Diskussion:Rektor
Begrifflichkeit: Rektor vs. Präsident - doch kein Unterschied?
[Quelltext bearbeiten]Meines Wissens nach bezeichnet Rektor und Präsident einer Hochschule nicht genau dasselbe. Soweit ich weiß unterscheidet sich die Bezeichnung des obersten Repräsentanten einer Universität in seinem Freiheitsgrad gegenüber dem aufsichtsführenden Ministerium (Rektor mit größerer Freiheit). --84.154.83.41 22:23, 6. Okt 2005 (CEST)
- Also ich hab gerade mit der Pressestelle der Ludwig-Maximilians-Universität in München gesprochen. Dort meinte man nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung, dass beide Begriffe synonym verwendet werden und lediglich formal abhängig von der Art der jeweiligen Verfassung der Hochschule (Präsidialverfassung o. Rektoratsverfassung) sind. Demnach gäbe es also keinen grundsätzlichen Unterschied in den Kompetenzen (zumindest nicht in Bayern).
- Allerdings weiß ich nicht, wie das in anderen Bundesländern gehandhabt wird, daher noch keine Änderung der Info von meiner Seite. Katzenjammer 16:40, 21. Mär. 2007 (CET)
Begrifflichkeit: Rektor vs. Direktor an Gymnasien
[Quelltext bearbeiten]Also zumindest in Wiesbaden werden die "Chefs" der Gymnasien als Rektor bezeichnet. Der Studiendirektor ist dort derjenige, der sich überwiegend um die Belange der Oberstufler kümmert und auch die Zeugnisse der Oberstufe unterschreibt. Aber das ist ein "normaler" Lehrer mit Sonderaufgaben. --Andre2905 12:08, 16. Mär. 2008 (CET)
- Die Amtsbezeichnung ist aber bundeseinheitlich.--HolgerB 17:50, 16. Mär. 2008 (CET)
- Da verwechselt wohl auch jemand was. Studiendirektoren sind natürlich keine Schulleiter. Der Schulleiter an einer Schule, an der es Studiendirektoren als Lehrer gibt, ist dann immer der Oberstudiendirektor. Dieser Artikel verwechselt die Begriffe Rektor und Direktor und grenzt sie nicht von Amtsbezeichnungen wie dem Studiendirektor oder Oberstudiendirektor ab. (nicht signierter Beitrag von 2001:4C50:22E:A200:F935:1CD2:2363:4E0C (Diskussion | Beiträge) 20:40, 15. Jan. 2015 (CET))
Einleitungssatz
[Quelltext bearbeiten]Im Einleitungssatz fehlt entweder eine "öffnende Klammer" oder es ist eine "schließende Klammer" zu viel. Verständlich ist der Satz auch nicht gerade, vielleicht kann man ihn besser (einfacher) formulieren? -- Pilettes 01:32, 12. Aug. 2009 (CEST)
- dafür wäre ich auch dringend. Was soll uns der Satz sagen? Ein Rektor ist
- ein Pfarrer in einer bestimmten Position (welche? - aha: Rector ecclesiae) oder
- das akademische Oberhaupt einer Hochschule oder
- der der Leiter einer Schule
- außer deutsches Gymnasium,
- außer (deutsche?) Gesamtschule (nicht immer, weil nur „oft“ Direktor üblich?)
- außer in Österreich
Irgendwie klingt es ein wenig, als wäre eine BKL sinnvoller. Wenn man alles, was in den Abschnitten unten erläutert wird, in einen Einleitungssatz packt, wird Chaos draus. Nochmal nachdenken. --elya 17:03, 13. Nov. 2009 (CET)
Rector ecclesiae
[Quelltext bearbeiten]Die entsprechende Aussage zum mittelalterlichen r.e. ist nicht korrekt. rector ecclesiae war meist der Inhaber der Pfarrpfründe (praebende), der vielfach gerade nicht mit dem Pfarrgeistlichen (pleban) identisch war. r.e. konnte auch ein Laie (Nichtgeistlicher) sein, der das entsprechende Recht an mehreren Orten/Kirchen inne hatte --Nar wik 02:35, 16. Mär. 2010 (CET)
- Erl.--Jordi (Diskussion) 17:26, 5. Jan. 2014 (CET)
Englischsprachige Länder
[Quelltext bearbeiten]Ergänzt werden muss: Im englischen Sprachraum entspricht an Universitäten der Funktion eines Rektors die Bezeichnung vice-chancellor, chancellor ist formal zwar höher, aber real nur eine Ehrenposition, die operative Leitung hat der vice-chancellor. Siehe Kanzler (Hochschule)#Funktionsbezeichnung in englischsprachigen Ländern. (nicht signierter Beitrag von 80.187.97.70 (Diskussion) 11:21, 9. Apr. 2015 (CEST))
Rektorat von Burgund
[Quelltext bearbeiten]Historisch gab es auch das Rektorat von Burgund, der Landesherr führte also den Titel Rektor. --Edroeh (Diskussion) 15:48, 20. Apr. 2016 (CEST)