Diskussion:Rollstuhl

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Beademung in Abschnitt E-Scooter
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Artikel-Kritik

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zu kurz! welche verschiedenen Arten von Rollstühlen gibt es? wie haben sie sich entwickelt?

und ein Bild von einem Krankenhaus-chopper unter dem Artikel zu posten ist eine Beleidigung für jeden ehrlichen Rollstuhlfahrer! (nicht signierter Beitrag von 131.220.99.51 (Diskussion) 10:21, 5. Apr. 2004)

Barbara Sima

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Ich habe diesen Satz gelöscht: Rollstuhlfahrendes Model ist Barbara Sima.

Begründung: Es gibt ganz sicher eine größere Zahl von Leuten, die schon als Rollstuhl-Model aufgetreten sind. Es ist kein Grund erkennbar, warum aus der Reihe dieser Leute jene Barabara Sima besonders herausgestellt werden sollte. --Kerbel 09:01, 21. Jul 2004 (CEST)

Weitere Rollstuhlarten

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Pflegerollstühle

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Pflegerollstühle sind gut gepolsterte und mit seitlichen Stützen an der Sitzschale (Pelotten), einem Keil in der Sitzfläche (Abducktionskeil), einem Kissen in der Rückenfläche (Lordosekissen) und mit Kopfstütze versehen, um den Patienten im Rollstuhl zu stützen. Die Rückenneigung und die Sitzneigung läßt sich frei verändern. Weiteres Zubehör: Therapietisch, Speichenschutz, Armschalen, etc.

Transitrollstühle

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Transitrollstühle sind idR Standard-Faltrollstühle mit kleinen Hinterrädern. Sie werden häufig in Flughäfen verwendet um Patienten über kurze Distanzen umzusetzen, oder in engen Gängen zu bewegen.

Soviel erstmal, Rlph (nicht signierter Beitrag von RalphMW (Diskussion | Beiträge) 06:04, 31. Dez. 2004)


Hallo Matt1971,

wie ich sehe, ist aus Deiner Sicht die "offizielle" Bezeichnung für einen Rollstuhl "Krankenfahrstuhl". Mir sind ja verschiedene Institutionen und Organisationen bekannt, die den einen oder anderen Namen verwenden, aber daß hier eine als oberste maßgebende funktioniert, ist mir bisher offenbar entgangen. Wenn dies irgendwie "amtlich" festgeschrieben ist, könnte man in den Artikel ja ruhig reinschreiben, wer die maßgebliche Behörde oder Organisation ist. Gruß -- WHell 12:12, 18. Feb 2005 (CET)

Hinweis auf Alte Versionen

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Rollstuhl Die Art und Anordnugn der Räder.... [Enzyklopädie: Rollstuhl. DB Sonderband: Wikipedia Frühjahr 2005, S. 380350] ->siehe Fahrrad 1.2. Muskelkraft Der querschnittsgelähmte Uhrmacher Stephan Farfler hat sich im 17. Jahrhundert ein dreirädriges Gefährt mit Handkurbelantrieb und Zahnradübersetzung gebaut. [Enzyklopädie: Fahrrad. DB Sonderband: Wikipedia Frühjahr 2005, S. 134454]

MiKie@gmx.info 2005-04-29 ~18:00 (nicht signierter Beitrag von 172.176.208.99 (Diskussion) 18:07, 29. Apr. 2005)

Rollstuhlbilder

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Das Bild von dem Rollstuhl im Artikel in allen Ehren - aber ein zweites von einem "normalen" wäre sicher nicht falsch. Der Artikel handelt ja vonm Rollstuhl allgemein, und da dann ein solch besonderes, ausgefeiltes Modell darzustellen - ich denke, so ein 08/15-Rollstuhl sollte auch noch rein. Hat da jemand ein Bild? Silberchen 17:46, 28. Apr 2005 (CEST)


+++


Ich habe mal 2 Bilder von aktuellen Rollstühlen (Standard und Leichtgewicht) reingestellt.

--Bestrossi 13:55, 19. Aug 2005 (CEST)

++++

>><<>><<>><<

Das Bild des Starrrahmenrollstuhles von Xocolati sieht ja schwer nach SOPUR Reklame aus. Bitte Veröffentlichkeitsregeln beachten. Man könnte ja per Bildbearbeitung das Firmenemblem unkenntlich machen  ;-) --Bestrossi 21:26, 15. Aug 2006 (CEST)


Hallo, ich habe versucht ein bisschen Ordnung in den Artikel zu bringen. Wäre schön, wenn jemand die Bilder an die jeweilig passende Stelle rückt und eventuell weitere Fotos ergänzt. -- 79.211.132.198 19:05, 25. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Transitrollstühle

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Transitrollstühle sind eigentlich keine eigene "Gattung" sondern es werden in der Praxis sogenannte Transiträder eingesetzt. Dh. große Antriebsräder abmachen und die Transiträder unten am Rahmen montieren oder auf die schon fertig montierte Transiträder (unten und innen des Rahmens) aufsetzen. Dann kann man aber logischerweise nur noch geschoben werden.--Bestrossi 15:10, 18. Aug 2005 (CEST)

Auf Rollstuhl angewiesene Persönlichkeiten

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Es gibt ja so einige "Promis", die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Stephen Hawking fällt mir z.B. grad spontan ein. Sollte man einige Berühmtheiten nennen? --AndWil 17:30, 2. Nov 2005 (CET)

Gute Frage. Kann, muss nicht... Unter Tetraplegie sind schon Stephen Hawking und der Christopher Reeve aufgeführt. Wolfgang Schäuble gäb's da auch noch. --Hydro 18:18, 2. Nov 2005 (CET)

Überarbeiten, aber wie?

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Das ist allmählich mehr eine Sammlung von Gesetzeszitaten als ein Artikel über den Gegenstand selbst. Hat jemand einen sinnvollen Vorschlag zur Überarbeitung (Kürzung, Auslagerung des Gesetzteils, aber wohin?)? --Xocolatl 15:57, 21. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Sitzkatelung

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Können Sie bitte (kann jemand) etwas zum Thema "Sitzkantelung" ergänzen? Danke. --Paul Offenberger 10:09, 24. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Strukturieren

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Ich würde die Leistungspflicht in den Artikel "Hilfsmittel" verschieben, da sie ja prinzipiell für alle Hilfsmittel gilt und im Artikel "Rollstuhl" nur Urteile erläutern, die sich speziell auf Rollstühle beziehen. (nicht signierter Beitrag von 79.211.132.198 (Diskussion) 19:07, 25. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

arten von rollstühlen neu gliedern

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die momentane einteilung ist nicht mehr aktuell, daher mal ein versuch der klassifizierung von rollstühlen (angelehnt an das hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen krankenkassen) der den aktuellen modellen näher kommt.

  1. handbetriebene rollstühle
    1. schieberollstühle für den kurzfristigen einsatz (z.b. nach OP, transferrollstühle) - nicht angepasst
    2. standardrollstühle (faltrollstühle, leichtgewichtrollstühle, ...) mit greifreifenantrieb - geringfügig anpassbar - können mit verschiedenen zusatzantrieben versehen werden (handhebel, elektrische zusatzantriebe, fahrradantriebe))
    3. adaptivrollstühle (vorher: aktivrollstühle) - speziell auf das krankheitsbild des benutzers angepasst
    4. sonderanfertigungen (sportrollstühle, strandrollstühle, u.ä.)
  2. e-rollstühle (wobei es nicht immer zu eindeutigen zuordnungen kommen kann, da es inzwischen auch e-rollstühle gibt, die für den innen- und außenbreich entwickelt wurden)
    1. e-rollstühle für den innenbereich
    2. e-rollstühle für den außenbereich
    3. pflegerollstühle


beispielsweise sind alle rollstühle so leicht, dass standardrollstühle leichtgewichtrollstühle sind.

desweiteren können auch an standardrollstühlen die fußstützen abmontiert werden, so dass er der beschädigte trippeln kann.

meine einteilung erscheint mir daher sinnvoller.

--Bioha7ard 11:43, 15. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Hm, zwischen den Standardstahlrössern, oft noch ohne Steckachsen (ich war neulich mal in einem KH, schlimm, was da noch für Museumsstücke unterwegs sind), und Leichtgewichtrollstühlen würde ich schon noch unterscheiden. Zusatzantriebe kann man fast überall dranbasteln, das würde ich auch nicht nur in deine Kategorie "Standard" packen. Dann vielleicht noch eine Untergliederung nach Faltern und Starrrahmenrollis; ich nehme an, letztere hast du grade bei den Adaptiven mit eingeplant (übrigens, apropos "Krankheitsbild" - ein Querschnittgelähmter z. B. ist nicht krank!!!). Die einzelnen Sorten von Sportrollstühlen würde ich ohnehin auslagern bzw. ausgelagert lassen; momentan haben wir meines Wissens nur den Rennrollstuhl, auf längere Sicht könnte man da natürlich noch ein paar Artikel anlegen bzw. Infos in die jeweiligen Sportartikel einbauen.

--Xocolatl 17:45, 29. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Wie heißen die Dinger?

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Wann gab es die Handhebelrollstühle? Meiner Erinnerung sagt mir, dass sie bis 1960 eine größere Verbreitung hatten. Die Beine (oder was davon nach dem Krieg noch übrig war) lagen ausgestreckt nach vorne (also nicht die klassische Stuhlform, wie heute verbreitet). Vorne war dann noch ein kleineres Rad. Also insgesamt ein "Invalidendreirad". Aber wie heißt die Antriebsart, die ich heute immer häufiger bei sportlichen Varianten sehe? Dabeo erfolgt der Antrieb über eine "Tretkurbel", wie beim Fahrrad, nur dass diese Kurbel mit den Händen gedreht wird. Ich kann dazu nichts im Artikel finden. Wie effektiv ist so ein Antrieb im Vergleich zum Greifreifenrollstuhl. Vor- und Nachteile. --Kaschkawalturist 20:51, 28. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Redest du von Handbikes? --Xocolatl 20:57, 15. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Überarbeiten des Artikels

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Da ich in der Gesundheitsbranche arbeite bin ich der Ansicht das dieser Artikel überarbeitet werden sollte, da hier unvollständige bzw. veraltete Informationen (um nicht zu sagen Falsche) gegeben werden. So werden z. b. zunächst Standradrollstühle, Leichtgewichtrollstühle, Adaptivrollstühle usw. beschrieben und später dann die Faltrollstühle. Hierzu muss man sagen, das alle Standard - und Leichtgewichtrollstühle faltbar sind. Sogar einige Adaptiv - und Aktivrollstühle sind faltbar. Danach ist dann die Rede von Trippel - oder Tippelrollstühlen und das es sich hierbei um Leichtgewichtrollstühle handelt. Auch Standardrollstühle sind zum trippeln einstellbar (abhängig von der Patientengrösse). Auch ist beim Multifunktionsrollstuhl die Rede vom Zubehör, wie Therapietisch, Abduktionskeil, Seitenpelotten usw., dieses Zubehör ist ebenfalls für Standard - und Leichtgewichtrollstuhl zu bekommen und nachzurüsten. Auch Nachrüstbar und durchaus sinnvolles Zubehör sind Bremsen für Begleitpersonen sowie höhenverst. Schiebegriffe die an den bereits erwähnten Rollstühlen und auch an Adaptiv - und Aktivrollstühlen nachrüstbar sind. Unter dem Beitrag "Duschrollstuhl" ist dann ein 2. Mal von einem Standardrollstuhl mit "breite Ballonreifen, damit eine Fortbewegung des Stuhls auf weichem Untergrund möglich ist, und sind daher meist nicht zum Antrieb über Greifreifen geeignet. Manche Strandrollstühle sind sehr flach, etwa in der Art von Liegestühlen, gebaut, sodass der Benutzer ins Wasser hineingefahren werden und dort den Stuhl verlassen kann." die Rede???? Was ist denn damit gemeint? Standardrollstühle wurden bereits behandelt und ein Rollstuhl der nicht zum Greifreifenantrieb geeignet ist, wird Transitrollstuhl genannt welcher auch beschrieben wird. Offenbar handelt es sich hierbei um Lagerungsrollstühle die jedoch nicht mit breiten Ballonrädern sondern in der Regel mit Vollgummibereifung ausgestattet sind. Außerdem ist das Befahren von weichem Untergrund immer schwierig egal ob Ballon (Luft) oder Vollgummibereift. Zur Leistungspflicht der Krankenkassen sollte man erwähnen das es seit mitlerweile mehreren Jahrzehnten verschiedene Modelle der Bezahlung gibt. Da ist zum einen der Kauf und Wiedereinsatz der verschiedenen Hilfsmittel bei dem die Reparaturen und eventuellen Wartungen von der Kasse übernommen werden. Das 2. Modell ist die sogenannte Versorgungspauschale bei der die Krankenkasse die entspr. Hilfsmittel vom Leistungserbringer für einen festgelegten Zeitraum mietet. In dieser Miete sind die notwendigen Reparaturen und Wartungen enthalten werden jedoch nicht von der Krankenkasse bezahlt sondern gehen zu Lasten des Leistungserbringers. Nach Ablauf der Mietdauer verlängert sich automatisch die Miete um einen weiteren festgele´gten Zeitraum der nun länger oder kürzer sein kann, vorrausgesetzt die medizinische Notwendigkeit ist weiter gegeben. Ebenso verpflichtet sich der Versicherte das Hilfsmittel wieder zurückzugeben falls die Notwendigkeit vor Ablauf der Mietdauer nicht mehr gegeben ist. Der pflegliche Umgang obliegt in beiden Fällen dem Versicherten. Zum Thema Doppelversorgung muss man sagen, das dies nur in besonderen Ausnahmefällen möglich ist und keineswegs von der Innen - bzw- Außennutzung abhängig ist, da alle Rollstühle innen und außen genutzt werden können. Eine 10 - bzw. 15 Km/h Version eines Elektrorollstuhles kann ein Versicherter unter Umständen durch Zahlung eines entspr. Aufpreises bekommen, man sollte jedoch erwähnen das dies Kassen und Leistungserbringer abhängig ist. Krankenkassen die Ihre Hilfsmittel kaufen werden dieser Form der Zuzahlung nicht zustimmen und wenn in der sogenannten Versorgungspauschle ein Elektrorollstuhl geliefert wird ist ein Kauf des Versicherten ebenfalls nicht unbedenklich da dieser dann alle Wartungen und Reparaturen selber zahlen müsste.

-- 62.214.154.210 15:33, 8. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Hier scheint jemand vom Fach zu sein. Daher folgende Frage zu einem konkreten Fall: Ein älterer Mensch in vollstationärer Pflege mit Pflegestufe I in einem Pflegeheim bekam einen Leichtgewichtsrollstuhl mit Rollstuhl-Aufsteckantrieb von der Krankenkasse bewilligt (Kostenübernahme). Sowohl Hausarzt als auch Pflegeheim avisieren dem Heimbewohner, dass er vorher noch einen "Führerschein" für das Gerät machen müsse. Was könnte das sein? Das Pflegeheim weiß es nicht, da dies der erste Fall sei. Die Google-Suche führt nur zu Seiten, die das Autofahren von Rollstuhlfahrern betreffen. Kann der Heimbewohner ggf. eine "Führerscheinprüfung" vermeiden, indem er schriftlich versichert, dass er das Heimgelände mit dem Gerät nicht verlässt? Das mit dem Aufsteckantrieb wäre vielleicht eine Ergänzung der Typisierung von Rollstühlen wert. -- 62.143.147.90 22:42, 3. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Der Kostenträger hat das recht eine "Fahrtauglichkeitsprüfung" anzuordnen, da sichergestellt werden soll, das der Versicherte auch mit einem solchen "Fahrzeug" umgehen kann. Eine solche Fahrtauglichkeit kann nur der TÜV bescheinigen. Manchmal reicht dem Kostenträger jedoch aus, wenn das beratende Sanitätshaus eine Vorführung und eine erfolgreiche Probefahrt bestätigen. Eine Bestätigung, das dass Heimgelände nicht verlassen wird dürfte wohl als nichtig angesehen werden, da man eine solche Aussage nicht prüfen kann. -- 80.138.178.188 18:28, 7. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Forschung

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Die Zahlenangaben in Watt sind teilweise unklar. Eine Dauerleistung von 80 Watt kann nicht über einen Zeitraum (Tag) verteilt werden. Verwechslungsgefahr mit der Einheit Wattstunden. Ich habe 'verteilt' durch 'gemessen' ersetzt. Der Vergleich mit einem Fahrradfahrer ist zweifelhaft. '130 Watt in 2 Stunden' lässt wieder an Wattstunden denken. Dauerleistung 130 W über 2 Stunden hinweg (260 Wh also) ist für einen gesunden Menschen machbar und bezieht sich sicherlich nicht auf Leistungssport. --JuergenWeigert 14:44, 9. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Fallpauschale

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hier sollte vieleicht noch eine aktuallisierung eingefügt werden. In dem Abschnitt zu "Rechtliche Bestimmungen Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)" wird die Laufzeit für die Fallpauschalen auf 2 - 5 Jahre angegeben. Seit etwa 2 Jahren sind verschiedene Krankenkassen dazu übergegangen die Pauschale auf 12 Monate zu verkürzen, dies gilt nicht nur für Rollstühle sondern auch für z. b. Badewannenlifter, Toilettenstühle, Pflegebetten usw. 62.214.154.210 16:24, 25. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Geschichte

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Ich denke den Abschnitt zur Geschichte könnte man deutlich ausdehnen und Dinge wie den Bath-Chair oder das selbst gebaute Modell des Revolutionärs Georges Couthon erwähnen.A941 (Diskussion) 02:53, 17. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Wie viele Rollstühle sind in D in Benutzung?

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Kennt jemand eine Quelle dafür? Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 12:11, 6. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Fundstellen:
  • „1,56 Mio Rollstuhlfahrer gibt es in Deutschland, die zeitweise oder ständig auf den Rollstuhl angewiesen sind.“, Quelle: rollinetzwerk
  • "Alleine 1,6 Millionen Rollstuhlfahrer in Deutschland.“, Quelle: dradio.de 20.10.2011
Es wäre dabei möglich, dass die Zahl der zur Benutzung vorhandenen Rollstühle im Bereich von 2,5 bis über 3 Mio. liegt, da viele Leute 2 oder sogar mehr Rollstühle haben dürften, etwa für Draußen, für die Wohnung, für den Sport. Ferner wären auch solche Bereitschafts-Rollstühle zu zählen, die sich ohne direkte persönliche Zuordnung in Krankenhäusern, Flughäfen, Pflegeheimen und ähnlichen "Bedarfs-Trägern" befinden. --DIAS (Diskussion) 10:13, 10. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Weitere Fundstelle mit weiteren, differenzierten Zahlen MTD-Verlag, "Europäischer Markt für manuelle Rollstühle" --DIAS (Diskussion) 10:25, 10. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Vielen Dank - das sind ja erschreckend viele. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 13:53, 10. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Aktualität

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Gibt es auch aktuellere Bilder und ist der Inhalt noch aktuell ? --149.172.74.125 06:39, 3. Jan. 2014 (CET)Beantworten
meiner Meinung nach etwas überholungsbedürftig...ein Fall für die QS (nicht signierter Beitrag von 147.142.185.139 (Diskussion) 15:14, 3. Jan. 2014 (CET))Beantworten
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Habe gerade versucht, die Originalquelle zu den 1,56 Mio. Rollifahrern anzuspringen. Aber der Link tat bei mir nicht. --~~whitepal76 (08:51, 31. Jan. 2014 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Abschnitt Ausstattung und Zubehör

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Der Bereich Ausstattung und Zubehör in dem Artikel klingt wie aus einer Werbebroschüre von Herstellern des jeweiligen Rollstuhles. Es könnte auch eine Werbebroschüre eines Rollstuhlverbandes sein. Jemand der das kann sollte das mal überarbeiten. Das klingt einfach alles nur nach Werbungsdeutsch. (nicht signierter Beitrag von 89.16.154.117 (Diskussion) 14:17, 18. Mai 2014 (CEST))Beantworten

Shopper-Rollstühle in USA

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Worunter fallen die Elektro-Rollstühle, mit denen übermäßig verfettete Amerikaner durch die Supermärkte fahren können (bzw. müssen ...)? --141.91.129.8 12:22, 18. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

E-Scooter

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Anlässlich der aktuellen Entwicklung zur Mitnahme von "E-Scootern" im ÖV, die sicher zum verstärkten Nachschlagen zur Thematik führen wird, sollte die Differenzierung E-Rolli/E-Scooter von Experten noch ausgebaut werden. Habe das eben mal provisorisch verlinkt/eingebaut/... --Mueck (Diskussion) 12:17, 8. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Es könnte für die Mitnahme im ÖPV die Zulassung entscheidend sein. Bis 6 km/h scheint es keine Probleme zu geben. [1] steht offensichtlich außer Frage. Die EG Richtlinie 2001/85/EG spricht im Art. 3: „Fahrzeuge der Klasse I müssen für Personen mit eingeschränkter Mobilität, einschließlich Rollstuhlfahrer, gemäß den technischen Vorschriften des Anhangs VII zugänglich sein.“ [2] klar für die Mitnahme (europaweit). Wie dem auch sei, die Unterscheidung Elektromobil und E-Scooter (vll. Kurzform von Elektromotorroller) scheint willkürlich durch Pressefuzzis festgelegt. -- Beademung (Diskussion) 12:39, 8. Dez. 2014 (CET) (erg) Die Richtlinie spricht von „Rollstuhl-Stellplätze“, also sind definitiv mehrere vorgesehen. -- Beademung (Diskussion) 12:42, 8. Dez. 2014 (CET)Beantworten
M.E. ist die Zulassung irrelevant. Ein flotter E-Rolli > 6 km/h bleibt von der Bauform immer noch ein E-Rolli und ein lahmer Scooter <= 6 km/h immer noch ein Scooter. Relevant für das Scooter-Verbot ist wohl die Bauform wegen Lenkung (Lenkung vorne als klassischer Lenker statt Joystick o.ä.), Wenderadius, Schwerpunkt, Größe, ... und dadurch schlechtere Manövrierfähigkeit und leichterem Kippen etc. Jeder, der wirklich auf einen E-Rolli angewiesen ist, hat einen Anspruch auf einen 6-km/h-E-Rolli von der Krankenkasse (schnelleres muss man wohl selbst draufzahlen?), während der E-Scooter typischeerweise von Leuten genommen wird, die da noch keinen Anspruch darauf haben, u.a. vermutlich auch die verfetteten Amis aus der Frage eins drüber ... E-Scooter scheint keine Erfindung der Presse-Fuzzis anlässlich dieser neuen Entwicklung, mir war der Begriff schon vorher bekannt und ich war überrascht, dass es in der WP vor paar Tagen noch ausschließlich eine Weiterleitung auf die Motorrollerseite war. Jedenfalls steht bei der Bogestra nix von Zulassung oder Geschwindigkeit, nur die Begriffe Scooter contra Rolli. --Mueck (Diskussion) 13:22, 8. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Jein, [3]. Wie bereits vermutet greift die Ladungssicherung [4]. E-Scooter ist kein Fachbegriff (StVO/StVZO/FeV etc.) -- Beademung (Diskussion) 14:06, 8. Dez. 2014 (CET)Beantworten
In der ersten Quelle steht ja, dass es mit Ausweis doch geht. In unserem KVV gibt's den Passus Die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten, deren Begleitpersonen sowie deren Krankenfahrstühle und Blindenführhunde richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) in der jeweils gültigen Fassung. Demnach könnte man im Prinzip auch bei einem normalen Handrrollstuhl mosern ohne Ausweis ... In der zweiten Quelle ist es auch nicht die Ladungssicherung (das Thema ist erst bei der Fahrt relevant und 400 kg Rolli stünden eher bombenfest im Bus im Gegensatz zu Scootern), sondern die schwächelnde Rampe ... Mag sein, dass die Scooter eigentlich anders heißen (Habe gerade mal in einer adac motorwelt von 2008 geblättert, weil mir in Erinnerung war, dass in deren Kleinanzeigenfrieshöfen für sowas geworben wurde, keine Ahnung ob heute immer noch, da hatten die Teile in den Annoncen entweder a) gar keine Bezeichnung b) E(lektro)-mobil oder c) irgendeine Phantasiebez. wie Seniomobil), aber E-Scooter wird der Begriff sein, den man suchen wird, wenn diese Regelung um sich greift ... (vermutlich ist der über die Schiene c) irgendwann erfunden worden dafür ...) --Mueck (Diskussion) 17:30, 8. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Gerade die schweren Elektromobile können kippen; teure Modelle haben ESP (beim plötzlichen und starken Lenkeinschlag wird die Leistung reduziert; kein Witz). Guter Tipp zum SGB. § 145 SGB IX scheint interessant und erwähnenswert [5]. -- Beademung (Diskussion) 19:53, 8. Dez. 2014 (CET)Beantworten