Diskussion:Richtgröße (Arzneimittel)

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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Der Artikel ist in wesentlichen Punkten fehlerhaft:

1) Richtgrößen sind keine aktuellen Durchschnittswerte, sondern historisch festgelegte Werte die den heutigen Anforderungen (aktuellen Therapieleitlinien) bei weitem nicht mehr gerecht werden.

2) Eine Steigerung der Richtgröße pro Patient mit steigender Patientenanzahl ist falsch. Die Richtgröße bleibt selbstverständlich konstant.

3) Eine Überschreitung zieht einen Regreß nach sich, den der behandelnde Arzt zu begleichen hat, wenn er nicht detailiert die Notwendigkeit der Verordnung im Einzelfalle begründen kann. Ob diese Gründe anerkannt werden ist nicht gewährleistet. Ab 2007 wird dem Arzt vorweg das Geld einbehalten und er muß diesem Betrag 'hinterherklagen'. Da es sich bei leitlinienkonformer Therapie schnell um Regreße in 6 steliger Höhe handeln kann, ist dies existenzbedrohend. Ein Nachweis bei der Behandlung von mehreren tausend Patienten in einer durchscnittlichen Praxis im Jahr ist auch faktisch unmöglich. Damit wird der Arzt praktisch gezwungen sich stets, unabhängig von der medizinischen Notwendigkeit, innerhalb der Richtgröße zu bewegen.

Beispiel: Ein Hautarzt in Südbaden hat aktuell (2007) eine Richtgröße von 17,--EUR / Patient / Quartal. Die billigste Creme, 10g, kostet derzeit (2007) ca. 11,--EUR. Damit ist klar: eine leitlinienkonforme Versorgung ist nicht mehr gewährleistet. So verursacht ein durchschnittlicher Schuppenflechtenpatient nach aktuellen Studien in der Bundesrepublik-Deutschland über 2000,--EUR an Medikamentenkosten. Nicht erwähnt seien hier Patienten mit Neurodermitis, chronisch schlecht heilenden Wunden, etc.

4) Die Richtgrößen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland teils um über 100%. So kann ein Patient in den neuen Bundesländern besser versorgt werden als in den alten Bundesländern. Die Werte in Südbaden sind die niedrigsten im gesamten Bundesgebiet. Dieser Umstand zeigt die vollständige Losgelöstheit der mehr oder weniger willkürlichen Richtgrößen von der medizinischen Notwendigkeit.

5) Die Richtgrößen unterscheiden sich auch nach der Versicherungsart: Allgemeinversichert oder Rentenversichert.(nicht signierter Beitrag von 91.89.135.198 (Diskussion) 24. Mai 2007‎, 22:41)

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GiftBot (Diskussion) 18:57, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten