Diskussion:Reitendiener

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Andere und/oder weitere Aufgaben

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„28) Reitende Diener als Garde des Senats; diese haben dreyerley Bestimmung: als Senatsgarde, als aufwartende Dienerschaft und als Leichenträger.“ Aus Hamburgische Gebräuche und Kleidertrachten von C. [Christoffer] Suhr, Prof. 30 Blätter. Von gelehrte Sachen. In: Staats- und Gelehrten Zeitung des Hamburgischen unpartheyischen Correspondenten. 26. Oktober 1803, ohne Seitenangabe, (Digitalisat) --Sorgenlos (Diskussion) 17:34, 12. Okt. 2023 (CEST)Beantworten