Diskussion:Robert Hanell
Tschechischer Komponist
[Quelltext bearbeiten]Ist es wirklich korrekt, Hanell als tschechischen Komponisten zu bezeichnen? Ich habe da (ohne allerdings über nähere Infos zu verfügen) erstmal Zweifel. Er wurde zwar in der damaligen Tschechoslowakei geboren, aber offensichtlich im damals deutschsprachigen Teil Böhmens. Seine gesamte Musikerkarriere und offenbar sein ganzes Leben ab 1945 spielte sich anscheinend in Deutschland ab (bis 1990 DDR). Dürfte es sich bei Hanell also nicht vielmehr um einen "Sudetendeutschen" gehandelt haben? Auch sein Name klingt nicht unbedingt tschechisch. Vielleicht weiß hier einer mehr. Erfurter63 23:16, 23. Mär. 2009 (CET)
- Ja, auch mich plagen da Zweifel. Ich bin bei meiner damaligen Änderung von den 1925 herrschenden politischen Verhältnissen ausgegangen, da war Tschoschl nun mal tschechisch. Ob er nun eigentlich Tscheche oder Deutscher ist/war? Keine Ahnung. --Slimcase ☎ 23:49, 23. Mär. 2009 (CET) PS: Das war damals für mich ausschlaggebend. --Slimcase ☎ 00:01, 24. Mär. 2009 (CET)
- Der DNB-Eintrag bezieht sich offensichtlich auf die heutige Zugehörigkeit des Geburtsortes, denn die Tschechische Republik gabs ja damals noch nicht. Vielleicht findet man ja in einschlägigen gedruckten Musiklexika noch was. Im Netz habe ich auf die Schnelle nichts gefunden, da wird die Nationalität eigentlich nicht thematisiert. Mich wunderte das nur deswegen, weil ich heute im Radio anlässlich seines bekannt gewordenen Todes etwas über in hörte und da eigentlich wie selbstverständlich davon ausgegangen wurde, dass Hanell ein "DDR-Komponist" war. Es wurde beispielsweise sein Verhältnis zur SED thematisiert. Wenn man es auf die Schnelle nicht genau herausbekommt, kann man die Nationalität einfach weglassen, bis man einen schlagkräftigen Beleg gefunden hat. Bei Mozart (wenn auch aus anderen wohlbekannten Gründen) steht ja beispielsweise auch keine Nationalität. Erfurter63 00:09, 24. Mär. 2009 (CET) Nachtrag: Sehe gerade, dass Du (Slimcase) heute kurz Kontakt mit der Enkelin von R. Hanell hattest. Vielleicht kannst du sie ja nochmal darauf ansprechen. Oder sie liest das hier mit. Wenn ja: Auch von meiner Seite mein herzliches Beileid. Erfurter63 00:16, 24. Mär. 2009 (CET)
Robert Hanell war (er ist am 14.03.2009 verstorben) kein tschechischer sondern ein deutscher Dirigent und Komponist. Ich weiß das zuverlässig, denn wir waren Schulkameraden auf dem deutschen Gymnasium in Teplitz-Schönau, jener Stadt in Böhmen, die bis 1938 zur Tschechoslowakei, dann zum Deutschen Reich (Sudetenland)und nun zur Tschechischen Republik gehört.--Teplitzer 17:55, 25. Mär. 2009 (CET)
- Ganz pragmatisch würde ich "deutscher Komponist" schreiben. Spätestens 1938 hat Hanell die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten und ab 1944 hat er nur noch außerhalb des Sudentenlandes/der Tschechoslowakei/der tschechischen Republik gewirkt. Soll heißen: Die gesamte Wirkungszeit als Komponist besass er die deutsche Staatsangehörigkeit. Schwieriger wäre es, wenn Hanell schon vor 1938 als Komponist tätig gewesen wäre. --jergen ? 20:35, 25. Mär. 2009 (CET)
Soweit ich weiß wird in der deutschen Wikipedia die Nationalität dokumentiert, nicht zu was für einer Ethnie oder einem Kulturkreis sich die Person zugehörig gefühlt hat. Wenn der Mann einen tschechischen Pass hatte war er Tscheche. Sollte er aber irgendwann einen deutschen Pass bekommen und die meiste Zeit in Deutschland gelebt haben, dann halt eher Deutscher. Zumindest meine Meinung dazu. -- Discostu (Disk) 20:30, 25. Mär. 2009 (CET) Von da hier hin kopiert von --Slimcase ☎ 20:54, 25. Mär. 2009 (CET)
- Das stimmt doch so nicht. Hier wird doch sehr wohl zwischen Ethnie und Staatsbürgerschaft unterschieden. „xy war Sudentendeutscher und hatte die tschechische Staatsbürgerschaft“. „...war Tscheche“ wäre in so einem Fall doch schlicht falsch. Hier mal am Beispiel einer anderen Ethnien/Staatsbürgerschaft: „Evo Morales ... Präsident Boliviens (Staatsbürgerschaft). ... entstammt einer Aymara-Familie (Ethnie) in der Stadt Orinoca“. Der Sudentendeutsche wird sich mit einer Wahrscheinlichkeit von etwa 60% als "Deutscher" (1930er Jahre) oder "Deutschösterreicher (bis 1920er Jahre) empfunden haben. Wir geben "Deutscher" heute als "Sudetendeutscher" wieder, da "Deutscher" die Bedeutung von "Deutscher Staatsbürger" hat (vgl. Schweiz: Deutschschweizer und Österreich: (veraltet) Deutschösterreicher in den 1920er Jahren auch die Eigenbezeichung vieler Sudetendeutscher).
- Man müsste also sehr gut untersuchen, welche Identität die Person hatte. Das ist nämlich das, was letztlich bei der Ethnie zählt. Die Staatsbürgerschaft ist ja objektiv überprüfbar (Pass), muss aber als solche bezeichnet werden. "Tscheche" ist hier ungenau, da es sowohl Ethnie wie auch Staatsbürgerschaft bezeichnen kann und in den 1930er Jahren unter den deutschsprachigen stark diskutiert war.--Vinom 13:13, 26. Mär. 2009 (CET)
- Angesichts von 1953 erhielten die zu diesem Zeitpunkt noch im Land lebenden Deutschen die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft. (Sudetendeutsche) und Bei der Volkszählung 1921 gaben 3,06 Mio Menschen als Nationalität Deutsch an (Deutsche in Tschechien) und der Gewissheit, daß mein Opa (allerdings schon 1915) als papiergemäß Deutscher in den Sudeten geboren war - bekamen Sudentendeutsche damals überhaupt den "tschechischen Pass", galten die da als "tschechische Staatsbürger"? Und unter welchen Bedingungen? - Nach "Geburt" oder nach "Abstammung" - bei letzterem wäre dann zu klären, welchen Pass die Eltern hatten. Wenn wir schon Nationalitäten partout im Einleitungssatz brauchen (ich könnte gut drauf verzichten), dann sollten es auch die richtigen sein; auch Wechsel der Staatsangehörigkeit müssen dann dokumentiert werden (im günstigen Fall mit Links zum geschichtlichen Hintergrund, wenn es einen gibt).-- feba disk 00:37, 28. Mär. 2009 (CET)
Der Verlauf der Diskussion lässt erkennen, dass Nationalität unterschiedlich verstanden wird. Das ist zulässig und je nach der Lage, in der sich eine Volksgruppe befindet, auch üblich (s.a. Wikipedia-Seite „Nationalität“). Für die Identität einer Persönlichkeit sind meistens Abstammung, Volkszugehörigkeit und Zuordnung zu einem Kulturkreis wichtiger als die Staatsangehörigkeit, zumal sich diese u.U. mehrmals ändern kann. Eine Enzyklopädie wird am besten informieren, wenn sie beide Merkmale nennt. - Bei meinem Klassenkameraden Robert Hanell kann es nur eine richtige Zuordnung geben. Er war durch Herkunft, Sprache und Kultur Sudetendeutscher wie ich und 3 Millionen weitere Bürger der Tschechoslowakischen Republik. Wir wurden 1925 in diesem Staat geboren, der aus der zerschlagenen Habsburger-Monarchie als kleinerer Vielvölkerstaat hervorgegangen und als slawischer Nationalstaat angelegt war. Wir hatten damals die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft, danach die des Deutschen Reichs und zuletzt die der Bundesrepublik Deutschland. Dazwischen war Robert Hanell noch Bürger der DDR. Interessierte weise ich auf die Wiki- Seiten Tschechoslowakei und Tschechien hin. Die Tschechen holten 1918 die Slowaken ins Boot, um ein slawisches Übergewicht zu sichern. Die übrigen Bevölkerungsgruppen blieben, was sie waren, nämlich Deutsche, Ungarn usw. Nach ihrem Selbstverständnis aber auch nach dem Verständnis der Tschechen und Slowaken konnten die Sudetendeutschen keine Tschechen sein. Aber auch die doch so eng den Tschechen verwandten Slowaken wurden keine Tschechen. Das dokumentiert der Name des Staates Tschechoslowakische Republik. Die Geldscheine waren z.B. zweisprachig in Tschechisch und Slowakisch bedruckt. Schließlich haben sich die Slowaken 1993 endgültig aus der staatlichen Verbindung mit den Tschechen gelöst, nachdem sie bereits 1939 einmal einen eigenen Staat gegründet hatten. Grundsätzlich können also nur tschechische Volkszugehörige als Tschechen bezeichnet werden. Ausnahmen hat es dann gegeben, wenn sich die Nachkommen aus einer „Mischehe“ (Vater Tscheche, Mutter Deutsche oder umgekehrt) zu der einen oder anderen Nation bekannt haben (siehe T.G. Masaryk, erster Staatspräsident, der einen tschechischen Vater und eine deutsche Mutter hatte). - An der geschilderten Definition der Nationalität ändert sich auch nichts durch die gemeinsame Staatsbürgerschaft. - Noch ein Beleg: Das angeblich nicht mehr gültige aber bisher nicht aufgehobene „Dekret des Präsidenten der Republik vom 19.Mai 1945“, eines der so genannten Benesch-Dekrete, bestimmt in § 2 Abs.1: „Das im Gebiet der Tschechoslowakischen Republik befindliche Vermögen der staatlich unzuverlässigen Personen wird….unter staatliche Verwaltung gestellt“. Und in § 4 Abs. 1 heißt es: „Als staatlich unzuverlässige Personen sind anzusehen a) Personen deutscher oder madjarischer Nationalität …“ - Auch nach dem Zweiten Weltkrieg wird zwischen Staatsvolk und nationalen Minderheiten unterschieden. Anlässlich der Volkszählung in der Tschechischen Republik vom 01.03.2001 wurde erklärt, dass unter Nationalität die Angehörigkeit einer Person zu einer Nation oder einer nationalen oder ethnischen Gruppe verstanden wird. Hier weise ich auf einen interessanten Beitrag von Radio Prag vom 18.02.2003 hin, zu finden bei Google unter dem Stichwort „Minderheiten in der Tschechischen Republik“ - --77.134.75.248 10:55, 1. Apr. 2009 (CEST)