Diskussion:Rehabilitation in der Unfallchirurgie
Hallo zusammen, sieht man den Begriff "Unfall" aus der Sicht des Kostenträgers, ist maßgeblich, ob es sich um einen Berufsunfall oder einen "normalen" Unfall handelt. Im ersten Fall sind die Berufsgenossenschaften, im zweiten Fall die gesetzlichen Krankenkassen und für die Reha (bei Berufstätigen!) die Rentenversicherung zuständig. In "guten" Rehakliniken wird individuell das Reha-Ziel festgelegt, insofern unterscheiden sich Reha nach Unfällen oder nach (geplanten) Operationen nicht. Auch keine Unterschiede sind bei der Indikationsstellung zu sehen. Die ersten 3 Kriterien finden sich in "AHB - Anschlussheilbehandlung, Informationsschrift für Krankenhäuser, Ausgabe 2005 der BfA auf Seite 15. Auch hier also kein Unterschied zu einer AHB nach geplanten OP´s. Die "positive Rehabilitationsprognose" ist Voraussetzung, dass die Rentenversicherung Kostenträger wird. Bei negativen Prognosen ist es die Krankenkasse. Die Rehaformen orientieren sich am Phasenmodell der Neurologie: Frühreha = Phase B, Kostenträger die Krankenkasse, Erbringung in zugelassenen Krankenhäusern (§ 39 SGB V). Die Postakutreha kann Phase C sein, Kostenträger bei positiver Prognose die RV, ansonsten die KV. Länderunterschiedliche Handhabung, ob Kliniken der Phase C im Krankenhausplan sind, oder ob es sich um spezialisierte Reha-Kliniken handelt. Postakut kann aber auch die "normale" AHB-Maßnahme sein. Neben den im Anschluss an die Postakutphase aufgeführten Maßnahmen, wären u.a. noch die ambulante Reha, die stufenweise Wiedereingliederung, die Intensivierte Rehamaßnahmen (IRENA, der Rehasport zu erwähnen. Die genannten Strukturvorgaben sind in aller Regel in qualifizierten orthopädischen Reha-Kliniken gegeben. Eine Sonderform gibt es lediglich für Berufsunfälle. Hier hat die Berufsgenossenschaft die sogenannte berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW)kreiert. Hierzu müssen Reha-Kliniken bei der BG gesondert zugelassen werden. Insgesamt denke ich, dass der Artikel in den Artikel über die (medizinische) Rehabilitation aufgenommen werden könnte, da es viele Überschneidungen gibt. --Karl 3 12:10, 23. Aug. 2010 (CEST)
Postakute Rehabilitation
[Quelltext bearbeiten]Wie ich bereit in meinen Anmerkungen im August 2010 ausgeführt habe, ist der Artikel nicht schlüssig. Im Recht der Kostenträger gibt es keine Unterscheidung einer Reha für Unfallverletzte gegenüber einer orthopädischen Reha nach geplanten Operationen. Für die Behandlung von Berufsunfällen ist lediglich erforderlich, dass die Reha-Klinik von der BG zum BGSW-Verfahren zugelassen ist. Im Abschnitt Frührehabilitation ist ausgeführt, dass der Patient bei der Verlegung in die Reha-Einrichtung frühmobilisiert sein muß. Dies bezieht sich natürlich nicht auf die Frühreha, sondern auf die Postakut-Reha. Es gibt in der Reha keine "einfache physiotherapeutische Nach- oder Weiterbehandlung nach Operationen." Auch diese Reha ist ganzheitlich und bezieht Psychologen, Sozialarbeiter etc. mit ein. Falls kein Widerspruch kommt, würde ich den Artikel entsprechend anpassen.--Karl 3 (Diskussion) 16:57, 17. Jul. 2014 (CEST)
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