Diskussion:Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 77.180.54.80 in Abschnitt Zuständigkeit
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Bemerkungen

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Ich hab mal angefangen, ein paar formale Korrekturen zu machen. Was mir dabei aufgefallen ist: Diese Anführungszeichenflut ist meines Erachtens nicht gut. Ich verstehe schon die Absicht: Du willst Dir dieses Zigeunergerede nicht zu eigen machen und Dich ganz deutlich vom Begriff distanzieren. Das ist ja auch in Ordnung, aber diese ständige Markierung des Begriffs tut dem Artikel nicht gut. Ich würde zumindest bei der Zigeunerzentrale die Anführungszeichen vermeiden (evtl. kursiv setzen) und sie für tatsächlich zitierte Ausdrücke wie "Zigeunerplage" reservieren. Überhaupt wäre es möglich, durch Satzbau etc. den Zigeunerbegriff etwas weniger häufig zu verwenden, teilweise auch durch sachliche Substitute ("diese Bevölkerungsgruppe" o.ä.) zu ersetzen. Weiteres später.--Mautpreller 20:05, 16. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Noch ein paar Anmerkungen: Der Artikel ist offenkundig noch nicht fertig. Ein paar der empfindlicheren Probleme und Lücken: Die Rolle der "Reichszentrale" beim Porajmos ist stark unterbelichtet. Während in der Einleitung gesagt wird, sie habe die Erfassung und Deportation der Roma organisiert, ist sie im entsprechenden Kapitel nur noch "beteiligt", und über diese Beteiligung erfährt man dann auch recht wenig. Darüber ließe sich sicherlich mehr und Genaueres sagen. Ich kann mir zum Beispiel nicht vorstellen, dass ohne die Akten der Reichszentrale Massendeportationen überhaupt möglich gewesen wären; ebenso glaube ich nicht, dass diese da eine passive Rolle eingenommen hat. Die Rassenhygienische Forschungsstelle ist in diesem Abschnitt nicht mal erwähnt, obwohl das in der Einleitung angekündigt wird. Ebenso sollte die Rolle der IKPK ausgeführt werden, die ja offenkundig Vorreiterin in diesem Punkt war und personell mit der "Reichszentrale" verbunden war. Diesen Abschnitt müsste man auf jeden Fall deutlich ausbauen.

Im Gründungsabschnitt scheint mir zu wenig klar, wieso die Behörden eigentlich so scharf auf eine "Zigeunerstelle" waren; d.h. die genannten Untersuchungen zur "Zigeunerplage" sollten unbedingt genauer referiert werden. Die Widerlegung der Behauptung, Zigeuner wären massenhaft als Kriminelle aufgetreten, ist ja ganz nett (wenn auch ein bisschen naiv referiert); aber dann wäre doch erst recht die Frage, welche Einflüsse bei dieser Gründung eine Rolle spielten (vielleicht Lombrosos Verbrechertheorien oder sonstiger Unrat?). Wurden "Zigeuner" als Täter vermutet, hob man die Verjährungsfristen auf - ging das denn so einfach? Gabs da ein Gesetz, eine Verordnung, oder war die Rechtsprechung so? Die "Zigeunerzentrale" konnte doch sicher keine Verjährungsfristen aufheben, das muss jemand anders getan haben.

Zur Nachkriegszeit: Mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 entfielen die alliierten Beschränkungen, darunter die Aufhebung des "Zigeunergesetzes" von 1926. Heißt das, dieses Gesetz erlangte 1949 wieder Gültigkeit?--Mautpreller 20:45, 16. Nov. 2010 (CET) Fortsetzung: Die dauerhafte Nutzung der Naziakten in der BRD ist hochinteressant, aber das sollte man nicht anekdotisch an Einzelfällen auffädeln, sondern erstmal allgemein feststellen und dann vielleicht ein oder zwei charakteristischen Beispielen illustrieren. Als eine von mehreren regionalen Prüfinstanzen wurde das Zentralamt für Kriminal-Identifizierung und Polizeistatistik in München, sprich die "Landfahrerstelle", beauftragt, in Entschädigungsverfahren richtungweisende Vorentscheidungen zu treffen - wieder diese Unschärfe: von wem denn? von "den Finanzministerien"? konnten die das? Es wäre für einen sauberen Artikel zu diesem wichtigen Thema sehr sinnvoll, wo immer möglich Ross und Reiter zu nennen.Beantworten

Zur Auflösung: Es wird überhaupt nicht klar, wer eigentlich die Initiative zur Auflösung der Landfahrerstelle getragen hat. Hat jemand gegen sie geklagt? Gab es ein Urteil? Oder wollte die Regierung sie nicht mehr? Warum nicht? Gab es eine soziale Bewegung dagegen? Usw. Der satz aus der Einleitung: Ihre Personenakten wurden im Anschluss Tsiganologen übergeben, die sich in der Tradition der RHF sahen wird im Artikel nicht eingelöst; dort steht nur, dass vorher (zuletzt 1960) ein rassistischer Tsiganologe (nannte der sich wirklich Tsiganologe?) Akten erhielt. Was ist 1970 mit ihnen passiert? Wie sah die "ethnische Sondererfassung" aus, die noch bis 2001 stattfand?

Noch'ne Bemerkung zur Sprache, die ebenfalls oft ein bisschen unscharf udn wolkig ist. Zum Beispiel: außerdem stünde Bayern mit Zentrale nicht besser da als Länder ohne Zentrale - hm? Was meinten die Preußen damit? Dass eine Zentrale ineffizient sei und man die Erfassung der bösen Nichtsesshaften mindestens genausogut ohne hinkriegte? oder was? Oder: Nur einen kurzen Moment war die "Zigeunerzentrale" arbeitsunfähig. Gemeint ist offenbar, dass die Revolution die Existenz und Funktionsfähigkeit des Ladens unterbrach, aber nur für kurze Zeit, kaum warn die Roten weg, warse wieder da. Oder dieser Satz: Das schon in der Weimarer Republik bekannte Nebeneinander regionaler und lokaler Gesetze und Verordnungen, wurde im Dritten Reich allmählich durch Zentralisierung und Synchronisierung stückweise radikalisiert. Ich kann nur raten, was das bedeuten soll: Das Nebeneinander wurde durch Zentralisierung radikalisiert?

Das ist ein verdienstvoller Artikel mit vielen interessanten Infos, aber er wird schon noch ein bisschen Mühe kosten. Nicht zuletzt scheint mir die Literatur nicht annähernd ausgeschöpft. Wenn Du willst, schlag ich noch ein paar Literaturangaben vor.--Mautpreller 21:14, 16. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Ja, Literatur mach mal. Wobei ich leider gerade im RL zu bin. Ein Teil des Problems scheint mir in der Tat ein Literaturproblem zu sein. Mir ist klar wie es gelaufen ist, aber das wikikonform und bequellt zu schreiben ist nicht einfach. Ich werde den Text erstmal etwas ruhen lassen, wenn er mir fremder wird, wird es einfacher ihn da zu begradigen wo man sich im Weg steht.--Elektrofisch 09:07, 18. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Abschnitt "Umgang mit den NS-Tätern"

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In diesem Abschnitt steht: "Anklagen auch gegen die im Einzelfall nachgewiesenen Organisatoren von Deportationen führten in keinem Fall zu einer Verurteilung, bzw. Haftstrafe." Diese Aussage ist so nicht brauchbar. Entweder wurden alle Angeklagten freigesprochen oder es gab Verurteilungen zu nicht-Freiheitsstrafen (z.B. Geldstrafe). Da ich mich in diesem Gebiet nicht auskenne, bitte ich jemand anderen darum es zu ändern und mit Quellen zu belegen.--HolgerB 14:14, 26. Dez. 2010 (CET) Ich habe gerade selbst ein Beispiel eingefügt und versucht den Widerspruch des Satzes durch eine Umformulierung zu lösen.--HolgerB 11:35, 28. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Danke

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Vielen Dank, für dieses Interessante Lemma. --Ahasveros 12:50, 10. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Zuständigkeit

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Welche Polizei ist eigentlich heute [in Deutschland] für die sogenannten "Landfahrer" zuständig? Gibt es bei Menschen ohne festen Wohnsitz überhaupt irgendeine Zuständigkeit oder ist das gar nicht geregelt? --77.180.54.80 14:42, 15. Apr. 2018 (CEST)Beantworten