Diskussion:Rezess von Wien 1535

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Zum Lemma

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Das Lemma beruht auf der Bezeichnung, die für den Vertrag in einschlägigen Publikationen (Müller, Obersteiner: Bezirkstopographie, S. 64; Tscherne: Lonsperch, S. 75) verwendet wird. Es gibt zu diesem Vertrag, soweit ich sehe, keine allgemein verwendete griffige Kurzbezeichnung (schon gar keine offizielle, das liegt am Stil der Zeit). Da es jedoch eine Reihe von Verträgen gibt, die als „Rezess von Wien“, „Wiener Rezess“ usw. bezeichnet werden (siehe nur Google, 1675[1], 1688[2], 1815[3]), habe ich die Jahreszahl bereits als Teil des Lemmas (daher kein Klammerlemma) beigefügt (bzw. - nach dem Beispiel von Tscherne - beibehalten), um zumindest auf den ersten Blick eine zeitliche Einordnung zu treffen und einen Unterschied klarer zu machen. Wenn in Zukunft auch ein Artikel über den „Wiener Rezess betreffend das Bistum Bamberg“ (vom selben Jahr, 27. Jänner 1535, siehe den Abschnitt über die Auswirkungen) geschrieben werden sollte, wird man vielleicht ein Klammerlemma überlegen müssen. Andere Bezeichnungen, wie „Staatsvertrag von Wien“ sind schon wegen dieses Vertrages nicht sinnvoll, ebenso scheint mir „Wiener Vertrag“ auch mit Jahreszahl zuwenig charakteristisch, nachdem es am Regierungssitz der Habsburger dutzende ähnlicher Verträge gegeben hat, von denen bereits einige in der BKL zu „Wiener Vertrag“ erwähnt sind.--Josef Moser (Diskussion) 21:08, 10. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Einzelnachweise

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  1. Peter Gradauer: Vom „Münchner Konkordat“ (1583) zum „Wiener Rezeß“ (1675). In: Karl Amon (Hrsg.): Ecclesia peregrinans. Josef Lenzenweger zum 70. Geburtstag. Verband der Wissenschaftlichen Gesellschaften Österreichs. Wien 1986. ISBN 3-85369-623-6. S. 361–370.
  2. betreffend die Pfarrorganisation in Oberösterreich usw.
  3. „Wiener Rezess“ vom 19. März 1815, der die Auflösung des Bistums Basel im Rahmen des Wiener Kongresses betraf.

Vorerst keine Diplomatik

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Es ist mir nicht möglich, die Urkunden zu diesem Vertrag so aufzuarbeiten und in ihre - zweifellos vorhandenen - Teile und deren Umfeld so zu gliedern und die Texte so zu beschreiben, dass Passagen daraus einigermaßen verlässlich hätten zitiert werden können (ab wann darf man ein Dokument „Vidimus“ nennen?). Die Fachleute sind gebeten, Einschlägiges zu ergänzen (ein Thema für Wikisource?). Das Thema „Urkunden des Mittelalters und der Frühen Neuzeit“ könnte sicher interessante Informationen liefern, z. B. über die Inhalte der beiden Nebenverträge.

Aber auch ohne Detailinformationen kann man in der Einleitung (siehe Bild) den „großen Titel“ des Habsburgers nachvollziehen: Dass man auch in einem solchen, an sich rein habsburgisch-salzburgischen Vertrag sich als „allzeit Mehrer des Reichs“ tituliert und Herrschaftsrechte in Elsass, Lausitz usw. zitiert, gehörte offenbar zur damaligen Praxis, klingt aber fast 500 Jahre später dennoch bemerkenswert - die Nennung des Titels des „Herrn auf der Windischen Mark“ ist eher verständlich, die liegt beim betroffenen Gebiet.--Josef Moser (Diskussion) 21:08, 10. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 03:42, 8. Feb. 2016 (CET)Beantworten