Diskussion:Restitution
"Restitutionsklage, in der Rechtswissenschaft die Wiederherstellung des Zustandes, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre" ist falsch. Eine Restituitionsklage ist eine besondere Klageart nach § 580 ZPO. Die obige Beschreibung bezieht sich jedoch auf den Begriff "Natrualrestitution" iSd § 249 BGB. Hier sollte allerdings eine allgemeine Beschreibung für die Verwendung des Begriffs in den Rechtswissenschaften zu finden sein.
Vorschlag "Wiederherstellung eines Zustandes vor einem störenden Ereignis" (nicht signierter Beitrag von 92.76.90.24 (Diskussion) 16:47, 20. Feb. 2013 (CET))
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[Quelltext bearbeiten]Wenn ich mir die verbliebenen auf diese BKS anschaue, fehlt aus meiner Sicht fehlt noch ein Link auf die Restitution von Sachen, die keine Kunst sind. Hilfreich wäre auch ein Link, zur Restitution in Tschechien nach 1989. Gibt es schon Artikel die sich mit dieser Thematik beschäftigen? --Vfb1893 (Diskussion) 16:28, 1. Nov. 2020 (CET)