Diskussion:Reisemobil-Stellplatz

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Camper2 in Abschnitt Begründung der Forderung nach Autarkie
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Der Inhalt dieses Artikels entspricht zwar seiner Überschrift, verkürzt aber das Thema "Stellplätze für Freizeitfahrzeuge" einseitig auf Wohn-/Reisemobile und lässt außer acht, dass es auf vielen Stellplätzen kein Wohn-/Reisemobil-Monopol gibt.

Die vielfach verbreitete Behauptung (Schlusssatz) sollte belegt werden (Quelle).


(-- Camper2 10:49, 11. Sep. 2007 (CEST)).Beantworten

Gewünschte Quelle eingefügt.
--GerhardNL 15:18, 23. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Schreibweise des Lemmas und Weiterleitungen

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Die Schreibweise "Reisemobil-Stellplatz" (mit Bindestrich) mag zwar korrekt sein, allgemein üblich ist sie jedoch nicht. Die am häufigsten verwendete Bezeichnung ist "Wohnmobilstellplatz", dann folgt "Reisemobilstellplatz", und nur ganz vereinzelt findet man die Versionen mit Bindestrich.

Nachdem ich den Artikel vollständig überarbeitet habe, habe ich auch Weiterleitungen von den Begriffen ohne Bindestrich sowie von "Wohnmobil-Stellplatz" eingerichtet, so dass auf jeden Fall alle gängigen Schreibweisen erkannt und hierher weitergeleitet werden. Dennoch schlage ich hier vor, den Artikel unter das Lemma "Wohnmobilstellplatz" zu verschieben und die Weiterleitungen entsprechend anzupassen.-- GerhardNL 13:45, 15. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

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Grundregel für Weblinks in Wikipedia ist: Bitte sparsam und vom Feinsten. In Deutschland gibt es mehrere Tausend Reisemobil-Stellplätze. Ein Weblink, der davon genau zehn Stück auflistet, dabei zwangsweise Werbung einblendet und überdies auf jede Verfeinerung der Suche durch Eingabe einer Postleitzahl mit einer Fehlermeldung reagiert, ist sicherlich nicht „vom Feinsten“.-- GerhardNL 00:00, 27. Mär. 2009 (CET)Beantworten


Da gibt es weder eine Werbung noch eine Fehlermeldung. -- 84.183.90.124 21:57, 27. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Wenn ich den Link aufrufe, dann erscheint nach ca. 2 Sekunden erst mal ein Layer Ad, eine moderne Form der Pop-up-Werbung, die von Popup-Blockern nicht unterdrückt werden kann. Wenn ich dieses mit "Schließen" wegklicke, dann öffnet sich im Hintergrund ein weiteres Browserfenster voll mit Werbung. Überdies besteht die gesamte Stellplatzliste aus exakt zehn Einträgen. Bedenkt man, dass es in Deutschland über 4.000 Stellplätze gibt, so wird klar, dass von Relevanz keine Rede sein kann, da die Liste noch nicht einmal 3 Promille davon auflistet.
Zugegeben, die Fehlermeldung war ein Fehler von mir, ich hatte keine vollständige Postleitzahl eingegeben. Aber angesichts der Tatsache, dass der komplette Listeninhalt bequem auf einer Bildschirmseite Platz hat, ist die Suchfunktion sowieso überflüssig.
Da ich an einem Edit-War kein Interesse habe, werde ich den Link vorläufig nicht wieder herausnehmen. Bitte nutze diese Gelegenheit, um Begründungen für die Relevanz des Links zu finden, und den Betreiber dazu zu bewegen, die bei Wikipedia-Weblinks unerwünschte Werbung zu entfernen. -- GerhardNL 00:21, 28. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Ich muß Dir beim Layer auch Recht geben, den konnte ich mangels aktiviertem javascript nicht sehen. Der Betreiber hat selbigen entfernt. Betreffs Relevanz: es sind 4200 Stellplätze enthalten, welche durch die Mitglieder des Forums aktuell gehalten werden. Die Daten sind somit aktueller, als bei Verzeichnissen, die von Einzelpersonen oder kleinen Gruppen gepflegt werden. --~ (nicht signierter Beitrag von 84.183.105.242 (Diskussion | Beiträge) 20:00, 7. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten
Die Werbung ist jetzt weg, es stehen aber – zumindest für nicht angemeldete Benutzer – nach wie vor nur exakt zehn Stellplätze zur Verfügung. Damit ist nach wie vor keinerlei Relevanz gegeben. Sollten die übrigen Stellplätze nur für angemeldete Benutzer sichtbar sein, so würde die Aufnahme des Links gegen Einzelrichtlinie 5. bzgl. Wikipedia-Weblinks verstoßen. Deshalb werde ich den Link nunmehr endgültig entfernen.-- GerhardNL 09:41, 8. Apr. 2009 (CEST)Beantworten


Anzahl der Stellplätze des beanstandeten Links.

Ich kann das nicht nachvollziehen. Keine Werbung. Kein Registrieren. Bei Wahl 25 km Umkreis je nach PLZ typisch ca. 25 Stellplätze - ein sehr gutes Ergebnis, wenn es die tatsächlich gibt.

--Camper2 10:27, 8. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Stimmt, plötzlich funktioniert es auch bei mir. Gut, dann packe ich ihn wieder rein. -- GerhardNL 10:50, 8. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
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Ich bitte noch einmal darum, vor dem Hinzufügen von weiteren Links auf Stellplatzlisten genau zu prüfen, ob sich dadurch wirklich ein erheblicher Mehrwert für den Artikel ergibt. Dabei bitte insbesondere folgende Hinweise zu Weblinks in Wikipedia beachten:

  • Wikipedia ist eine Enzyklopädie und keine Linksammlung (und auch kein Reiseführer)
  • Bitte sparsam und vom Feinsten
  • Fünf externe Links sollten in der Regel zu einem Thema genügen
  • Keine Links auf kosten- oder registrierungspflichtige Inhalte
  • Vermeide Links auf Websites mit bevormundenden Mechanismen.

Die gegenwärtig vorhandenen Links auf Stellplatzlisten decken alle für eine Enzyklopädie möglicherweise wichtigen Aspekte ab: Eine Gesamtübersicht, GPS-Koordinaten-Download, Preisgünstige Stellplätze, Komfort-Stellplätze und Suche nach Postleitzahlen. Wobei letztere eigentlich auch redundant ist, da schon im ersten Link gegeben. Weitere Links auf Listen mit immer wieder dem gleichen Inhalt blähen den Artikel nur unnötig auf.

Und auch wenn ein Link noch so „unerlässlich bei der Urlaubsplanung“ sein sollte (komisch, wieso bin ich dann jahrzehntelang ohne ihn ausgekommen? ;-)), in eine Enzyklopädie gehört er deshalb noch lange nicht. -- GerhardNL 10:56, 12. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Ergänzung Linksammlung Ich habe den www.Touring24.info Link durch den www.womo-sp.org Link ersetzt, da man sich bei Touring24 registrieren muss um die Liste der Stellplätze herunterladen zu können (zudem auch noch jede Menge Werbung). Meiner Meinung nach ist womo-sp nahezu genauso umfangreich wie Touring 24, allerdings kommt man hier ohne Registrierung an die Liste der Stellplätze. Zudem habe ich noch einen Link zu OSM hinzugefügt. -- Marmai 24. May 2010 (CEST) (18:47, 24. Mai 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Quelle zu "Außerhalb von Stell- oder Campingplätzen ist in Deutschland das Übernachten in Fahrzeugen dann erlaubt, wenn es zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ notwendig ist"

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Im Artikel unter dem Abschnitt Rechtliche Situation und dem Unterabschnitt Deutschland steht der folgende Satz, der nicht durch eine Quelle oder einen Verweis auf ein Gesetz belegt ist: „Außerhalb von Stell- oder Campingplätzen ist in Deutschland das Übernachten in Fahrzeugen dann erlaubt, wenn es zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ notwendig ist [...]". Es wäre gut, wenn eine Quelle dazu gefunden würde. Atompilz 15:23, 25. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Abschnitt neu formuliert und Quellenangaben eingefügt. Warnhinweis entfernt.--GerhardNL 15:29, 7. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
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Da die Weblink-Liste zu diesem Artikel wieder deutlich über die Grenze von fünf Links angewachsen war, habe ich sie jetzt überarbeitet. Dabei wurden folgende Links entfernt:

  • www.womo4u.de, da seit über einem Jahr nicht mehr aktualisiert
  • www.womonavigation.de, da nur wenige Plätze gelistet sind
  • www.wohnmobilforum.de, da ohne Anmeldung nur eine sehr grobe Übersicht ohne genaue Ortsangaben zur Verfügung steht.

--GerhardNL 11:10, 6. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Parkplatz/Stellplatz/Hafen

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Was ist der Unterschied zwischen einem Reisemobilparkplatz (Transitplatz), einem Reisemobilstellplatz und einem Reisemobilhafen? --83.137.67.171 19:47, 27. Okt. 2010 (CEST)Beantworten


Gleitender Übergang von einem für Reisemobile reservierten Parkplatz(-anteil] über einen extra für das Abstellen von Reisemobilen eingerichteten Stellplatz in unterschiedlichster Ausprägung bis hin zu einem Campingplatz-ähnlichem Stellplatz (Reisemobilhafen; meist Teil eines Campingplatzes - meist im Eingangsbereich - sehr oft mit gesonderter Zufahrt (meist keine Zufahrtsbeschränkung). Siehe auch Überschrift "Ausstattung" des Artikels. -- Camper2 (08:56, 28. Okt. 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Das hängt rein von der Kreativität der örtlichen Tourismus-Marketingleute ab, einen „offiziellen“ Unterschied gibt es nicht. Wobei ein Reisemobilhafen in der Regel eine hohe Komfortausstattung und damit einhergehend eine relativ hohe Übernachtungsgebühr aufweist.--GerhardNL 10:53, 29. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
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da Wikipediaartikel keine Weblinksammlungen sein sollen, ist die überwiegende Zahl der Weblinks im Widerspruch zu WP:Weblinks. Bitte merklich auslichten.--Ottomanisch 09:35, 3. Jan. 2011 (CET)Beantworten


www.womo-sp.org www.womo-sp wurde von mir entfernt und hat nach meiner Meinung hier auch nichts verloren, denn die Angaben die womo-sp zur Verfügung stellt sind sehr unzuverlässig. Viele GPS-Daten liegen kilometerweit daneben oder existieren überhaupt nicht mehr. Informationen die falsch sind oder gar keine sind, haben hier auch nichts verloren. -- Axel Müller 13.01.2011 09:41 (ohne Benutzername signierter Beitrag von 79.204.252.252 (Diskussion) )

Reisemobil-Stellplätze bei OpenStreetMap Hab mir dort die POIs heruntergeladen und in mein Garmin gepackt. Verschwindend wenig deutsche Plätze (immerhin ist dies doch die deutschsprachige Wikipedia) und von den paar deutschen Plätzen zeigen 90 % anstelle einer (Orts-)Bezeichnung lediglich "no name" an. Die wenigen halbwegs kenntlich gemachten POIs sind außerdem teilweise Campingplätze und nicht Wohnmobil-Stellplätze laut Definition. Ich will mir nicht anmaßen über den Verbleib von Links zu entscheiden - das sollen andere tun. Aber mit den POIs von OpenStreetMap - zumindest in der momentan dargebotenen Form - kann niemand wirklich etwas Vernünftiges anfangen

Wolfgang (nicht signierter Beitrag von 84.165.193.85 (Diskussion) 15:48, 24. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Alles raus. --Zollernalb (Diskussion) 12:05, 8. Mai 2012 (CEST)Beantworten
OpenStreetMaps auch? War mir nicht sicher, da es immerhin keinen kommerziellen Charakter hat. Wobei ich dann auch eine direkte Verlinkung auf die Map vorziehen würde. --banshy »disk 12:08, 8. Mai 2012 (CEST)Beantworten

nur kurzfristig?

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Ich glaubs halt nicht. Zum Beispiel weder hier noch hier sehe ich etwas von einer Beschränkung auf 2-3 Tage bzw. überhaupt, bei letzterem auch nicht auf der Platzordnung(Ablichtung liegt vor). --Itu 02:01, 11. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Glaub's mir: Blättere mal die Stellplatzführer durch (da stehen die Beschränkungen meistens drin.)Natürlich gibt es auch Plätze, welche diese Beschränkung nicht haben (deswegen steht ja "meist" dabei). Stellplätze sollen typisch verfügbar sein und nicht durch Camper, welche die Ecke besonders schön finden, wochenlang blockiert werden. Auf einem Campingplatz ist das anders: Wenn voll, dann voll und prima.

-- Camper2 (14:29, 11. Okt. 2011 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

man muss unterscheiden öffentliche plätze mit amtl. beschilderung, dort gilt öffentliches verkehrsrecht. (STVO und rechtssprechung). Auf privatgelände -nicht öffentlich- gilt privatrecht. Der eigentümer kann seine hausordnung frei gestalten. Was auf einem öffentlichen parkplatz zu gelassen ist, geht also aus der aussage der BESCHILDERUNG hervor und (!) im streitfall aus den gerichtsurteile der in diesem Raum zuständigen (!) gerichte. Länderurteile in NRW z.B. haben in Bayern wenig einfluss auf dortige richter. BGH urteile sind allerdings auch in den ländern richtschnur.--217.235.165.250 10:02, 21. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Wohnwagen als "reisemobil"

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nicht jedes gespann auf tour ist ein Dauer- bzw. ferienzeitraumcamper. Ich benutze mein gespann als reisemobil. Techn. ist mein gespann besser ausgestattet als manch altes wohnmobil. Warum werde ich auf einen campingplätz verwiesen, wenn ich mal, analog dem wohnmobil, 1-2 tage mich aufhalten möchte? Nur weil mein "Geräht" einen gekuppelten antrieb und keine festeingebaute antriebseinheit besitzt?? Das ist diskriminierend und wird -auf öffentlichen wohnmobilstellplätzen- auch noch mit steuergelder finanziert!!!--217.235.165.250 10:09, 21. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Diese Diskussion ist so alt wie es Stellplätze gibt. Und in einer Enzyklopädie nicht zu lösen (auch nicht die Aufgabe einer solchen - selbst in Foren zieht dieses Uraltthema nicht mehr). Die persönliche Nutzung hat mit der ´Begrifsswahl nicht zu tun. Mehr dazu in der Diskussion zu "Wohnwagen"; wir wollen das nicht vielfach tun.-- Camper2 (Diskussion) 20:04, 21. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Studie "angebliche Mehrausgaben" der Wohnmobiltouristen auf Stellplätzen

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Diese vor mehr als 10 Jahren (!!!!) vom Wohnmobilverlag Dolde gestützte Studie (Reff 11) wird immer wieder herangezogen, wenn Gemeinden rechtfertigen müssen, weshalb sie aus Steuermitteln Stellplätze finanzieren. Es wird suggeriert, dass diese Investitionen durch erhöhte (!!!!) Steuereinnahmen (in Folge sonst nicht anfallender Ausgaben der WoMo Touristen vor Ort) refinanziert würden (etwas anderes, wenn vorhandene Parkplätze so parzelliert werden, dass auch ein paar WoMo Platz finden).

Inzwischen haben viele Gemeinden erkannt, dass die Rechnung nicht aufgeht und erheben Gebühren, um wenigsten einen Teil ihrer Investitions- und Unterhaltkosten wieder rein zu bekommen.

Diese alte Studie sollte daher nicht genutzt werden, um daraus Fakten zu konstruieren. Wenn jemand sie als Grundlage für Entscheidungen nutzt, finde ich Formulierung des Konjunktivs oder "in der Hoffnung" ehrlicher und somit angemessener. (nicht signierter Beitrag von Camper2 (Diskussion | Beiträge) 12:38, 9. Apr. 2014 (CEST))Beantworten

Frage ist dann doch, ob es eine "Gegenstudie" gibt. Klar wird, wenn der DoldeMedien diese Studie in Auftrag gegeben hat, der Inhalt der Studie entsprechend ausfallen. Aber solange keine belastbare alternative Studie zur Verfügung steht, darf hierauf schon verwiesen werden, ohne die Studie in Ihrer Güte schmälern zu müssen. --Seifertb (Diskussion) 09:26, 26. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Ich habe ja nicht dagegen geschrieben, auf diese Studie zu verweisen. Sondern lediglich darauf aufmerksam gemacht, dass Aussagen nicht generell und unreflektiert als bare Münze genommen werden sollten, die vor 10 Jahren von interessierter Seite in Auftrag gegeben wurden. Zumal der Campingtourismus in den letzten 10 Jahren eine rasante Entwicklung genommen hat, deren Auswirkungen eben - nach meiner Kenntnis - in dieser Hinsicht nicht erneut untersucht wurden. --Camper2 (Diskussion) 07:06, 9. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Na klar, dem stimme ich zu. Eine neue Studie wäre mal eine gute Sache. Besonders, wenn sie von unabhängiger Quelle stammt. --Seifertb (Diskussion) 14:56, 10. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Die neuere Studie aus 2010 des BMWi [1] benennt als durchschnittliche Tagesausgaben der Camper auf Campingplätzen 45,80 EUR (Seite 23) und als Ausgaben der Reisemobilisten, welche außerhalb von Campingplätzen übernachten, 41,07 EUR (unter Berücksichtigung der Inflation aus den alten Daten hochgerechnet; S. 27). Das passt nicht so richtig zum Text im Artikel. --Camper2 (Diskussion) 12:36, 25. Jan. 2015 (CET)Beantworten

In der BMWi-Studie von 2010 werden aber mehrere unrealistische Annahmen zugrunde gelegt. Es wird beispielsweise angenommen:
  • dass die Ausgaben bei Wohnmobilübernachtungen außerhalb von Campingplätzen gleich hoch sind wie bei reinen Tagestouren ohne Übernachtung
  • dass die Ausgaben bei Wohnmobilübernachtungen außerhalb von Campingplätzen sich seit 2003 (inflationsbereinigt) nicht verändert haben, während die Ausgaben bei Campingplatzübernachtungen sich im gleichen Zeitraum fast verdoppelt haben
  • dass die Ausgaben bei touristischen Wohnmobil- und Caravanübernachtungen auf Campingplätzen gleich hoch sind.
Jede einzelne dieser Annahmen führt dazu, dass die Ausgaben bei Übernachtungen außerhalb von Campingplätzen als zu niedrig eingeschätzt werden. Angesichts des ohnehin eher geringen Unterschiedes zwischen den Ausgaben ist daher bei realistischerer Betrachtung davon auszugehen, dass die Ausgaben bei Übernachtungen außerhalb von Campingplätzen mindestens gleich hoch sind wie die bei Campingplatzübernachtungen. --GerhardNL (Diskussion) 18:27, 26. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Jede Studie geht von irgendwelchen Annahmen aus, deren Richtigkeit und Wahrscheinlichkeit unterschiedlich Interessierte unterschiedlich interpretieren. Die Feststellung zu den Ausgaben im Artikel wäre korrekter, wenn sie die Ausgaben der Reisemobilisten, welche außerhalb von Campingplätzen übernachten, als "in der gleichen Größenordnung" angeben würden. Weil wir uns da einig sind, habe ich das richtig gestellt. Nach meiner intensiven Erfahrung sind die Reisemobilisten auf Campingplätzen tatsächlich etwas sparsamer - es wird sich aber kaum statistisch erfassen lassen (außer per - bei allen solchen Umfragen - nach dem Munde geredeten Selbstauskünften).--Camper2 (Diskussion) 09:50, 27. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Wohnmobilstellplätze in Deutschland einem Campingplatz gleichzusetzen?

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Das Support-Team hat folgende E-Mail erhalten.

„Ich habe Ihre Ausführungen für die Bezeichnung "Wohnmobilstellplatz" gelesen. Nach meinen Kenntnissen sind diese nicht ganz zutreffend. Es gibt ein Urteil des Oberverwaltungsgericht Lüneburg, nachdem alle Wohnmobilstellplätze in Deutschland einem Campingplatz gleichzusetzen sind. Da eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen wurde, ist dieses Urteil rechtskräftig. Deshalb müssen sich alle Stellplätze dem Urteil beugen. Wenn das Gebiet des Stellplatzes nicht als "Sondergebiet Campingplatz" ausgewiesen ist, darf dort nur einmal übernachtet werden. Sonst ist das ein Campingplatz, und dann ist die jeweilige Campingplatzverordnung anzuwenden.“

Kann ein Experte hier diese Information prüfen und einarbeiten, bitte? — Raymond Disk. 18:12, 24. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Das Urteil des OVG Lüneburg vom 24. Juli 2013, Aktenzeichen 1 LB 245/10, bezieht sich auf die baurechtliche Genehmigung eines gewerblichen, privat betriebenen Stellplatzes in einem laut Baunutzungsverordnung als Dorfgebiet ausgewiesenem Gebiet. Überdies wollte der Kläger zusätzlich zum Stellplatz auch noch einige Fremdenzimmer sowie einen Wellnessbereich einrichten. Meiner Meinung handelt es sich hier um einen ausgesprochenen Spezialfall, der nicht auf andere Stellplätze übertragen werden kann. Insbesondere die Interpretation, dass damit alle Wohnmobilstellplätze in Deutschland Campingplätzen gleichzusetzen seien, ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich sehe daher keine Notwendigkeit, am gegenwärtigen Artikeltext etwas zu verändern. --GerhardNL (Diskussion) 23:31, 24. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Letztendlich setzt das Urteil den in Frage stehenden Stellplatz einem Campingplatze gleich. Ein besonderer Bezug ist in der Begründung nicht erkennbar; das Gericht sieht das offensichtlich generell so. Damit wäre das für Campingplätze erforderliche Genehmigunsverfahren mit den entsprechenden bau- und planungsrechtlichen Vorschriften wie für Campingplätze anzuwenden. Die zusätzliche Einrichtung der Fremdenzimmer hätten dem Kläger eher geholfen, wenn die Richter u. a. deswegen sein Vorhaben als "Beherbergungsbetrieb" eingestuft hätten (ein Wohnmobilstellplatz sei das grundsätzlich nicht). Dies wurde aber verneint. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen dieses Urteil hat; ob es also künftig vergleichbare Fälle gibt (Verweigerung der Genehmigung im Kontext dieses Urteils bzw. Widerrufe von Genehmigungen). Erst dann sehe ich Bedarf, im Artikel auf dieses Urteil zu verweisen. --Camper2 (Diskussion) 09:21, 25. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Anders als beispielsweise im britischen Recht gelten in Deutschland Urteile nur in seltenen Ausnahmefällen über den unmittelbar behandelten Fall hinaus. Ein solcher Ausnahmefall ist hier nicht zu erkennen. Das Gericht hat in diesem Fall entschieden, dass die Ablehnung der Bauvoranfrage für diesen speziellen Stellplatz durch die zuständige Baubehörde rechtlich zulässig ist. Mehr nicht. Darüberhinaus bedeutet die Nichtzulassung der Revision vor dem BVerwG üblicherweise, dass das Gericht dem Fall gerade keine übergeordnete Bedeutung beimisst. Das Gericht hat auch keine Aussage darüber getroffen, wie weit der Ermessensspielraum der Baubehörde hier geht, d.h. ob nicht eine Zustimmung zu einem Stellplatzprojekt (möglicherweise unter anderen Voraussetzungen, z.B. kürzere Aufenthaltsdauer, keine Caravans) ebenfalls rechtlich zulässig gewesen wäre. Deshalb ist meiner Meinung nach das Urteil für die allgemeine Einstufung von Stellplätzen deutschlandweit nicht relevant. Relevant wäre höchstens der umgekehrte Fall, falls also ein Gericht ein von der Baubehörde bereits genehmigtes Stellplatzprojekt für unzulässig erklärt mit der Begründung, es würde sich um einen Campingplatz handeln. --GerhardNL (Diskussion) 18:17, 26. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Wir sind uns sicher insoweit einig, dass hier kein Handlungsbedarf besteht, solange sich nicht weitere Genehmigungsbehörden und/oder Gerichte diesem Urteil anschließen. Die Interpretation der Bauverordnung bzw. der Definition der der verschiedenen Bebauungsgebiete scheint mir aber nicht abwegig, sondern sehr einleuchtend zu sein (sonst hätte sie ja auch keinen Bestand gehabt). Also: Abwarten. --Camper2 (Diskussion) 09:15, 27. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Definition eines Wohnmobils

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https://de.wikipedia.org/wiki/Reisemobil-Stellplatz#Rechtliche_Situation

Hallo. Aus dem Artikel: "Reisemobil-Stellplätze erfüllen nur in wenigen Ausnahmefällen die Anforderungen, die im jeweiligen Land an Campingplätze gestellt werden. Sie sind daher aus rechtlicher Sicht meist keine Campingplätze, sondern Parkplätze im Sinne des örtlich gültigen Straßenverkehrsrechts. Deshalb dürfen sie in der Regel auch nur von Fahrzeugen genutzt werden, die über ein geschlossenes Abwassersystem sowie eine Bordtoilette verfügen."

Der Artikel nach muss ein Wohnmobil über eine Bordtoilette verfügen*. Woher stammt diese Definition? Es findet sich keine Quelle dazu. Nach der Richtlinie 2007/46/EG (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32007L0046) Anhang II, Buchstabe A, Punkt 5.1 ist das Wohnmobil definiert: "5.1. „Wohnmobil“: ein Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst: —Tisch und Sitzgelegenheiten, —Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können, —Kochgelegenheit und —Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen. Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann."

  • Nach der Definition des Wikipedia-Artikels wären alle Californias, Marco Polos unsw. von der Nutzung von Reisemobilstellplätzen ausgeschlossen.

(nicht signierter Beitrag von 77.20.135.31 (Diskussion) 14:38, 7. Februar 2019)

Nach meiner Kenntnis ist der Absatz schlicht falsch. Ausnahme, dass die im jeweiligen Land geltenden Regeln für Campingplätze keine Anwendung finden (ggf. gelten andere Regelungen). Der Rest scheint mir frei erfunden.
Handelt es sich um öffentliche Plätze, gilt die StVO, die sich nach meiner Kenntnis nicht um Klos etc. kümmert. Ansonsten entscheidet der Eigentümer, der vielleicht sogar Klos etc. anbietet.--Camper2 (Diskussion) 19:09, 7. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Richtig ist, dass für eine straßenverkehrsrechtliche Zulassung als Wohnmobil keine Toilette an Bord sein muss. Richtig ist aber auch, dass alles, was über eine einmalige Übernachtung zum Zwecke der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit hinausgeht, in Deutschland auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen als Sondernutzung gilt und deshalb nur dann zulässig ist, wenn seitens der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine entsprechende Genehmigung vorliegt. Bei öffentlichen Reisemobil-Stellplätzen wird diese Sondernutzungsgenehmigung meist durch eine ausgehängte Satzung erteilt, und in der steht erfahrungsgemäß zwar nicht immer, aber doch sehr häufig drin, dass sie nur für Wohnmobile mit Abwassertank und Toilette gilt.--GerhardNL (Diskussion) 09:35, 8. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Kleine Ergänzung noch: Der California verfügt in der Basisversion noch nicht einmal über eine Kochgelegenheit, kann also gar nicht als Wohnmobil, sondern nur als PKW zugelassen werden.--GerhardNL (Diskussion) 17:16, 8. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Noch eine Ergänzung: Ich bin mal kurz durch meine persönliche Stellplatzliste durchgegangen. Hier eine (sehr kleine) Auswahl an Stellplätzen, auf denen Wohnmobile ohne WC per Satzung ausdrücklich verboten sind: Burgbernheim, Heidenheim, Köln, Ochtrup, Rothenbuch, Velbert-Neviges, Wachtendonk, Wanfried, Weilmünster, Wolframs-Eschenbach und Zülpich.--GerhardNL (Diskussion) 18:30, 8. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Ich kenne zig Wohnmobilstellpätze (meist Teilbereiche von größeren Parkplätzen), wo sich außer dem WoMo-Schild nach StVO nichts findet. Da gilt dann auch sonst nichts. Dann wäre wohl die Formulierung korrekter, dass eine ggf. ausgehängte Satzung/Regelwerk/WasImmer Einschränkungen festlegen kann (ja auch andere wie Aufenthaltsdauer etc.). Ich habe mir jetzt mal ein Dutzend zufällig ergoogleter Satzungen angeschaut: Etwa die Hälfte erwähnt Klo und Abwassertank, die andere nicht. Und dann gibt es auch diese Einschränkung nicht.--Camper2 (Diskussion) 19:55, 8. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Auch ich kenne solche Stellplätze. Aber meine persönliche Erfahrung (aus inzwischen 18 Jahren Wohnmobilreisen) besagt: Bei den (öffentlichen und offiziellen) Stellplätzen, auf denen Wohnmobile ohne WC nicht explizit verboten sind, gibt es in den meisten Fälle wenigstens ein öffentliches WC in unmittelbarer Nähe. (Oder aber sie liegen so weit ab vom Schuss, dass sich noch niemand über „Häufchen“ hinter den umliegenden Büschen beschwert hat.) Ich hätte allerdings kein Problem damit, wenn die hier verwendete Formulierung „in der Regel“ durch „häufig“ oder „oft“ ersetzt würde.--GerhardNL (Diskussion) 17:38, 9. Feb. 2019 (CET)Beantworten
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Links zu den Verordnungen der Städte Wien und Salzburg korrigiert. 3 tote Links (404) in den Abschnitten Schweden, Niederlande und Geschichte gelöscht.--Camper2 (Diskussion) 14:08, 6. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Registrierung

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Fehlende Registrierungspflicht wird als Unterschied zu Campingplätzen dargestellt. Das ist korrekt, soweit es um die Anmeldung beim Betreiber geht.

Es gibt aber eine bundesweit geltende Meldepflicht, die auch für Übernachtungen auf Stellplätzen gilt (auch wenn die Handhabung lax bis am laxesten ist).

Dieser Satz sollte eindeutiger formuliert werden.--Camper2 (Diskussion) 19:46, 4. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Forderung Sanitär-Atarkie

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"Rechtliche Situation ...Deshalb dürfen sie in der Regel auch nur von Fahrzeugen genutzt werden, die über ein geschlossenes Abwassersystem sowie eine Bordtoilette verfügen." Gibt es für das "Verbot" zur Nutzung durch andere Fahrzeuge eine Quelle? Mir ist keine bekannt. Dass zumindest das Vorhandensein einer Bordtoilette unabdingbar ist, wird niemand bestreiten. Aber das ist ja noch kein Verbot (dessen Missachtung Sanktionen nach sich ziehen müsste). --Camper2 (Diskussion) 13:49, 2. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Ich habe weiter oben am 8. Februar 2019 schon eine Liste von Stellplätzen genannt, auf denen gemäß "Satzung" Wohnmobile ohne Bordtoilette bzw. ohne geschlossenes Abwassersystem verboten sind. Eine solche "Satzung" stellt aus rechtlicher Sicht eine Sondernutzungserlaubnis dar. Ein Verstoß dagegen wäre eine Ordnungswidrigkeit und könnte somit mit einem Bußgeld geahndet werden. --GerhardNL (Diskussion) 14:06, 2. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Begründung der Forderung nach Autarkie

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Die Forderung wird mit dem Verkehrsrecht begründet (...Deshalb ...). Mir ist im Verkehrsrecht nichts dergleichen bekannt. Wenn es da nichts gibt, ist "deshalb"" falsch. --Camper2 (Diskussion) 14:08, 24. Mai 2024 (CEST)Beantworten

  1. http://www.bvcd.de/uploads/tx_ttproducts/datasheet/Endbericht-Studie.pdf Ausgaben und Umsätze von Reisemobilisten außerhalb von Campingplätzen