Diskussion:Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Jazzman in Abschnitt Gültigkeit
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Abkürzung/Ausgabe

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Im Artikel wird stellenweise der Eindruck vermittelt, Abkürzung für den Namen der Richtlinie wäre "RASt 06". Die Abkürzung für die Richtlinie ist nur "RASt". "RASt 06" ist abgekürzt die "Richtlinie ... Ausgabe 2006". Falls eine Nachfolgeausgabe kommt, heißt die dann abgekürzt nach dem neuen Erscheinungsjahr. --Wwwilli (Diskussion) 11:44, 14. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Daneben wäre vielleicht hinzuweisen, dass 2008 eine Korrektur erschienen ist. "Aktuelle Ausgabe" ist eigentlich derzeit "2006, Korrektur 2008". --Wwwilli (Diskussion) 11:47, 14. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

In den Basisdaten hat die "Nummer" 200 nur Sinn mit Angabe der Herausgeberin FGSV. --Wwwilli (Diskussion) 12:41, 14. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Quellennachweis

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"Die RASt 06 ist eingeführt in [...] Brandenburg3,"

Unter [3]:

"Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 4, Nr. 2/2008 - Straßenentwurf vom 3. April 2008, außer Kraft seit 2013"
Ja was denn nu?
Ist das nun eingeführt und gültig - wenn ja unter welchen Bedingungen?

Es fehlt jedwede Quelle die das Ausserkraftsetzen in 2013 belegt. (nicht signierter Beitrag von 79.140.120.144 (Diskussion) 20:16, 11. Dez. 2019 (CET))Beantworten

Gültigkeit

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Für Lesende ohne juristisches Expertenwissen wird gegenwärtig nicht klar, wie die Gültigkeit dieses Dokuments zu beurteilen ist. Ist es bindend und wenn ja: Für wen in welchem Rahmen? Das sollte nochmal allgemeinverständlich dargestellt werden. --Jazzman 13:28, 15. Nov. 2022 (CET)Beantworten