Diskussion:Reichsgesetzblatt (Österreich)
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Wolfgang J. Kraus
Ich unterstütze den Link zu alex.onb.ac.at - hier findet sich eine hervorragende Sammlung sämtlicher österreichischen Reichsgesetzblätter als pdfs, die nach div. Kriterien gesucht werden können. Eine erstrangige historische Quelle! --Wolfgang J. Kraus 15:20, 19. Mär. 2007 (CET)
- Absolut richtig und wichtig!!Hans555 Diskussion 08:29, 11. Mai 2007 (CEST)
Warum wurden meine Änderungen sofort wieder unreflektiert rückgängig gemacht? Man kann über alles reden, aber das ist lächerlich. Wir reden hier von inhaltlichen Fehlern. --IGreil 15:53, 8. Apr. 2011 (CEST)
Also, zum Inhalt:
- Der Artikel widerspricht sich selbst "Das Reichsgesetzblatt war von 1867" vs. "Das Reichsgesetzblatt erschien zuvor von 1848"
- Einheitliche Ortographie: Wenn man "... für das Kaiserthum Österreich..." schreibt (mit h), dann bitte auch " ... im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder" (mit h).
- k.k. vs. k.u.k. Bekanntlich müssten wir seit dem Ausgleich von k.u.k. sprechen. Um sich die gesamte Problematik hier zu ersparen würde ich den Verweis auf das "k. k. Gesamtministerium" einfach durch das zeitlose "Regierung" ersetzen.
Die geschichtlichen Ausführungen über die böhmischen Stände usw. halte ich für entbehrlich. -- IGreil 16:32, 8. Apr. 2011 (CEST)
- Der Text wurde vor ein paar Minuten überarbeitet. Die Einleitung berücksichtigt das Erscheinen ab 1848.
- Der Terminus k.k. Gesamtministerium war richtig, weil damit ab 1867 im RGBl. die Regierung Cisleithaniens bezeichnet wurde (Ministerium konnte damals als Begriff für ein Ressort verwendet werden, scheint aber auch als Begriff für Kabinett bzw. Regierung auf); das Gesamtministerium kommt aber in der neuen Version nicht mehr vor.
- Der Reichsrath wurde, wie man auf ALEX sieht, 1903 zum Reichsrat; das war die Rechtschreibreform, bei der zwar aus der Thür die Tür wurde, der Thron aber aus Ehrerbietung vor dem Kaiser so blieb. --Wolfgang J. Kraus 16:33, 8. Apr. 2011 (CEST)