Diskussion:Richtlinie 2004/37/EG
Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Bert.Kilanowski in Abschnitt Klammererweiterung
Klammererweiterung
[Quelltext bearbeiten]Ich schlage vor, die Klammererweiterung in Richtlinie über Karzinogene, Mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe zu ändern. --Leyo 09:59, 21. Dez. 2022 (CET)
- Alternativ könnte zu Richtlinie 2004/37/EG (Carcinogens and Mutagens Directive) auch Richtlinie 2004/37/EG (Carcinogens, Mutagens or Reprotoxic substances Directive) oder Richtlinie 2004/37/EG (CMR Directive) oder - komplett in deutsch - Richtlinie 2004/37/EG (über Karzinogene, Mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe bei der Arbeit) als Lemma verwendet werden. In jedem Fall sollte das Lemma mit "Richtlinie 2004/37/EG ... " beginnen und das bisherige Lemma Richtlinie 2004/37/EG (Carcinogens and Mutagens Directive) als Weiterleitung erhalten bleiben. Gruß --Bert (Diskussion) 00:09, 28. Dez. 2022 (CET)
- Richtlinien für Rechtsquellen beachten. Mir missfällt der englische Klammerzusatz. Wenn überhaupt, dann ggf. CMR-Richlinie oder ähnliches. Info: Bitte die
- Übrigens mag ich solche Artikel über Rechtsquellen gar nicht, in denen nur der Inhalt nacherzählt wird, bis hin zum Inhaltsverzeichnis, während der Gang der Gesetzgebung, die Literatur und die Rechtsprechung nicht ausgewertet wurden … aber danach war nicht gefragt worden … --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 10:57, 6. Apr. 2024 (CEST)
- FWIW: Hier ist die Rede von der Karzinogene-Richtlinie. Das dürfte der nichtamtliche deutsche Kurztitel sein. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 11:02, 6. Apr. 2024 (CEST)
- [1] = doi:9783845297194 spricht auf S. 125 von der RL 2004/37/EG zu karzinogenen und mutagenen Substanzen. Der Sprachgebrauch uneinheitlich. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 11:28, 6. Apr. 2024 (CEST)
- Danke für deine Kommentare. Für mich kommen die Varianten, bei denen nicht C, M und R abgedeckt sind, nicht in Frage. Daher gefällt mir CMR-Richtlinie ganz gut. --Leyo 20:37, 6. Apr. 2024 (CEST)
- Die aber nur ginge, wenn sie in der Literatur auftauchen würde. Für eine englische Bezeichnung im Klammerlemma gibt es keinen Raum, und sie wäre ja ebenfalls im deutschsprachigen Schrifttum nicht gebräuchlich. Ich würde die Klammerung ganz weglassen, denn wir konnten uns auf eine einheitliche Lemmatisierung damals ja nicht einigen, so dass es einige Lemmata gibt, die so lauten. Klar ist nur, dass es nicht so bleiben kann, wie es derzeit lautet. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 21:56, 6. Apr. 2024 (CEST)
- Stimmt, zu „CMR-Richtlinie“ gibt es nur einzelne Google-Treffer. --Leyo 22:17, 11. Apr. 2024 (CEST)
- Bitte nicht googlen. Maßgeblich sind ausschließlich der Gesetzgeber und die Fachliteratur. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 22:40, 11. Apr. 2024 (CEST)
- Stimmt, zu „CMR-Richtlinie“ gibt es nur einzelne Google-Treffer. --Leyo 22:17, 11. Apr. 2024 (CEST)
- Die aber nur ginge, wenn sie in der Literatur auftauchen würde. Für eine englische Bezeichnung im Klammerlemma gibt es keinen Raum, und sie wäre ja ebenfalls im deutschsprachigen Schrifttum nicht gebräuchlich. Ich würde die Klammerung ganz weglassen, denn wir konnten uns auf eine einheitliche Lemmatisierung damals ja nicht einigen, so dass es einige Lemmata gibt, die so lauten. Klar ist nur, dass es nicht so bleiben kann, wie es derzeit lautet. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 21:56, 6. Apr. 2024 (CEST)
- Danke für deine Kommentare. Für mich kommen die Varianten, bei denen nicht C, M und R abgedeckt sind, nicht in Frage. Daher gefällt mir CMR-Richtlinie ganz gut. --Leyo 20:37, 6. Apr. 2024 (CEST)
- Hallo ihr beiden, ich sah den Ping und melde mich dann mal kurz, obwohl ich momentan eine Auszeit aus der WP genommen habe. Für euch mache ich eine Auszeit von der Auszeit. Also, schwierig. Wir haben in den Namenskonventionen unter 9.1.5 seinerzeit festgelegt, dass eine EU-Richtlinie mit ihrer laufenden Nummer anzugeben ist, das wäre dann also Richtlinie 2004/37/EG. Verbreitet ist es aber, einen Zusatz mit dem Gegenstand der Richtlinie oder Verordnung anzugeben. Auch ich neige dieser (umstrittenen) Auffassung zu, weil das Lemma dadurch aussagekräftiger wird. Tja, was wäre nun ein geeigneter Zusatz? Englischsprachige Zusätze sind in der deutschen WP nicht üblich und sollten vermieden werden. Meine Recherche in JURIS ergab 2 Treffer in zwei Abhandlungen desselben Autors Hanns Pauli, der die Richtlinie kurz als EU-Krebsrichtlinie bezeichnet. Mehr gibt's in JURIS nicht. Gegenkontrolle in Beck-online. Beck-online nennt sie Arbeitnehmer-Karzinogenschutz-Richtlinie (wohl auch mit Blick auf die amtliche Beschreibung). Hierunter, aber auch unter Krebsrichtlinie findet man sie auch im Internet. CMR-Richtlinie habe ich nicht gefunden, obwohl CMR-Stoffe ein Begriff zu sein scheint. CMR ist aber auch im Frachtrecht ein eingeführter Rechtsbegriff, man denke nur an die vielen blauen Tafeln an den LKW im Transitverkehr. Kurzum mein unverbindlicher Vorschlag: Ich würde dem Beck-Verlag folgen und Richtlinie 2004/37/EG (Arbeitnehmer-Karzinogenschutz-Richtlinie) wählen. Ich hoffe, ich konnte helfen. --Opihuck 18:12, 12. Apr. 2024 (CEST)
- Stop. CMR-Tafel habe ich, glaube ich, mit TIR verwechselt. Aber natürlich bleibt die Grundaussage, dass es die Abkürzung CMR im Frachtrecht gibt. --Opihuck 18:18, 12. Apr. 2024 (CEST)
- Verschieben nach Richtlinie 2004/37/EG (Arbeitnehmer-Karzinogenschutz-Richtlinie) schiene auch mir ein gangbarer Weg. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 23:16, 15. Apr. 2024 (CEST)
Bert, Leyo und Opihuck. Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 15:56, 19. Apr. 2024 (CEST)
Info: Ich habe den Artikel entsprechend der Diskussion verschoben und die Weiterleitungen angepasst. Danke für die tolle Zusammenarbeit, @- Für das alte Lemma mit englischem Klammerzusatz habe ich SLA gestellt. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 16:00, 19. Apr. 2024 (CEST)
- @Aschmidt: warum SLA? Wie oben aufgeführt, soll das alte Lemma erhalten bleiben.
- Ich halte den Klammerzusatz für extrem unglücklich. Der Begriff "Arbeitnehmer-Karzinogenschutz-Richtlinie" scheint überhaupt nur von Beck verwendet zu werden, ansonsten absolute Fehlanzeige bei allen offiziellen Stellen. Somit ist "Karzinogenschutz-Richtlinie" auf keinen Fall ein eingeführter Begriff und sollte daher auch nicht verwendet werden. Zudem ist diese Kurzfassung auch noch irreführend, da die Richtlinie Karzinogene, Mutagene und reproduktionstoxische Substanzen umfasst. Wenn der Klammerzusatz in Deutsch sein soll (die Richtlinien für Rechtsquellen geben das für Europäische Richtlinien nicht her) dann besser "Richtlinie 2004/37/EG (Richtlinie über Karzinogene, Mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe)" wie ursprünglich von Leyo vorgeschlagen. Gruß --Bert (Diskussion) 21:05, 19. Apr. 2024 (CEST)
- Letzteres wäre kein Klammerlemma mehr, sondern ein Bandwurm, der noch länger und komplizierter wäre als das, was wir jetzt haben. Opihucks Recherche hat jedenfalls ergeben, dass es einen etablierten Kurztitel in der Literatur gibt, der sich als Klammerlemma eignet. Eine englische Bezeichnung käme keinesfalls als Lemma in Betracht, insoweit waren wir uns einig. Deshalb war das bisherige Lemma zu löschen. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 21:41, 19. Apr. 2024 (CEST)
- Sorry, aber "Arbeitnehmer-Karzinogenschutz-Richtlinie" ist kein etablierter Begriff und somit auch keine "nichtamtliche Kurzbezeichnung". Bei Google gibt es dazu genau drei Treffer bei Beck-Online und niemand sonst verwendet diesen Begriff. Diese Richtlinie bezieht sich nicht auch auf Karzinogene, sondern auf Karzinogene, Mutagene und reproduktionstoxische Stoffe. Karzinogenschutz-Richtlinie ist damit zudem eine falsche Bezeichnung.
- Und wo bitte steht, dass ein englischer Begriff als Klammerzusatz nicht in Betracht kommt? So verwenden wir etwa in Deutschland statt KMR-Stoff eher CMR-Stoff. Der voreilig per SLA gelöschte Begriff "Carcinogens and Mutagens Directive" (kurz auch CMRD[2][3][4]) ist im Gegensatz zu "Arbeitnehmer-Karzinogenschutz-Richtlinie" eine auch in Deutschland etablierte (und zulässige) Bezeichnung. So, wie es jetzt ist, kann es auf keinen Fall bleiben, das ist für mich TF. Wenn man sich auf keinen vernünftigen Klammerzusatz einigen kann, befürworte ich als Ersteller und Hauptautor auch hier die für die EU-Richtlinien üblichere Praxis, das Lemma ohne Klammerzusatz zu verwenden. Gruß --Bert (Diskussion) 02:55, 20. Apr. 2024 (CEST)
- Deine Ansicht mag dir unbenommen sein. Könntest du dich damit bitte an das Portal Recht wenden? Wir handeln nämlich gemeinsam. Deshalb bist du an der falschen Adresse, wenn du dich an mich persönlich wendest (Zusammenfassungszeile deiner nächtlichen Nachricht war: aw an Aschmidt). Ich hatte hier lediglich am 15. April nachgefragt, ob es weitere Ansichten gebe, und als sich niemand meldete, auch du nicht, hatte ich gestern die Verschiebung gemäß Diskussionsverlauf umgesetzt. It's a wiki, man kann alles jederzeit wieder ändern, falls sich dafür ein Konsens finden sollte. Bitte bedenke aber, dass schon eine jahrelange und umfangreiche Diskussion über die Benennung von Artikeln zu europäischen Rechtsquellen vorausgegangen ist, und dein ursprünglicher Vorschlag mit einem englischen Klammerlemma wurde allgemein für nicht gangbar befunden. Danke und --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 09:50, 20. Apr. 2024 (CEST)
- Könntest du bitte auch aufhören, mich persönlich anzupingen? Ich lese hier mit und erhalte Benachrichtigungen über neue Nachrichten in dieser Diskussion bereits auf anderem Weg. Nochmals Danke und --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 09:54, 20. Apr. 2024 (CEST)
- Da "Arbeitnehmer-Karzinogenschutz-Richtlinie" ein vom Beck-Verlag erfundener Begriff ist, der von keiner offiziellen Stelle verwendet wird und damit keine amtliche Bezeichnung ist und wir hier keinen Konsens für den Klammerzusatz gefunden haben, habe ich als Ersteller und Hauptautor, wie auch von Aschmidt hier vorgeschlagen, auf ein Lemma ohne Klamerzusatz verschoben. Dies entspricht der gültigen Namenskonvention Gruß --Bert (Diskussion) 00:04, 17. Jun. 2024 (CEST)
- PS: Da ich aktuell nicht sehr aktiv auf Wikipedia aktiv bin, würde ich ein anpingen bevorzugen. Ansonsten kann es sein, dass meine Antwort - wie jetzt auch - deutlich länger dauert. Gruß --Bert (Diskussion) 00:29, 17. Jun. 2024 (CEST)
- Das ist wenig sinnvoll. Erstens haben Hauptautoren nicht mehr Rechte, als jeder andere, zweitens stehst du mit deiner Meinung ganz allein da. Drittens war das bisherige Lemma aussagekräftig. Viertens spricht die Tatsache, dass der Beck-Verlag eine Abkürzung eingeführt hat, nicht gegen deren Geeignetheit. Und fünftens gibt es bisher kein "Gegenprodukt", was besser oder geeigneter erscheinen würde. CMR-Richtlinie ist, was Opihuck bereits nachgewiesen hat, nicht eingeführt. --2003:E3:8F4E:BD00:DA7:CF19:5FB8:EAEE 13:20, 17. Jun. 2024 (CEST)
- Hallo IP, danke für deinen Kommentar. Evtl. wäre es besser gewesen, wenn Du die gesamte Diskussion oben vorher gelesen hättest. Erstens haben Hauptautoren zwar nicht mehr Rechte, es gilt aber WP:KORR: "Im Zweifel respektiere man die Vorlieben desjenigen, der zu einem Artikel inhaltlich am meisten beigetragen hat." Zweitens wurde die Änderung auf ein Lemma ohne Klammerzusatz hier von Aschmidt vorgeschlagen, nicht von mir. Drittens deckt die Richtlinie, Mutagene, Teratogene und Karzinogene Stoffe ab. Karzinogenschutz ist damit genauso sinnvoll, wie die CLP-Verordnung als "Verpackungsverordnung" zu bezeichnen. Viertens ist "Arbeitnehmer-Karzinogenschutz-Richtlinie" ein vom Beck-Verlag erfundener Begriff, d. h. weder "nicht-amtlich" und schon gar nicht amtlich und kommt daher gemäß WP:Namnkonventionen als Klammerzusatz überhaupt nicht in Frage. Fünftens sind CMD oder CMRD - zumindest bei den Leuten, die sich damit beschäftigen - eingeführte Bezeichnungen.[5][6]. Insofern wäre der Klammerzusatz (CMRD) - ähnlich CSRD, NFRD, PSI, CLP, REACH, etc das bessere "Gegenprodukt". Da Aschmidt aber englischsprachige Versionen wie CMR/CMRD oben ablehnt und für Leyo und mich die Kurzform "Karzinogenschutz" nicht in Frage kommt, ist die Fassung ohne Klammerzusatz aktuell der kleinste gemeinsame Nenner. Gruß --Bert (Diskussion) 15:16, 23. Jun. 2024 (CEST)
- Das ist wenig sinnvoll. Erstens haben Hauptautoren nicht mehr Rechte, als jeder andere, zweitens stehst du mit deiner Meinung ganz allein da. Drittens war das bisherige Lemma aussagekräftig. Viertens spricht die Tatsache, dass der Beck-Verlag eine Abkürzung eingeführt hat, nicht gegen deren Geeignetheit. Und fünftens gibt es bisher kein "Gegenprodukt", was besser oder geeigneter erscheinen würde. CMR-Richtlinie ist, was Opihuck bereits nachgewiesen hat, nicht eingeführt. --2003:E3:8F4E:BD00:DA7:CF19:5FB8:EAEE 13:20, 17. Jun. 2024 (CEST)
- Letzteres wäre kein Klammerlemma mehr, sondern ein Bandwurm, der noch länger und komplizierter wäre als das, was wir jetzt haben. Opihucks Recherche hat jedenfalls ergeben, dass es einen etablierten Kurztitel in der Literatur gibt, der sich als Klammerlemma eignet. Eine englische Bezeichnung käme keinesfalls als Lemma in Betracht, insoweit waren wir uns einig. Deshalb war das bisherige Lemma zu löschen. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 21:41, 19. Apr. 2024 (CEST)