Diskussion:Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente
"appropriateness" und "suitability"
[Quelltext bearbeiten]Zusätzlich zu "best execution" sollte noch "appropriateness" und "suitability" erwähnt und erklärt werden. (Der vorstehende, unsignierte Beitrag wurde um 2007-11-04T14:07:11, von 77.56.205.89 erstellt.) (Überschrift nachgetragen --Saibo (Δ) 17:01, 20. Mai 2010 (CEST))
- Ist mittlerweile umgesetzt. Gruß--JFKCom (Diskussion) 16:34, 31. Aug. 2019 (CEST)
Toter Bafin-Link
[Quelltext bearbeiten]führt zu error 404. Kann da mal jemand von den fachkundigen Autoren nachsehen? --Cami de Son Duc 16:36, 20. Mai 2010 (CEST)
- alt: http://www.bafin.de/schreiben/89_2005/051026_info.htm
- Archiv: http://web.archive.org/web/20071023064341/http://www.bafin.de/schreiben/89_2005/051026_info.htm
- Über die Suche nach 2005/0021 zu folgendem gekommen (URL auf das wesentliche gekürzt)
- neu: http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Service/Schreiben/BaFin/sc__051026__mifid.html
- Sieht aus, als habe die bafin ihre URL-Struktur umgestellt. :( Da werden noch einige Links in unseren Artikeln falsch sein. Viele Grüße --Saibo (Δ) 16:56, 20. Mai 2010 (CEST)
Auf Grund starker struktureller Veränderungen in den Wertpapiermärkten Europas kann die Richtlinie als Antwort auf viele offene Fragen gesehen werden.
[Quelltext bearbeiten]Unbestritten sind ist das Vorhandensein "starker struktureller Veränderungen der Wertpapiermärkte". Allerdings ist der weitere Teil weitestgehend inhaltsfrei. (nicht signierter Beitrag von Borodan (Diskussion | Beiträge) 00:27, 13. Jul 2012 (CEST))
Formulierung
[Quelltext bearbeiten]"Diese Aufgaben hat sich die EU-Kommission auf die Fahne geschrieben und scheint diesen Schutz auch sicherstellen zu wollen." Was ist das bitte für eine umgangssprachliche Ausdrucksweise? (nicht signierter Beitrag von 193.25.183.52 (Diskussion) 20:16, 25. Apr. 2013 (CEST))
Lücken beim Anlegerschutz
[Quelltext bearbeiten]"Bei Falschberatung liegt die Beweislast weiterhin beim Anleger. Dieser kann nicht auf die Aufzeichnungen zugreifen."
1) Wenn der Anleger Aufzeichnungen führt, kann dieser sehr wohl auf Aufzeichnungen zugreifen. 2) Würde das nicht als Lücke bezeichnen. Dem Gesetzgeber war das sehr wohl bewusst, dass die Beweislast beim Anleger liegt. Ich würde, das einem anderen Abschnitt zuordnen. --Luckyseven77 (Diskussion) 22:17, 18. Okt. 2015 (CEST)
- Ohne WP:Belege ist das ohnehin in dieser Form nicht nachvollziehbar (Wer kritisiert das wo und wen hat das interessiert?), ich habe es daher entfernt. Gegen eine belegte Darstellung von Fehler, Lücken und Kritik ist natürlich nichts einzuwenden. --Millbart talk 13:40, 19. Okt. 2015 (CEST)
- ok, super toll ! glg
--Luckyseven77 (Diskussion) 19:10, 19. Okt. 2015 (CEST)
Zweck und Inhalt: zu sehr auf Anlegerschutz statt auf Wettbewerb ausgelegt
[Quelltext bearbeiten]Ich finde, der Inhalt ist zu sehr auf Anlegerschutz (Best Execution..) ausgelegt. Dort fehlen komplett die Bestimmungen zur Steigerung des Wettbewerbs, welche MTFs & co erst hervorgebracht haben. Seht ihr das genauso?
--Hille181 (Diskussion) 12:04, 30. Nov. 2017 (CET)
Link Risikokapital
[Quelltext bearbeiten]Der Link Risikokapital passt hier m.E. nicht
- Richtig. Habe ihn entfernt.--JFKCom (Diskussion) 20:19, 21. Nov. 2018 (CET)