Diskussion:Reichsregentschaft 1849
Aufruf „Zu den Waffen“ 1849
[Quelltext bearbeiten]„Wir haben das Gesetz verkündet, welches die deutsche Volkswehr
organisirt. Jede Stadt, jedes Dorf wird nach diesem Gesetz die
waffenfähigen Männer von 18 bis 30 Jahren sofort unter die
Waffen rufen; Schmach dem, der die Kraft hat und sich dem Va-
terlande entzieht. Es gilt vor Allem Baden und der Pfalz die
Bruderhülfe zuzuführen. Aus allen deutschen Ländern mögen Frei-
willige in Schaaren den Bedrängten zur Hülfe eilen. – Deutsche!
duldet nicht, daß die Männer, die sich muthig für die Reichsver-
fassung erhoben, dem Reichsfeinde erliegen. Bedenkt, daß die Nie-
derlage dieser Tapferen auch Euch das Loos der Knechtschaft bringt.
Zu den Waffen, deutsches Volk! Es gilt den heiligen Kampf für
unsere Freiheit gegen schamlose Unterdrückung. Zeige der Welt,
daß dein Herz groß wie dein Geist; zeige, daß das Herz Europa's,
das man erstorben wähnte, noch in Begeisterung schlage für die
Freiheit. Raveaux. Vogt. Schüler. Simon. Becher.‘
(Quelle: Preußischer Staats-Anzeiger Nr. 170 vom 23. Juni 1849)
--Stefan Weil (Diskussion) 20:23, 15. Nov. 2017 (CET)