Diskussion:Rehabilitation

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von 2001:9E8:D954:D00:64B6:35A:3C9B:A756 in Abschnitt Aufteilung nötig
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Abgrenzung oder Erweiterung erforderlich

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Ich habe den Begriff "Wiedereingliederung" gesucht und wurde auf diesen Artikel weitergeleitet, der den Begriff der Rehabilitation beschreibt. Die Wiedereingliederung (sprich: Rückkehr in den Beruf NACH einer Reha-Maßnahme) wird hier jedoch gar nicht behandelt. lg --st1 11:10, 16.Jul.2010 (ohne Benutzername signierter Beitrag von 80.141.150.47 (Diskussion) )

Über diese Maßnahmen beraten u.a. die Beratungsstellen der Rentenversichungsträger. Denkbar wäre z.B. eine stufenweise Wiedereingliederung (§ 28 SGB V) nach der medizinischen Reha oder auch eine berufliche Reha in einer Einrichtung nach § 35 SGB IX. --Karl 3 11:38, 23. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Begriffserweiterung nötig?

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Ich formuliere gerade einen Artikel Vergangenheitsbewältigung. Dort würde Rehabilitation auch im Sinne von "Aufheben eines (NS-Unrechts-)Urteils" gebraucht und auch eine Wiedereinsetzung in die alte Position als Beamter sowie die Wiedererstattung von zu Unrecht konfiszierten Grundstücken im Sinne von "Wiederherstellung der alten Rechtsposition" würde unter diesen Begriff fallen. --Holgerjan 12:54, 24. Apr 2005 (CEST)

Hallo Holgerjan, Du hast sicherlich Recht mit deinem Hinweis, dass der Artikel bisher lediglich die medizinische Bedeutung erläutert. Allerdings wäre deine Definition IMHO zu speziell, es sollte korrekterweise eine Erläuterung der allgemeinen juristischen Bedeutung im Sinne von 'Wiederherstellung einer unbescholtenen Vita' darstellen (z.B. auch nach 'Rufmord', etc.)... --NB > + 13:30, 24. Apr 2005 (CEST)
Wenn ein entsprechender Artikel über juristische Rehabilitation existiert, sollte er mittels einer Wikipedia:Begriffsklärung Typ II verlinkt werden. --MBq 22:40, 22. Jul 2006 (CEST)
Ich hab eine Differenzierung im Artikel vorgenommen. Das Lemma seh ich für beide zutreffend. lg --Kaffedose 13:09, 16. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Rehabilitierung ist nicht Rehabilitation

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Korrekterweise dürfte es keinen Redirect von Rehabilitierung auf Rehabilitation geben. „Rehabilitationsgesetze“ sind Normen der Krankenbehandlung [1].
„Rehabilitierung" meint im Wiedergutmachungsrecht zu z.B. politischer Verfolgung in der DDR z.B.
das Strafrechliche Rehabilitierungsgesetz
das Berufliche Rehabilitierungsgesetz
das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz
Das Wort „Rehabilitierung" war übrigens vor 1992 dem westdeutschen Standard-Nachschlagewerk, dem „Großen Brockhaus" fremd.
In der Sprache der SED war das Wort zum ersten mal in den Dokumenten der Zentralen Parteikontrollkommission (ZPKK) aufgetaucht. Das Protokoll der 137. Sitzung vom 13. Oktober 1956 z.B. vermerkt:
„Die ZPKK schlägt vor, den Parteiausschluss nachfolgender Genossen aufzuheben und sie nach ihrem mutmaßlichen Tod zu rehabilitieren.“
Sagen wir es katholisch: Rehabilitierung ist von seinem Ursprung her ein Verfahren, das den aus der Kirche ausgeschlossenen Ketzer wieder in die Gemeinschaft der Heiligen aufnimmt ( codex juris cannonici, Cann. 1331, 1354-1357, für die Ostkirche: Corpus canonum eclesiarum orientalum, cann. 1431, 1434, 1420 ) - So ist z.B. über den im Jahre 1600 aus der Kirche ausgeschlossenen und in Rom auf dem Campo del Fiore verbrannten Giordano Bruno das letzte Wort nie gesprochen. Sein Ausschluss aus der Kirche kann noch Jahrhunderte später vom zuständigen Bischof überprüft und aufgehoben werden.
Es bleibt aber immer zu fragen, um wessen Ruf es eigentlich geht, wenn die Kirche solche Rehabilitierungsbescheinigungen ausstellt. Und es bliebe auch zu fragen, um wessen Ruf es geht, wenn die aus dem DDR-Staatsdienst übernommenen Mitarbeiter in den „Rehabilitierungsbehörden“ in Neufünfland sich mit solchen "Rehabilitierungsbescheinigungen" befassen.
Im Einzelnen habe ich dazu mal im C.H.Beck-Verlag in einem Aufsatz ausgeführt [2]
--Heimerod 18:40, 24. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Wow "Neufünfland" ein Komiker mit enzyklopädischen Halbwissen ... ------------

Das find ich eine sehr schöne/gute Recherche, Tatsache ist, dass in der aktuellen Litertur ergo dem aktuellen Sprachgebrauch beides gleichbedeutend verwendet wird. Eine Trennung Rehabilitation = medizinisch/gesundheitlich, Rehabilitierung = politisch/sozial find ich nicht gangbar. lg--Kaffedose 13:09, 16. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Inzwischen sind fast 10 Jahre ohne Änderung des Zustands vergangen. Ich finde immer noch, dass der Redirect von Rehabilitierung auf Rehabilitation falsch ist, auch wenn in einem Absatz die andere Bedeutung angerissen wird. Lieber sollte man diesen Absatz unter Rehabilitierung als Stub anlegen. --Rita2008 (Diskussion) 18:13, 12. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Rehabilitierung ist schon seit längerem eine Begriffsklärungsseite, die sich an der Definition des Duden[3] orientiert. Bei Rehabilitierung geht's um Wiederherstellung der Ehre, bei Rehabilitation um Wiederherstellung der Gesundheit (im weitesten Sinne). Leider verlinken zahlreiche Artikel direkt hierher auf "Rehabilitation", die eigentlich "Rehabilitierung" meinen.
  • Rehabilitierung sollte einen Überblick über die eine Bedeutung liefern: Ehrbegriff, Strafrecht, Wiedergutmachung, Kirche, SED, usw.
  • Rehabilitation sollte einen Überblick über die andere Bedeutung liefern: Medizin und Soziales, WHO, usw.
Dann ließen sich auch Spezialthemen wie Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (zur Aufarbeitung von Unrecht in der DDR) oder Medizinische Rehabilitation und Berufliche Rehabilitation (nach SGB) leichter einordnen. --Arne Neem (Diskussion) 14:13, 27. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Inzwischen ist Rehabilitierung sogar wieder eine Weiterleitung auf Rehabilitation, und zwar aufgrund einer PageView-Zählung. Ist denn dabei auch geprüft worden, um welche Bedeutung es bei jedem einzelnen dieser PageViews ging? Trotz der bleichen latienischen Wurzel sind es zwei verschiedene Bedeutungen.
Hingegen meint ein großer Teil der vorhandenen Wikilinks auf Rehabilitierung die Wiedergutmachung, nicht die Rehabilitation. Auch das ließe sich durch eine Verschiebung gut lösen. --Bildungsbürger (Diskussion) 23:03, 17. Mai 2022 (CEST)Beantworten

en:WP

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Der Interwikilink scheint mir nicht recht passend, --Wistula (Diskussion) 16:33, 3. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Stimmt, geändert zu "en:Rehabilitation". --DIAS (Diskussion) 11:45, 4. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Redundanz

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Ein allgemeiner Mischmach zu meinen, deutsche Situation zum anderen. Sollte man das nicht anders strukturieren. In der jetztigen Form ist eine Verlinkung zur en-Wikipedia auch nicht möglich, was immer das bedeuten mag. -- Kommensale (Diskussion) 13:10, 26. Dez. 2019 (CET)Beantworten

"Rehabilitatio" ( lat.)

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Den Begriff "Rehabilitatio" gibt es aktuell im Langenscheidt / Latein nicht. https://de.langenscheidt.com/latein-deutsch/search?term=rehabilitatio&q_cat=%2Flatein-deutsch%2F. Mutmaßlich ist das eine deutsche Substantivbildung aus dem lat. Adjektiv "habilis" : passend , geeignet , geschickt wie z.B. beim Homo habilis. https://de.wikipedia.org/wiki/Homo_habilis#Namensgebung. --H.F.Bär (Diskussion) 18:37, 22. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Dann ists wohl eine Neubildung, aber zuerst auf Lateinisch, dann erst im Deutschen, Spanischen, Englischen usw. gewesen. --Georg Hügler (Diskussion) 18:43, 22. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Es gibt den akademischen Begriff der "Habilitation". In der englischen Wikipedia steht dazu , dass der Begriff Habilitation aus dem mittelalterlichen lateinischen Verb habilitare kommt und in Deutschland erstmals 1652 angewendet wurde . Das klassiche Latein kenne nur das Adjektiv "habilis" .
https://en.wikipedia.org/wiki/Habilitation#History_and_etymology "The term habilitation is derived from the Medieval Latin habilitare, meaning "to make suitable, to fit", from Classical Latin habilis "fit, proper, skillful". The degree developed in Germany in the seventeenth century (c. 1652)"
Im Pons gibt es das Verb "habilitare" im klassischen Latein nicht . https://de.pons.com/Übersetzung/latein-deutsch/habilitare
Alledings gibt es "Habilitas" = "Geschicklichkeit" als Substantiv zu "habilis" im klassischen Latein https://de.pons.com/Übersetzung/latein-deutsch/habilitas
Im Duden steht , dass der Begriff Rehabilitierung über das französiche "réhabilitation" aus dem mittellateinischen "Rehabilitatio" kommt. https://www.duden.de/rechtschreibung/Rehabilitation
So gesehen ist das mutmaßlich eine Neubildung vom Mittellatein über das Französische, von der akademischen zur juristischen und medizinischen Bedeutung. Ein Herkunft aus dem klassischen Latein ist deswegen unplausibel, weil der Vorgang, den wir darunter verstehen dem klassisch-römischen, vorchristlichen Verständnis von Behinderung oder "Missbildung" fremd war, s.a. Zwölftafelgesetz#Tafel IV (Familienrecht) Cito necatus insignis ad deformitatem puer esto. --H.F.Bär (Diskussion) 18:19, 8. Feb. 2022 (CET).Beantworten
Im Mittellatein gab es "semantische Fortbildungen" .. "Besonders oft verdrängen sogenannte Intensiva auf -tare das zugrunde liegende Verb.." https://de.wikipedia.org/wiki/Mittellatein#Vokabular .
In http://vmrz0100.vm.ruhr-uni-bochum.de/spomedial/content/e866/e2442/e11185/e11192/e11200/e11204/index_ger.html wird Jochheim mit einer Quelle für "Rehabilitatio" von 1493 zitiert. Die nächste Quelle ist Buss von 1844, obwohl Buss in der Fabrikrede den Begriff nicht gebraucht. --H.F.Bär (Diskussion) 09:35, 10. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Aufteilung nötig

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Der Artikel beschreibt in allerweitesten Teilen nur medizinische Rehabilitation. Die politische, rechtliche und soziale Bedeutung geht praktisch unter. Das hat zur Folge, dass man durch den Link hierhin den Eindruck gewinnt, Jean d'Arc wäre 1486 in der Reha gewesen (vielleicht hatte sie's ja im Kreuz...). --2001:9E8:D954:D00:64B6:35A:3C9B:A756 06:39, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten