Diskussion:Rolf Benz (Unternehmen)
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Marsupilami in Abschnitt Bundeskartellamt verhängt Millionenstrafe gegen Möbelhersteller
Netzauftritt
[Quelltext bearbeiten]In der ersten Version war der Begriff Netzpräsenz welcher, wie man sehen kann, existiert. Er wurde auf Website geändert, da laut Definition zutreffender. Die gleiche Bedeutung kommt dem Begriff Netzauftritt zu, daher habe ich das mal geändert und bitte darum, dies auch so zu lassen. DonRolfo 15:25, 10. Feb. 2007 (CET)
- Sehr sinnig. Netzauftritt ist ein Redirect auf Webseite. Man könnte also interpretieren, dass "Webseite" der gängigere Begriff und inhaltlich sowieso das Gleiche wie "Netzauftritt" ist. --Wkrautter Disk Bew. 19:33, 3. Mär. 2007 (CET)
- Ich verstehe unter einem Netzauftritt nicht dieselbe Bedeutung, wie unter einer Seite im Web.
Die angegebene URL zeigt eigentlich einen Auftritt der Firma und seiner Produkte. Den Begriff Netzauftritt finde ich also angebrachter. --Yokel 13:33, 17. Mär. 2007 (CET)
- Ich verstehe unter einem Netzauftritt nicht dieselbe Bedeutung, wie unter einer Seite im Web.
Bundeskartellamt verhängt Millionenstrafe gegen Möbelhersteller
[Quelltext bearbeiten]„Das Kartellamt hat Bußgelder von mehr als 4,4 Millionen Euro gegen fünf Möbelhersteller verhängt. Die Unternehmen hatten massiven Druck auf Möbelhäuser ausgeübt: Wer zu günstig verkaufte, wurde mit Lieferstopp bestraft.“