die Idee von Huber ist, dass ein Kassennutzer durch freiwillige Maßnahmen (also die besagte Sequenznummer und eine Belegausgabe) sein Entdeckungsrisiko im Falle von Manipulationen erhöht und damit seine Glaubwürgigkeit steigert. Da es sich nur um eine Idee aber kein sauber definiertes Verfahren handelt, ist der Begriff der Sequenznummer in diesem Zusammenhang schwammig, während es im INSIKA-Verfahren ein klar definierter Mechanismus ist.
M.E. sind diese freiwilligen Maßnahmen ein untauglicher Ansatz, da es nur "Pseudo-Sicherheit" ist (wenn jemand seine Daten manipulieren will, kann es das mangels Kontrollen weiterhin tun, gibt sich aber dank seiner frewilligen Sicherheitsmaßnahmen einen seriösen Anstrich). Meines Wissens hat noch keine Finanzverwaltung der Welt daher so einen Ansatz anerkannt.
Da die Wikipedia bekanntes Wissen wiedergeben und keine neuen, unerprobten Ideen darstellen soll, gehört das daher nicht in den Artikel. --Kassenwart (Diskussion) 09:23, 25. Sep. 2014 (CEST)Beantworten


Danke für die Antwort.

Aus rechtspolitscher Sicht ist das sicher alles richtig. Ich gehe nicht davon, dass die kokreten Kassenhersteller und die Steuerberater etwas von Hubers Idee wissen, wenn sie die Sequenznummer verwenden. Warum ich die faktisch von den Unternehmern genutzte Sequenznummer wegen der rechtspolitisch berechtigten Zielsetzung von INSIKA als Faktum verschweigen soll, ist wiederum von Wikipedia nicht gedeckt. Denn die Sequenznummer ist ein Faktum, da sie sonst nicht auf den Bons der Registrierklasse (vgl. Stichwort der Seite ist Registrierkasse) wäre. Es muss ein Sinn dahinter stecken, da ich mir nicht vorstellen kann, dass die Hersteller, die Berater und die Kunden die Sequenznummer verwenden würden, wenn sie unternehmensintern sinnlos wäre. Auf den Ansatz von Huber, der nur auf das Steuerrecht abstellt, kommt es somit überhaupt nicht an. Sequenznummern sind ein Faktum der Registrierkasse. Dass dies mangels rechtlicher Anerkennung und mangels Löschungssicherheit nicht unveränderlich ist, kann ja meinetwegen dargestellt werden. Anderenfalls dürfte man den kassenbon auch nicht erwähnen, da er vernichtet werden kann. Es bleibt die Bitte, das Stichwort wenigstens als Faktum kurz erwähnen, hilfsweise mit ablehnender Begründung auf der Seite von INSIKA. Gruß--188.100.253.32 14:26, 25. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Habe mal einen Hinweis unter Registrierkasse#Steuerliche Aspekte (Österreich) aufgenommen. Wenn es nicht gefällt, bitte einfach ändern. --Kassenwart (Diskussion) 11:45, 2. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Danke, Gruß--5.147.194.243 16:40, 6. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Programmierung und Umprogrammierung

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Ich habe eine Verständnisfrage:

Wer programmiert die Kassen auf geänderte Preise bzw. wie kann man erkennen, dass die ursprüngliche Programmierung verändert worden ist? Wer muss wofür eine Dokumentation führen? Danke für Hinweise. Gruß--89.204.138.23 12:50, 19. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Gastronomie

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Ich habe auch in der Gastronomie gearbeitet und stelle hier gerade fest, dass fälschlich eine tischbezogene Abrechnung beschrieben wird. Das ist völlig unwichtig, weil die Gäste an einem Tisch im Laufe des Tages wechseln. Statistisch mag das interessant sein (z.B. für Tische mit schönem Panaromablick), in der Praxis hat das kaum eine Bedeutung. Traditionell üblich ist die Abrechnung je Kellner. --Kulturkritik (Diskussion) 12:39, 26. Okt. 2020 (CET)Beantworten