Diskussion:Rentenbesteuerung/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Scripturus in Abschnitt Lemma
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Höhe des Freibetrags

Nach den Angaben auf den Webseiten der Rentenversicherung und des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) liegt der gegenwärtige Betrag des steuerfreien Existenzminimums bei 7.664 Euro. Demgemäß scheint mir nicht nachvollziehbar, wieso bei dem "Beispiel" für die Einskommensteuer bis zum Jahr 2008 "Null Euro" eingetragen sind. Die steuerpflichtigen Beträge des Beispiels liegen ja sämtlich über dem steuerfreien Minimum!

Kann das mal kontrolliert werden udn wenn es richtig ist besteht ja dennoch Erklärungsbedarf.


Wenn du von der Bruttorente die Krankenversicherung und Rentenversicherung sowie die Sonderausgabenpauschale abziehst, dann bleibt das zu versteuernde Einkommen in den genannten Jahren unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von 7.664 €. Die Berechnungen sind also zutreffend. Este 09:24, 26. Sep 2006 (CEST)

Beispiel überprüfen, es wurde ein falscher Freibetrag zugrunde gelegt

CoolGambo

Wie Este schon schreibt: Der Grundfreibetrag im Beispiel ist richtig. Es bleibt nunmal in Deutschland nicht nur der Grundfreibetrag steuerfrei ..... --Tobias heinrich karlsruhe 12:29, 8. Dez. 2008 (CET)
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Rentenversicherungsbeiträge unter Werbungskosten absetzen

1. Kann man Rentenversicherungsbeiträge wirklich als Werbungskosten absetzen? Aufgrund der nachgelagerten Besteuerung im Alter würde hier sonst eine Doppelbesteuerung stattfinden.

Siehe dazu http://www.computerpartner.de/knowledgecenter/recht/226265/index.html und auch http://www.steuerberater-verband.de/aktuelles_1205.php

(nicht signierter Beitrag von 171.24.253.4 (Diskussion) )

Ja, auf dem Hauptvordruck zu Einkommensteuer unter Vorsorgeaufwendungen. Zeile 71 Feld 46

Liebe Grüße --JARU 11:40, 29. Jul. 2007 (CEST)

Abzug als Sonderausgaben: was Jaru hier schreibt betrifft den Abzug als Sonderausgaben, nicht als Werbungskosten
Abzug als Werbungskosten: man kann dies beantragen, dann wird der Abzug abgelehnt. Daraufhin kann man sich dann an andere Verfahren "anhängen". genaueres in o. g. oder ähnlichen Artikeln. (wie immer keine Rechtsberatung)

gruß to --Tobias heinrich karlsruhe 12:27, 8. Dez. 2008 (CET)

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Rechenfehler im Beispiel

50 % der angenommenen Brutto-Rente von 15.686,00 Euro sind 7.843,00 Euro (und nicht 7.873,00).

UGutteck 08:49, 5. Dez. 2008 (CET)

behoben, kann jemand die Tabelle prüfen? gruß to --Tobias heinrich karlsruhe 12:21, 8. Dez. 2008 (CET)
Tabelle muss überarbeitet werden, denn sie ist wohl nicht richtig. Die korrekte Darstellung ist im vorlaufenden Flusstext dargelegt, wo die Werbungskosten nach Halbteilung abgezogen werden und nicht davor.--Stephan Klage (Diskussion) 21:00, 18. Jun. 2015 (CEST)
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Lemma

Hätte jemand was dagegen, wenn ich den Artikel auf Rentenbesteuerung verschieben würde? Google bringt zwar mehr Suchergebnisse für Rentensteuer als für Rentenbesteuerung, einkommensteuerrechtlich existiert eine Rentensteuer aber überhaupt nicht und ich habe noch niemanden das Wort benutzen hören. --Schlauchen ebt 18:46, 24. Sep. 2010 (CEST)

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