Diskussion:Republikanische Hilfe

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Babucke in Abschnitt Kategorisierung als Bürgerrechtsorganisation
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Kategorisierung als Bürgerrechtsorganisation

[Quelltext bearbeiten]

Organisatiosnziele wie Die Gewaltdiskussion an der Universität auf einer neuen Ebene zu führen (u.A.) ist gegensätzlich zu dem, wofür sich Bürgerrechtsorganisationen einsetzen. Da dies bestenfalls eine persönliche Ansicht eines Autors ist, wurde der Kategorieeintrag entfernt. Da bei Artikeln im politischen Umfeld öfters mit Editwars zu rechnen ist, bitte ich, das zuerst hier zu diskutieren. Gruss --Babucke 01:32, 5. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Nun, die Republikanische Hilfe sah sich, so weit ich das erkennen kann, als (wenn auch kritischer) teil der justizkampagne. Dazu lese ich: Die ersten strafrechtlichen Verfahren gegen Teilnehmer an den Osterunruhen [als reaktion auf den mordanschlag auf Rudi Dutschke - Krakatau] und anderen politischen Krawallen veranlaßten den SDS, eine "Justizkampagne" einzuleiten. Es gelang ihm, sich als Fürsprecher der Angeklagten aufzuspielen uns so die Sympathie und Unterstützung von Studenten und weiten Teilen der sogenannten "kritischen Öffentlichkeit" zu finden. (Bundesministerium des Innern (Hrsg.): Zum Thema - Erfahrungsbericht über die Beobachtungen der Ämter für Verfassungsschutz im Jahre 1968, Bonn 1969, S. 93f.) Der verfassungsschutzbericht beklagt dann unter anderem, daß belastendes Material aus der NS-Zeit über mitglieder der justiz zusammengetragen wurde (S. 94). Nun ist Fürsprecher der Angeklagten zu sein, ja eine originäre aufgabe von bürgerrechtsorganisationen, zumindest würde ich das unter Erhaltung und Erweiterung der bürgerlichen Freiheitsrechte, gegen staatliche Eingriffe (derzeitige kategoriedefinition) subsumieren.
Weiterhin ist es wohl statthaft, das ganze auch in beziehung zur Heinemann-amnestie zu setzen (liberalisierung des politischen strafrechts im Juni 1968 mit dem 8. Strafrechtsänderungsgesetz), die ich auch als eine korrigierende reaktion auf die massenhaften verurteilungen der protestierenden verstehe.
Ob die "geschichtsschreibung" des bundeamtes für verfassungsschutz hier so korrekt ist, kann aber wohl bezweifelt werden. Uwe Wesel sieht (meines erachtens richtiger) den beginn der justizkampagne bereits in der zweiten hälfte 1967 als reaktion auf den Teufel-prozeß und den Kurras-prozeß nach der erschießung des Benno Ohnesorg, deren höhepunkt allerdings im September 1968. Er schreibt: Es gibt ja ein durchaus nicht zufälliges Nebeneinander zweier oppositioneller Bewegungen gegen die Justiz der Bundesrepublik in den sechziger Jahren, welche gekennzeichnet war durch die reaktionären Tendenzen der Adenauer-Zeit und viele alte Nazis, die in ihr noch tätig waren. Einmal die sogenannten Justizreformer um Theo Rasehorn und Rudolf Wassermann [...]. Und zum anderen die Justizkampagne des SDS. Die Justizreformer waren liberale und sozialdemokratische Richter. Sie traten erstmals 1966 an die Öffentlichkeit. [...] Ein Jahr später begann die Justizkampagne des SDS und der APO, ausgelöst durch empörende Ungleichbehandlung in Strafprozessen um den 2. Juni 1967. (Uwe Wesel: Klassenjustiz oder: Der Kampf der Tertia. In: Christiane Landgrebe, Jörg Plath (Hrsg.): '68 und die Folgen. Ein unvollständiges Lexikon. Argon Verlag, Berlin 1998, ISBN 3-87024-462-3, S. 55f.)
Ein dritter aspekt ist, daß die Republikanische Hilfe als ein urkern der seit 1970 entstehenden Roten Hilfen gesehen werden kann, die in ihrem selbstverständnis als rechtshilfe- und gefangenenhilfeorganisationen als zivilgesellschaftliches korrektiv der strafjustiz ja auch die Erhaltung und Erweiterung der bürgerlichen Freiheitsrechte (derzeitige kategoriedefinition) zum ziel haben. Ob ich da persönlich einverstanden bin mit einzelnen kritikpunkten oder mit der form, wie sie sich in den gesellschaftlichen diskurs einbringen, ist unerheblich. Ich teile auch nicht alle inhalte und vorgehensweisen der Humanistischen Union. Auch die forderung von veränderungen des status quo ist kein ausschlußgrund aus der kategorie (die HU fordert z.B. die Abschaffung des geheimdienstlichen Verfassungsschutzes). Wenn diese forderungen in einer - damals nicht unüblichen - provokanten zuspitzung vorgetragen werden (die offenbar heute noch wirkt :-), ist das ebenfalls kein ausschlußgrund aus der kategorie. Die forderung Die Gewaltdiskussion an der Universität auf einer neuen Ebene zu führen erscheint mir eher kryptisch, da kann man alles mögliche hineininterpretieren. Das ziel „Den Klassenkampf ins Arbeitsrecht tragen“ erscheint mir da wesentlich konkreter. Die rechtliche situation der arbeitnehmer stärken zu wollen, ist ein bürgerrechtliches anliegen seit dem kampf gegen sklaverei und leibeigenschaft, oder? Die forderungen werden dort übrigens als Ziele der Justiz Info und nicht als ziele der Republikanische Hilfe angegeben. Daß es übereinstimmungen zwischen den machern der zeitschrift und den mitgliedern der Republikanische Hilfe gibt, kann man zwar annehmen. Als diskussionsgrundlage für dein anliegen wären dann aber die sicher irgendwo formulierten zielsetzungen der Republikanische Hilfe wohl hilfreicher (obwohl der artikel in diesem punkt verbesserungsbedüftig ist, werde ich hier den gründungsaufruf allerdings erstmal nicht suchen). Ich habe revertiert, üblicherweise belasssen wir es ja bei der alten fassung, bis eine einigung über den veränderungswunsch zustandegekommen ist.
Grüße -- Krakatau 14:34, 5. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
+1 @krakatau Bunnyfrosch 22:30, 5. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Der Einsatz für Angeklagte gleich wessen sie beschuldigt werden ist selsbstverständlich ein Urkern einer Bürgerrechtsbewegung. Darüber brauchen wir hier gar nicht erst diskutieren. Ebenso ist es mit Ungleichbehandlung in Prozessen. Wie ich auf der Dikusion der RH geschrieben habe, geht es auch nicht darum, ob ich mit den Zielen der Organisation einverstanden bin oder nicht. Dass die Rep. Hilfe ein Vorgänger der RH ist, erscheint mir auch so. Insofern stellt sich die gleiche Fragestellung des Verhätlnisses zur Gewalt. Wobei man dabei den Vorgänger nicht aufgrund der Aussagen des Nachfolgers behandeln kann (im positiven wie im negativen). Natürlich ist das auf einer neuen Ebene zu führen eine kryptische und schwammige Aussage. Dabei ist natürlich zu bedenken, dass keine Organisation offen schreibt, sie sage ja zu Gewalt. Sonst droht ja sofort das Verbot. Insofern mus man immer zwischen den Zeilen lesen, was zugegebenermaßen auch so 'ne Sache ist. Eine Unterscheidung zwischen Rep. Hilfe und Justizinfo halte ich allerdings für überflüsig, da diese ja diese Zeitschrift selber herausgab. Ich lehene mich ja uch nicht aus dem Fenster wenn ich den Vorwärts mit der SPD in Verbindung bringe. Dass es die eigene Zeitschrift ist mag auch der Grund sein, dass relativ viel zur Justizinfo drinsteht, im Vergelich zur eigentlichen Rep. Hilfe, von ersterer gibt es halt Ausgaben, in denen man Nachlesen kann. Mein Problem ist, wenn als Zielsetzung drinsteht, jemanden zu vernichten, bekomme ich das nicht in Einklang mit einer Bürgerrechtsorganisation. Die Aussage ist leider ohne Quellenangabe, insofern kann ich auch nicht nachvollziehen, ob es stimmt. Ich kann mich eben nur an den Artikel halten, und da sollten Inhalt und Kategorisierung schon zusammenpassen. Gruss --Babucke 20:30, 6. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Ich stimme dir zu, daß von der RH nicht auf Rote Hilfe e.V. oder umgekehrt geschlossen werden kann. Ich stimme dir zu bei dem satz Natürlich ist das auf einer neuen Ebene zu führen eine kryptische und schwammige Aussage. Und würde ergänzen: auch eine gewollt provozierende aussage. Ich stimme dir zu, daß zwischen den zeilen zu lesen auch so 'ne Sache ist und betrachte das im rahmen unserer artikelarbeit als TF. Du schreibst: Mein Problem ist, wenn als Zielsetzung drinsteht, jemanden zu vernichten, bekomme ich das nicht in Einklang mit einer Bürgerrechtsorganisation. Der satz Die kapitalistische Herrschaft und ihre juristische Knechte galt es zu vernichten. ist einerseits nicht originalzitat sondern eine zusammenfassung, die am 5. Juli 2005 ohne eindeutige quellenangabe von BALD in die Wikipedia-welt gesetzt wurde [1]. Der benutzer editiert seit dem 2. September 2006 nicht mehr [2], seine benutzerseite ist mittlerweile gelöscht. Ohne aufwändige recherche nach den beiden angegebenen quellen (wobei die quelle Republikanische Hilfe - Justiz Info - keine angabe zu der ausgabe macht, kann ich diesen satz nicht verifizieren. Mir liegt nur vor: Materialien zur politischen Justiz Nr.1: Demonstrationsrecht. Frankfurt am Main 1968. Zur gewaltdebatte verweise ich mal auf ein meines erachtens recht brauchbares essay von Christian Semler: Die radikale Linke und die RAF. In: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 40-41/2007) Nr. 40-41 1. Oktober 2007, S. 3-5 [[3]] und zur methode der provokation und der sprache in der APO auf einen klassiker: Peter Szondi: Aufforderung zur Brandstiftung. Ein Gutachten im Prozeß Langhans/Teufel. in: Der Monat, Berlin, 19. Jg., H. 7, 1967, S. 24-29, ebenfalls abgedruckt in: Peter Szondi:Über eine "Freie (d. h. freie) Universität". Stellungnahmen eines Philologen. Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main 1973 (Reihe: es 620). Grüße --Krakatau 16:56, 15. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Wie bei der Roten Hilfe sind wir uns einig, dass diverse Passagen unterschiedlich interpretiert werden können. Deine Ergänzung auch eine gewollt provozierende aussage ist genauso eine Auslegung und kann gleichwohl als Theoriefindung gesehen werden. Da also Zweifel im Hinblick auf das Verhältnis zur Gewalt bestehen, sind unabhängige Belege für eine Kategorisierung erforderlich (Wikipedia:Belege). Zu der von Dir genannten Literatur kann ich wenig sagen. Ob allerdings Christian Semler als damaliges Mitglied von SDS und maoistische Kommunistische Partei ausreichend neutral ist, erscheint fraglich. Ohne ihm zu nahe treten zu wollen besteht doch die Gefahr, die eigene Vergangenheit in geschönt zu betrachten. Wenn ich mir die WP-Artikel der beiden anschaue, wird Peter Szondi wohl die bessere Wahl zu sein, ich bin da allerdings kein Experte. Die Forderung nach Belegen gilt natürlich auch für die Bearbeitung von Benutzer:BALD. Wenn Dir diese Zusammenfassung als falsch erscheint, musst Du es eben als unbelegt entfernen. In diesem Sinne sollte Bürgerrechtsorganisation als Kategorieeintrag entfernt werden, bis das Thema eindeutig geklärt ist. Gute Nacht und Gruss --Babucke 23:46, 17. Sep. 2008 (CEST)Beantworten