Diskussion:Risikogebiet (Epidemiologie)

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Engführung auf COVID-19

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Im Moment ist es tatsächlich so, dass nur im Zusammenhang mit einer Infektionskrankheit von „Hotspots“ die Rede ist.
Das war aber nicht immer so und muss nicht in der Zukunft so bleiben.
Es gab mindestens in den Jahren 2013 und 2017 Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts, in denen das Institut selbst den Begriff „Hotspots“ benutzt:

Definition

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M. E. müsste das hier alles unter Cluster (Epidemiologie) abgehandelt werden, da diese der passendere Fachbegriff ist. Der Begriff Hotspot ist eine Wortschöpfung aus der Laienpresse. Wie genau ist er definiert? Das wird im Artikel nicht klar...--Jonski (Diskussion) 16:17, 6. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Um ein „Cluster“ handelt es sich im Fall Gütersloh und in den anderen Fällen, in denen von einem „Corona-Hotspot“ gesprochen wird, eigentlich nicht. Die Zugwege des Virus sind inzwischen dank der Mutationen, die es bei ihm ständig gibt, recht gut nachvollziehbar. Die Infektion ist vermutlich von Schlachthof-Beschäftigten im Kreis Coesfeld auf die Beschäftigten bei Tönjes im Kreis Gütersloh übergesprungen. Dort gibt es COVID-19-Cluster.
Diese sind aber kein bloß statistisches Phänomen (eine noch unerklärliche Häufung von Krankheitsfällen). Im Gegenteil: Warum Werkvertragsarbeiter in der Fleischbranche ein leichtes Opfer des Coronavirus werden, ist überaus leicht zu erklären. --91.97.56.141 11:42, 7. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Die Arbeit an diesem Artikel hat gezeigt, dass es (nicht nur für WP-Autoren) unsinnig ist, dem Handeln von Politikern und Verwaltungen eine „wissenschaftliche“ Grundlage verschaffen zu wollen.
Deutlich wird das daran, dass es keine Basis für die Vermutung gibt, Gebiete von der Größe eines Landkreises hätten genau die richtige Größe für „chirurgische“ Isolationsmaßnahmen.
Politiker denken da gnadenlos pragmatisch: Wer mit dem „falschen“ KfZ-Kennzeichen unterwegs ist, bekommt außerhalb des Zulassungsbezirks seines Fahrzeugs Ärger.
Im Übrigen zeichnet sich ab, dass es wohl in Zukunft keinen kreisweiten Lockdown eines ganzen Landkreises in Deutschland mehr geben wird. Damit nähme die Relevanz des Artikels drastisch ab.
Das beste wäre es, einen Löschantrag zu stellen. Die Frage, welche (wissenschaftlich fundierbare) Legitimation es für drastische Maßnahmen von Politikern und Behörden gibt, muss methodisch anders angegangen werden. --CorradoX (Diskussion) 17:01, 6. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Laut diesem Beleg [1] ist eine geeignetere Bezeichnung für die ungenaue Bezeichnung Hotspot in der Definition „Ein Gebiet mit erhöhter Inzidenz oder Prävalenz von Krankheiten oder eine geografische Häufung von Fällen“ (darum geht es hier ja meines Erachtens auch) case cluster bzw. Fall-Cluster. Ich würde daher immernoch dafür plädieren den Text auszulagern und in Cluster (Epidemiologie) einzufügen. Grüße.--Jonski (Diskussion) 00:23, 15. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Von zwei verschiedenen Seiten her kommen wir zu demselben Ergebnis: Diesem Artikel fehlt in der vorliegenden Form die Grundlage.
Du hast den sich erhärtenden Verdacht, dass ein „Hotspot“ letztlich dasselbe wie ein „Cluster“ sei (eventuell bereinigt um die Konnotation „politischer Handlungsbedarf“), während ich von der Tatsache ausgegangen bin, dass die Bundekanzlerin und die Ministerpräsidenten (Land-)Kreise und kreisfreie Städte als „Hotspots“ definiert haben, wobei ich zunächst nicht berücksichtigt habe, dass Politik trotz des medialen Großaufgebots von Wissenschaftlern nie (rein) „wissenschaftsgeleitet“ ist.
Der Rest an Legitimation dieses Artikels ist heute dadurch zusammengebrochen, dass ausdrücklich erklärt wurde, dass in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen ganze Landkreis isoliert werden sollen. Genau die Flexibilität der möglichen Maßnahmen ist auch für Reaktionen auf Cluster typisch.
→ Wertvolle in diesem Artikel enthaltene Informationen durch Einbau in andere Artikel sichern, danach den Artikel löschen. --CorradoX (Diskussion) 20:40, 15. Jul. 2020 (CEST

Ironie … ? Der Artikel diskreditiert sich schon im ersten Absatz selbst : "Eine förmliche Definition dieses Internationalismus gibt es in keiner Sprache." Die meisten Inhalte findet man in Artikeln wie COVID-19-Pandemie in Deutschland oder räumliche Distanzierung oder Massenquarantäne. Enorm hohe Redundanz !!! Warum "Hotspot" einen eigenen Artikel bekommt, erschließt sich mir nicht. "Cluster" als wissenschaftlich und auch aktuell gebräuchlichen Begriff ist vorzuziehen, einen Artikel zum Medienschlagwort "Hotspot" braucht es so gesehen nicht. 143.164.1.12

Wie nun weiter CorradoX? In welche Artikel ließe sich der Inhalt deiner Meinung nach integieren?--Jonski (Diskussion) 00:19, 6. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Andereseits könnten man den Artikel um die Definition eines Hotspots ergänzen bzw. darauf hinweisen, dass "Hotspot" eigentlich sehr unscharf definiert ist, siehe [2]. Aber ohne Definition dessen was im Lemma geannt wird geht es mE nicht.--Jonski (Diskussion) 00:26, 6. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Der Fall Dingolfing-Landau zeigt, dass der Beschluss vom 6. Mai eine Langzeit-Verbindlichkeit entwickelt hat. Obwohl das Land Bayern in der Abwägung der Interessen die Tatsache für schwerwiegender zu halten scheint, dass in Dingolfing 18.000 Mitarbeiter bei BMW beschäftigt sind, erlauben sich die Länder Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, ihre Küsten vor Einwohnern des Landkreises Dingolfing-Landau mit der Begründung zu schützen, dass dort die „rote Linie“ überschritten sei.
Meiner Kenntnis nach ist die Festlegung: „mehr als 50 Neuinfektionen in einer kommunalen Gebietskörperschaft in den letzten 7 Tagen“ die einzige zwar nicht wissenschaftliche, aber rechtlich verbindliche Operationalisierung des Begriffs „Hotspot“ in Deutschland. Von daher wäre es tatsächlich ratsam, das Lemma umzubenennen, etwa in „Sieben-Tage-Inzidenz während der Corona-Pandemie in Deutschland“.
Die allgemeine Problematik (Umgang mit dem Begriff „Hotspot“ in der Epidemiologie und in der Umgangssprache, Möglichkeit der Anwendung der Terminologie und der Maßnahmen auf andere Krankheiten) sollte dem eigentlichen Artikel einen Rahmen geben. --CorradoX (Diskussion) 10:53, 6. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Ich habe mal auf "Hyperendemische Region" verschoben, was laut oben genannten Beleg eine passende Bezeichnung wäre; „Sieben-Tage-Inzidenz während der Corona-Pandemie in Deutschland“ wäre m. E. nicht so geeignet, da ja noch andere Aspekte außer der „Sieben-Tage-Inzidenz“ behandelt werden.--Jonski (Diskussion) 16:19, 7. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
@JonskiC: Danke! Jetzt kann aus dem Artikel etwas Ordentliches werden.
Solange der Wert „50 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen“ in Deutschland eine praktische Bedeutung hat, können Ergänzungen zu neuen Anwendungsfällen vorgenommen werden. Dasselbe gilt für den Fall, dass der verbindliche Grenzwert irgendwann in naher Zukunft geändert wird.
Ergänzt werden sollte auch die Diskussion über die Frage, ob der Staat Luxemburg wie ein deutscher Landkreis behandelt werden soll (vgl. [3]).
Außerdem ist der Artikel für den Fall einer (hoffentlich nicht allzu bald eintretenden) weiteren Pandemie in der Zukunft geeignet, entsprechende Informationen aufzunehmen, falls wieder eine bestimmte Inzidenz verbindlich gemacht werden sollte. --CorradoX (Diskussion) 10:27, 9. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Umstrukturierung des Artikels

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Den Kern des Artikels bildet die Tatsache, dass die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder am 6. Mai 2020 vereinbart haben, dass der Wert von 50 Neuinfektionen innerhalb der letzten 7 Tage in einer bestimmten Gebietskörperschaft eine „rote Linie“ darstellen soll, bei deren Überschreitung Verantwortliche Maßnahmen ergreifen müssen.
Trotz aller inzwischen vorgebrachten Kritik hat diese Vereinbarung eine erstaunlich nachhaltige Wirkung, indem sie nicht nur die Grundlage für einen erneuten Lockdown bildet (wie im Fall Gütersloh/Warendorf), sondern auch gegen Entscheidungsträger des betroffenen Landes verwendet werden kann, die keinen Lockdown verfügen (wie im Fall Dingolfing-Landau), und inzwischen sogar auf Fälle wie den Nachbarstaat Luxemburg angewendet wird.
Letztlich geht es in diesem Artikel also gar nicht um die Frage, was ein „Hotspot“ ist, sondern darum, welche Bewandtnis es mit der o.g. „roten Linie“ hat und wie sich diese „rote Linie“ rechtfertigen lässt (oder eben auch nicht).
Eine Lemmaänderung wäre sinnvoll, damit nicht der falsche Eindruck von Redundanz entsteht (nach dem Motto: Das, was hier steht, ist so auch in anderen Artikeln zu lesen). --CorradoX (Diskussion) 11:53, 5. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Mein Lemmavorschlag: Sieben-Tage-Inzidenz während der COVID-19-Pandemie in Deutschland. --91.97.59.220 11:58, 5. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Dingolfing

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In einer letzen Änderung heißt es über Dingolfing:

Das bedeutete, dass das Unwissen über das Anhalten dieses Zustandes länger als üblich, nämlich bis zum 18. August 2020 andauerte. An diesem Tag gab der Landkreis seine deutschlandweite „Führungsposition“ bei den 7-Tages-Inzidenzen ab.

Von welchem "Unwissen" ist die Rede? Ich schlage vor neutral in

Seit dem 18. August 2020 war der Landkreis nicht mehr die Gebietskörperschaft mit der höchsten 7-Tag-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in Deutschland.

umzuformulieren. --Andrsvoss (Diskussion) 18:58, 25. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Im zweiten Satz des Abschnitts „Definition“ steht: „Das Beiwort hyperendemisch bedeutet: ‚eine anhaltende hohe Anzahl an Neuerkrankungen (Inzidenzen)‘.“
Demnach wäre die Ausrufung einer Region zum „Risikogebiet“ mit einer „gelben Karte“ im Fußball vergleichbar. Erst dann, wenn die Situation nicht in den Griff bekommen wird und ein Anstieg der Fälle nicht verhindert werden kann, wird die Situation „hyperendemisch“ im Sinne der Definition (= quasi die „Rote Karte“).
„Nichtwissen“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass man im Unklaren darüber ist, ob aus „Gelb“ tatsächlich nicht „Rot“ wird (die hohen Quoten verschwinden nicht mehr nach einer Woche oder wenig später).
Ich weiß allerdings, dass dich meine „Spökenkiekerei“ (aus „Gelb“ kann jederzeit „Rot“ werden) nervt, obwohl das nicht bedeutet, dass ich eine sogenannte „zweite Welle“ quasi herbeisehne.
Möglicherweise ist auch einfach das Lemma nicht passend (warten wirklich alle darauf, dass der worst case der „Hyperendemie“ auch in Deutschland eintritt?).
Ursprünglich ging es in diesem Artikel darum darzustellen, weshalb inzwischen die häufigste Operationalisierung des umgangssprachlichen Begriffs „Hotspot“ die 7-Tages-Inzidenz ist (die eben meistens kein Signal für eine Hyperendemie ist).
Vielleicht wäre eine Umbenennung des Lemmas in Risikogebiet (Epidemiologie) sinnvoll. --CorradoX (Diskussion) 10:32, 26. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Danke für die Antwort. Die Umbenennung unterstütze ich. --Andrsvoss (Diskussion) 09:54, 31. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Nach der letzten Änderung ist unklar geworden, was der Unterabschnitt „Nichtwissen…“ in dem Abschnitt „Kritik“ zu suchen hat. Er müsste mit dem Phänomen „Paradox des Erfolgs“ verknüpft werden. Weil die Maßnahmen der Bekämpfung von COVID-19 bislang so erfolgreich waren, nimmt die Zahl der Kritiker zu, die meinen, diese Maßnahmen (insbesondere die Pflicht zur Abstandswahrung und zum Tragen von Atemmasken) seien „unverhältnismäßig“. --CorradoX (Diskussion) 18:28, 31. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Situation in den Niederlanden

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Diese Quelle enthält eine detaillierte Karte, auf der alle Städte und Gemeinden der Niederlande berücksichtigt werden. Sie sind entsprechend ihrer 7-Tage-Inzidenz verschieden eingefärbt. Mehr als doppelt so hoch, wie es hinnehmbar wäre, sind die Werte für Amsterdam (144,1), Rotterdam (127,6), Gennep (112,3), Zandvoort (111,0) und Delfzijl (101,3). Viele Kommunen überschreiten den Grenzwert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner.
Gibt es Informationen darüber, weshalb Antwerpen und Brüssel in Belgien als Risikogebiete gelten, nicht aber die genannten niederländischen Städte und Gemeinden? Immerhin gibt es in Amsterdam und Rotterdam eine Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken auch im Freien. --CorradoX (Diskussion) 17:32, 31. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

In den Niederlanden gibt es durchweg große Gemeinden. Solche sind auf einer Karte der Niederlande gut darstellbar, da es nur relativ wenige von ihnen gibt. Die Kategorie „kreisfreie Stadt“ gibt es in den Niederlanden nicht. Die Erfassung einzelner Gemeinden in COVID-19-Statistiken ist mit der Methodik des RKI nicht kompatibel.
Das ist wohl der Grund dafür, dass das RKI nicht empfiehlt, Besucher Amsterdams oder Rotterdams bei einem Aufenthalt in Deutschland testen zu lassen, obwohl es im Fall Kölns, das etwa gleich groß wie Amsterdam ist, im Fall einer gleich hohen 7-Tage-Inzidenz Abwehrmaßnahmen dringend empfehlen würde.
Abgesehen davon dürfte es auch eine Rolle spielen, dass das unmittelbar betroffene Land Nordrhein-Westfalen schon einmal verärgert auf die Erwartung reagiert hat, den freien Reiseverkehr über die deutsch-niederländische Grenze zu beeinträchtigen. --91.97.60.220 09:07, 1. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Nicht zu vergessen ist der Pragmatismus, mit dem man es bei dem Thema immer wieder zu tun hat: Wer in der Zeit erhöhter Inzidenzen mit dem deutschen KfZ-Kennzeichen „GT“ oder „DGF“ (innerhalb Deutschlands) unterwegs war, bekam unfreundliche Kommentare von anderen Verkehrsteilnehmern zu hören, weil er leicht als „Stigmatisierter“ identifizierbar war. Nur Befugte hingegen sind berechtigt zu ermitteln, aus welcher Gemeinde ein niederländisches Fahrzeug stammt. --CorradoX (Diskussion) 09:16, 1. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Die Antwort ist wohl hier zu finden: „Generell gilt, dass Reisende aus Ländern, deren Gesundheitsrisiko gleich oder niedriger als das der Niederlande eingestuft ist, einreisen können. Deutschland ist als gleich eingestuft (beide Länder „gelb“ auf dem niederländischen Index).“
Die Aussage des Auswärtigen Amtes gilt zwar für Reisen in die Niederlande. Aber es gilt das Gegenseitigkeitsprinzip.
Offenbar gilt aber die Frage offiziell als irrelevant, wie die Verhältnisse in den Niederlanden in einzelnen Gebieten von der Größe bayerischer Landkreise sind (dort gibt es immer noch Landkreise mit weniger als 100.000 Einwohnern; zu diesen gehört übrigens auch der Problem-Landkreis Dingolfing-Landau).
Bezeichnenderweise sind die Regionen, die in den Fällen Spanien, Frankreich, Italien und Kroatien berücksichtigt werden, deutlich größer als deutsche Landkreise, selbst als solche in Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen.
Wie Reisende aus Deutschland mit der Information des AA umgehen, dass Amsterdam und Rotterdam „regionale Schwerpunkte“ der Pandemie sind, bleibt ihnen überlassen. Dass es dort um mehr als 100 Neuinfizierte auf 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen geht, erfahren sie vom AA nicht. --91.97.48.213 10:59, 2. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Sprachliche und sachliche Ungleichbehandlung ausländischer und inländischer „besonders betroffener Gebiete“

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Es ist tatsächlich so, wie es die „Oldenburgische Volkszeitung“ in ihrer heutigen Printausgabe schreibt: Nur in Schleswig-Holstein wird der Begriff „Risikogebiete im Inland“ benutzt.
In Mecklenburg-Vorpommern bestimmt § 1 Abs. 4 der „Verordnung der Landesregierung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende“ vom 9. April 2020: ([4]) „Risikogebiet im Sinne des Absatz 1 ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland“ [sic!].
Dieselbe Verordnung enthält aber auch Bestimmungen für „Quasi-Risikogebiete“ in Deutschland, die nur anders genannt werden, und zwar „besonders betroffene[s] Gebiet“. Für diese Gebiete gilt: „Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für Personen, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert Koch-Institut pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist.“
Warum man sich in Mecklenburg-Vorpommern scheut, den Begriff „inländisches Risikogebiet“ zu benutzen (wie in Schleswig-Holstein), wird im Quellentext nicht erklärt. Ebenso wird nicht erklärt, warum die Bestimmungen der Verordnung nicht für den Fall gelten, dass ein Nachbarkreis in Mecklenburg-Vorpommern zum „besonders betroffenen Gebiet“ wird. Auf eine entsprechende Frage haben auch die Richter des Verwaltungsgerichtshofs München keine Antwort erhalten. --CorradoX (Diskussion) 10:50, 18. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Auch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs München müssen Bewohner von „besonders betroffenen Gebieten“ in Deutschland nicht nur in Schleswig-Holstein und in Mecklenburg-Vorpommern damit rechnen, dass kurzfristig aus einem geplanten Urlaub in Deutschland nichts wird.
Dass dies keine hypothetische Annahme ist, beweist der Anschluss von Rheinland-Pfalz an die genannten Länder im Fall Dingolfing-Landau. Auch weitere Länder haben die Möglichkeit, gegen Reisende aus Problemgebieten in Deutschland vorzugehen, wenn sie das für sinnvoll halten. Dass sie es im Fall Dingolfing-Landau nicht getan haben, beweist nicht, dass sie in Zukunft generell auf diese Möglichkeit verzichten werden.
Interessant ist es, dass in einem Artikel vom 17. September 2020 ([5]) ein Absatz über „besonders betroffene Gebiete in Deutschland“ offenbar seit April 2020 unverändert geblieben ist:
Seit dem 31. März 2020 weist das Robert Koch-Institut (RKI) keine besonders betroffenen Gebiete in Deutschland mehr aus. Zu diesen hat seit dem 06. März ohnehin nur eine Region gehört: Landkreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen).
--91.97.75.225 18:47, 18. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Heute (1. Dezember 2020) ist der erste Satz des letzten Zitats in der verlinkten Quelle immer noch (am Schluss der Quelle) zu lesen. Die Begründung (= Satz 2) fehlt allerdings. Richtig ist der erhalten gebliebene Satz nur noch insofern, als es eine Auflistung der Art, wie sie in der Quelle für ausländische Staaten und deren Regionen erstellt wurde (die regelmäßig aktualisiert wird), nicht gibt. Allerdings sind alle (Land-)Kreise und kreisfreien Städte in der Karte des RKI, die in dessen Tagesberichten enthalten ist, eingefärbt. Die Farbe „Rot“ steht für „mehr als 50 Neuinfektionen in den vergangenen 7 Tagen.“ Sanktionen anderer Länder Deutschlands orientieren sich an der Farbe einer Gebietskörperschaft (jedenfalls immer dann, wenn diese nicht im eigenen Land liegt). --CorradoX (Diskussion) 09:04, 1. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Straffung des Artikels und stärkere Betonung des Wesentlichen

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Allmählich stellt sich die Frage: „Was soll in dem Artikel stehenbleiben?“.
Die Ortsangaben in den Abschnittsüberschriften sind bereits durch „verdächtige“ Cluster ersetzt worden, bei denen der Ort des ersten bzw. bislang heftigsten Ausbruchs lediglich ein „pars pro toto“ darstellt (in der Annahme, dass bald weitere Beispiele folgen werden).
Es fehlen noch die Clustertypen „Öffentliche Veranstaltungen mit vielen Teilnehmern“ und „Private Feiern“ (v.a. der „Fall Hamm“).
Beibehalten werden müssten die auf den Punkt gebrachte Beschreibung der Dynamik, die bestimmte Bereiche anfällig dafür macht, dass dort Cluster entstehen, sowie die ebenfalls knappe Beschreibung offenbar (nicht) zielführender Maßnahmen.
Wie bereits in der Erstfassung des Artikels vermutet, hat sich die normative Vorgabe: „50 Neuinfektionen in den vergangenen 7 Tagen“ als beständig erwiesen. Die Handhabung dieser Norm im Wandel der Monate sollte auch weiterhin den roten Faden bilden, der diesen Artikel strukturiert.
Begründete Kritik müsste substanzieller dargestellt werden. Insbesondere müsste der Fokus stärker auf die Praxis des Landes Schleswig-Holstein gelenkt werden (automatisierte Abweisung „Landesfremder“, auch aus Deutschland, sobald das RKI ihre Herkunftsregion auf einer Deutschlandkarte in Rot darstellt, und ebenso automatisierte Aufgabe dieser Praxis bei einer Farbänderung; Monopol bei der Bezeichnung „innerdeutsche Risikogebiete“) sowie auf den Umgang des Auswärtigen Amtes mit Reisewarnungen. --CorradoX (Diskussion) 12:13, 29. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Gestern (29. September 2020) war in den Fernsehnachrichten eine Karte zu sehen, dass die landesweite (!) 7-Tage-Inzidenz fast aller neun an Deutschland grenzenden Staaten (außer in Polen) über 100 liege.
Es stellt sich die Frage, wie lange angesichts dessen noch die Grenzwerte 50 bzw. 35 Neuinfektionen innerhalb der vergangenen 7 Tage in Deutschland Bestand haben werden. Hat irgend jemand ein Interesse daran, dass irgendwann fast alle Gebiete in Deutschland auf Seite 4 der RKI-Tagesberichte in Rot dargestellt werden?
Von der Antwort auf diese Frage hängt es auch ab, ob dieser Artikel nicht doch gelöscht werden sollte. Denn wenn die ihn „tragende Säule“ „Bedeutung des Grenzwerts ‚50 Neuinfektionen in den vergangenen 7 Tagen‘ in den Gebietskörperschaften Deutschlands und im Ausland“ wegbricht, verschwindet die aktuelle Relevanz des Artikels. Er ist dann nur noch für Historiker von Bedeutung. --91.97.51.121 11:08, 30. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Faktencheck zum Ist-Zustand am 1. Oktober 2020 auf der Grundlage dieser Informationen des WDR: Tatsächlich hat das AA nur im Fall Polens als Nachbarland Deutschlands zurzeit keine Bedenken gegen den Antritt von Urlaubsreisen aus Deutschland. Bei allen anderen Nachbarländern gibt es zumindest einzelne Gebiete, die man als Tourist besser nicht ansteuern sollte (nach Ansicht des AA). Auf ganz Europa bezogen hat die Farbe Grün auf der WDR-Karte einen Werbungseffekt. Sie dürfte Urlauberströme nach Italien und Griechenland lenken. Von „überall Rot“ kann (noch) keine Rede sein, und das auf der Grundlage des Kriteriums 50 Neuinfizierten auf 100.000 Einwohner.
Richtig ist aber auch: die ständige Koppelung der Attribute „touristisch“ und „unnötig“ durch Inhaber der Definitionshoheit (= Politiker + diese kritiklos Zitierende, vor allem Journalisten) wird Reisewillige schon im Ansatz entmutigen, überhaupt noch Urlaubspläne zu schmieden (auch für Fahrten innerhalb Deutschlands). Schließlich gibt es eine Vielzahl von Menschen, die einen florierenden Tourismus (Reisebranche) bzw. einen „Tapetenwechsel“ (Menschen mit akutem Fernweh) durchaus für „notwendig“ halten.
PS: In der WDR-Karte steht die Farbe Rot keineswegs für besonders hohe 7-Tages-Inzidenzen am Reiseziel. Abschreckend ist in den meisten Fällen die Praxis des Umgangs der betreffenden Länder mit Menschen, die aus Deutschland anreisen. --CorradoX (Diskussion) 17:48, 1. Okt. 2020 (CEST)Beantworten