Diskussion:Remissorium
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Stephan Klage in Abschnitt Abecedarium // Remissorium
Abecedarium // Remissorium
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel suggeriert, dass Abecedarium (Rechtsgeschichte) lediglich eine Form/Alternativbezeichnung für Remissorium ist. Braucht es dann zwei Artikel oder ist das redundant? --Concord (Diskussion) 17:58, 22. Sep. 2023 (CEST)
- Redundant, nein. Die beiden Artikel würde ich – trotz unübersehbarer Gemeinsamkeiten in Form und Inhaltsstruktur – getrennt stehen lassen, bevor sie gegebenenfalls miteinander vereint werden. Es muss noch gelingen, eine klarere Trennlinie zu ziehen, denn es werden unterschiedlich viele Handschriften (teils eindeutig, teil uneindeutiger) dem jeweiligen Terminus zugeordnet. Etymologisch gesehen spricht beim Abecedarium viel für die Alphabetisierung als Schwerpunkt, seine Entstehung weist zudem ins Spätmittelalter. Das Remissorium scheint eher die inhaltliche Zusammenfassung als Schwerpunkt zu verfolgen und ist bereits ein nachklassischer Rechtsbegriff (Spätantike) der Literatur, also wesentlich älter (etliche Jahrhunderte). Das verbietet bereits eine Redundanz.--Stephan Klage (Diskussion) 00:11, 27. Sep. 2023 (CEST)