Diskussion:Regress (Recht)
Quotenvorrecht
[Quelltext bearbeiten]Betr. Quotenvorrecht: Sehe ich es richtig, dass das Quotenvorrecht nichts mit der Haftungsbeschränkung der §§ 104ff SGB VII, sondern vielmehr mit dem Problemhandling der Haftungshöchstgrenzen in § 116 SGB X (wie im Artikel Quotenvorrecht IMHO korreschriebenu tun hat? Ich suche einen formaljuristischen Zusammenhang zwischen (dieser Art der) Haftungsbeschränkung und Quotenvorrecht, finde aber keinen... Hab ich etwas übersehen?
Gruß
R.
- Du hast Recht, ich bin einem gedanklichen Kurzschluss aufgesessen. Die Haftungsbeschränkung nach § 104 SGB VII kann zum Problem der gestörten Gesamtschuld führen. --Andrsvoss 16:14, 22. Jun 2004 (CEST)
Ungenaue und nicht deutliche Beispiele
[Quelltext bearbeiten]Für Nicht-Jurist sind Bsp. nicht deutlich und unmissverständlich genug geschildert. Bitte klarere Sprache vewenden. Wenn der Bäcker, Tischler, Maurer so reden würde, dass ihn nur seinesgleichen verstehen etc., wo kämen wir da hin? --93.184.26.78 12:24, 20. Dez. 2014 (CET)
- Der Bäcker umschließt eine „Ziehfettplatte“ mit dem Plunderteig, der Tischler benutzt eine „Halbverdeckte Schwalbenschwanzzinkung“ und der Maurer stellt einen „Schleppenden Läuferverband“ her – dagegen erscheint mir ein Satz wie Ein Feuerversicherer leistet an den geschädigten Gebäudeeigentümer eine Versicherungsentschädigung und nimmt den Brandverursacher in Regress. vollkommen klar. Aber im ernst: Was genau erscheint dir klärungsbedürftig, ich will mich bemühen die Beispiele verständlicher zu fassen. --Andrsvoss (Diskussion) 14:49, 20. Dez. 2014 (CET)
- Heute lässt es sich nicht schlecht lesen. Liegt wohl am Wetter ;) Grüsse --93.184.26.78 13:12, 2. Feb. 2015 (CET)
Selbstverschulden
[Quelltext bearbeiten]Gehört es rechtlich auch hierhin, wenn eine (Haftpflicht-)Versicherung sich weigert, die gesamte Summe des vom Versicherungsnehmer verursachten Schadens zu begleichen, weil dieser fahrlässig oder grobfahrlässig gehandelt hat? Beispiel: Ein betrunkener Autofahrer verursacht einen Unfall und die Versicherung verlangt darauf vom Autofahrer eine teilweise Kostenübernahme. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 14:16, 24. Dez. 2015 (CET)
- Ist das nicht der erste in den Beispielen genannte Fall: Eine Haftpflichtversicherung hat aufgrund einer vorliegenden Gefährdungshaftung Schadenersatz zu leisten und fordert vom schuldtragenden Verursacher des Schadens die erbrachte Leistung zurück.? --Andrsvoss (Diskussion) 08:20, 25. Dez. 2015 (CET)
- Da bin ich mir eben nicht sicher, weil das ja immer stimmen würde. Irgendwas habe ich immer falsch gemacht, wenn ich schadenersatzpflichtig werde, aber die Versicherung wird nicht in jedem Fall Regress nehmen. Obwohl sie das natürlich am liebsten schon würden...--PaterMcFly Diskussion Beiträge 11:15, 25. Dez. 2015 (CET)
Name und Verwendung
[Quelltext bearbeiten]Kann es sein, dass kein (deutsches) Gesetz das Wort Regress verwendet? Warum wird der Begriff Regress von entsprechenden Stellen trotzdem immer verwendet? Antragsvermeidung?--Wikiseidank (Diskussion) 13:38, 21. Jun. 2017 (CEST)
Na ja, fast kein heute geltendes deutsches Gesetz, bis auf die Fahrschüler-Ausbildungsordnung, deren Anlage 1 (zu § 4: Rahmenplan für den Grundstoff (12 Doppelstunden) für alle Klassen) unter Nr. 11 g) als verpflichtenden Unterrichtsstoff "Verlust des Versicherungsschutzes, Schadenersatz, Regress" erwähnt und die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes, die in § 41 "Verantwortung und Haftung im öffentlichen Dienst, Regress" zum Ausbildungsinhalt zählt. Im Ernst: Es kommt nicht selten vor, dass die Juristensprache sich lateinischer Begriffe bedient, während die Gesetzessprache sich mit mühsam eingedeutschten Lehnübersetzungen wie "Rückgriff" abgibt. --Andrsvoss (Diskussion) 16:20, 21. Jun. 2017 (CEST)
Sprachliche Wendung
[Quelltext bearbeiten]Mir ist aufgefallen, dass es verschiedene Formulierungsmöglichkeiten gibt. "Jemanden in Regress nehmen" ist wohl die häufigste Wendung. "Bei jemandem Regress nehmen" ist seltener, findet sich aber auch. Wäre das einer Erwähnung wert? --Referenzbrezel (Diskussion) 11:49, 2. Aug. 2024 (CEST)
- Die Diskussionsseite ist historisch aufgebaut, daher habe ich die Anfrage nach unten versetzt. Die Betonung liegt in der transferierten deutschen Bezeichnung beim Wort „Regressanspruch“. In der Rechtssprache wird jemand in Anspruch genommen. „In“ Anspruch wird jemand genommen, nicht „bei“ jemandem. Daher würde ich dafür plädieren, die syntaktisch eher wertlose Variante nicht ins Spiel zu bringen. Mit bG --Stephan Klage (Diskussion) 12:51, 2. Aug. 2024 (CEST)