Diskussion:Richter auf Probe
Daß Probereichter meist nur an Amtsgerichten eingesetzt werden, erzeugt einen falschen Eindruck. Proberichter gibt es auch an Verwaltungsgerichten, Arbeitsgerichten, Finanzgerichten und Sozialgerichten. Aus NRW ist mir bekannt, daß Proberichter in der ersten Zeit (sofern sie der ordentlichen Gerichtsbarkeit angehören) immer dem Landgericht zugewiesen werden. --80.141.110.67 11:50, 3. Sep 2006 (CEST)
- Mich hat das auch irritiert. Ich habs rausgenommen. --Alkibiades 18:24, 10. Mär. 2007 (CET)
Deutschlandlastig
[Quelltext bearbeiten]Kann man wirklich sagen, der Artikel sei Deutschland-lastig, wenn der Begriff nur in Deutschland so (Richter auf Probe) lautet und etwa in Österreich ein anderer (Richteramtsanwärter) benutzt wird? Da auf diesen Artikel auch verwiesen wird, wäre ich dafür den Hinweis deutschlandlastig zu entfernen.--Peter Schuster 12:33, 3. Jan. 2008 (CET)
- Nein kann man nicht. Baustein entfernt. --Pelagus 22:18, 25. Okt. 2009 (CET)
Unklarheit
[Quelltext bearbeiten]"Die Dienstbezeichnung des Proberichters lautet (im Richterdient) Richter bzw. (bei der Staatsanwaltschaft) Staatsanwalt." Was macht ein Richter bei der Staatsanwaltschaft? Wenn das kein Versehen ist, sollte man wenigstens noch ein paar Worte dazu verlieren. --Lax 16:47, 10. Sep. 2008 (CEST)
- Richter auf Probe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit absolvieren sehr häufig je ein Jahr beim Amtsgericht, beim Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft. Die Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten erfolgt in Deutschland über einen langen Zeitraum gemeinsam (nach preußischem Vorbild). Die Erfahrung der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit ist mithin für die Sozialisierung von deutschen Richtern von Bedeutung. -- 77.176.64.71 23:03, 21. Nov. 2008 (CET)
Anstellung/Einstellung
[Quelltext bearbeiten]Richter und Beamte werden eingestellt und nicht angestellt! Deswegen habe ich die Änderung vorgenommen. So viel als Begründung. --89.204.137.75 15:06, 16. Jun. 2012 (CEST)
Abschnitt zur Rechtslage in Österreich
[Quelltext bearbeiten]Ich habe den Abschnitt "Rechtsvergleich" mit dem Text "Für die Lage in Österreich siehe Richteramtsanwärter." enfernt, da dieser Text die Rechtslage in Österreich völlig verkennt. Bei Richteramtsanwärtern handelt es sich um Personen, die die Richteramtsprüfung noch nicht absolviert haben, vielmehr sind die einzigen Voraussetzungen für die Ernennung zum Richteramtsanwärter die Absolvierung des Universitätsstudiums und einer 5-monatigen Gerichtspraxis. Somit ist die Zeit als Richteramtsanwärter eher mit der Zeit zwischen erstem und zweiten Staatsexamten in Deutschland (Rechtsreferendariat) vergleichbar. Richter auf Probe in dem hier dargestellten Sinn gibt es in Österreich mWn nicht; dies würde auch wegen der zeitlichen Befristung der richterlichen Unabhängigkeit im Sinne des österreichischen Verfassungsrechts, die ausnahmslos eine unbefristete Ernennung voraussetzt, widersprechen. Nach Absolvierung der Richteramtsprüfung kann man sich auf eine fixe Richterstelle bewerben. Grüße --Taste1at (Diskussion) 01:55, 16. Aug. 2013 (CEST)