Diskussion:Roßfeldhöhenringstraße
Höchster Punkt
[Quelltext bearbeiten]Wie hoch ist nun eigentlich der Scheitelpunkt? 1538 m ? 1537 m ? 1540 m? Die Karten sind da unterschiedlich. 1560 m scheint mir nicht zu stimmen, 1600 m schon gar nicht, da der nahebei liegende Bergrücken zwar 1605 m hoch sein mag, aber das ist ja nicht der Scheitelpunkt der Straße, um die es hier explizit geht. Bei einem Pass gibt man ja auch die Scheitelhöhe bekannt und nicht den Gipfelpunkt eines nahe liegenden Berges oder Hügels. Wer weiß da Genaueres? Sollte man wissen, wenn es die "höchstgelegene deutsche Straße" ist, selbst wenn sie auf österreichischem Grund liegt. (nicht signierter Beitrag von 79.219.247.184 (Diskussion) 18:41, 2. Aug. 2015 (CEST))
Das für Wartung, Erhalt und Pflege der Straße zuständige und verantwortliche Staatliche Bauamt Traunstein gibt deren Scheitelhöhe mit 1.570m an. Ernsthafte Zweifel an dieser Angabe sind nicht ersichtlich--Caprimulgus Vociferus (Diskussion) 15:16, 15. Nov. 2017 (CET)
Steigung
[Quelltext bearbeiten]Meines Wissens bietet die Roßfeldhöhenringstraße nicht 13, sondern 16 % Steigung. Siehe auch: http://home.vrweb.de/gheppeler/rossfeld.htm oder http://www.fen-net.de/olaf.reichelt/Olli/Archiv/Alpentouren/SalzburgerLand/Rossfeld/rossfeld.htm Viele Grüße, R. N.
- Die eigentliche Panoramastraße (B 999, also ohne Zufahrten) hat maximal 13 %, vgl.:
- http://www.rossfeldpanoramastrasse.de/index.php?technische-daten
- (Hinweis: Der zweite genannte Link ist nicht mehr verfügbar)
- --FkMohr 18:39, 19. Aug. 2011 (CEST)
Staatsvertrag
[Quelltext bearbeiten]Hallo! Bitte höflich um eine Sichtung meines kurzen Einwurfes bezüglich des Staatsvertrages BRD - Ö, hinsichtlich Roßfeldhöhenstraße. Geschichtlich gesehen ist das durchaus bedeutend, da es ohne diesen Vertrag keine Fertigstellung und somit auch keine Höhenringstraße gegeben hätte. Der Hinweis auf das Haftpflichtrecht ist auch nicht ohne Sinn. Außerdem befinden sich diese 1,5 km am Scheitel, sprich dem höchsten Punkt, der Strecke. Danke G.H. PS: Im Übrigen ist diese Aussichtsstraße, per Definition, kein Pass, oder führen Pässe neuerdings im Kreis, anstatt Berge zu überwinden...
- Danke für diesen Interessanten Beitrag. Ist die Quelle online verfügbar? Da es sich ja nicht um ein Zitat aus dem Staatsvertrag handelt sollte sie aber nicht wörtlich übernommen werden. Ich formuliere es mal um. Sollte es so nicht passen bitte nachbearbeiten. --Nixx 17:01, 14. Jun. 2008 (CEST)
--FkMohr 18:39, 19. Aug. 2011 (CEST)
Wem gehört die Straße denn?
[Quelltext bearbeiten]Wem gehört die Straße denn? --91.52.153.187 02:45, 4. Okt. 2011 (CEST)
Verantwortlich für die offizielle Internetseite ist das Staatliche Bauamt Traunstein.--Salino01 06:34, 4. Okt. 2011 (CEST)
Bundesprivatstraße
[Quelltext bearbeiten]Das erwähnte Wort verlinkt zu Privatstraße, wo allerdings Bundesprivatstraße nicht erwähnt wird. Auch erscheint diese nicht in der Liste von privaten Mautstraßen. Das ist unverständlich; ich denke als Bundesstraße wird sie wohl nicht privat sein. Das sollte näher erklärt werden. --Friedo (Diskussion) 12:08, 8. Jul. 2021 (CEST)
- Die Bundesprivatstraße ist tatsächlich etwas sehr spezielles. Der Link auf Privatstraße ist leider nicht sehr hilfreich, denn da wird der Begriff auch sehr einseitig dargestellt. Bei der Unterscheidung zwischen Privater und öffentlicher Straße kommt es tatsächlich nämlich nicht so sehr auf die Art des Eigentümers an, sondern auf den Status der Straße. So kann sich eine Privatstraße - siehe hier - sehr wohl im Eigentum einer Körperschaft des öffentlichen Rechts befinden, wie sich umgekehrt eine öffentliche Straße auch in Privateigentum befinden kann.
- In diesem Umfeld ist auch die aktuelle Ausgestaltung der neuen Infobox nicht ganz überzeugend. Leider scheint es aber bis jetzt den Straßentypus einer Bundesprivatstraße noch nicht zu geben. --Bmstr (Diskussion) 11:07, 9. Jun. 2023 (CEST)