Diskussion:Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge
Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Uwe V.
Hallo, zum Text: "für Schwermetalle und Chrom (VI)." Die Formulierung mit "und" ist irreführend, besser wäre "wie": "für Schwermetalle wie Chrom (VI)." Da es aber sowiso nur um vier Risikoschwermetalle geht, ist mein Vorschlag, diese auch zu nennen: "für 4 Risikoschwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom (VI))."
Der Link auf's EUR-LEX ist sehr gut, aber diese Ausführung enthält statt einer Tabelle den Text ">PLATZ FÜR EINE TABELLE>"