Diskussion:Roman Grafe

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 72.130.161.33 in Abschnitt Überarbeitungswürdig
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Grafe gegen Hüber

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Die gerichtliche Auseinandersetzung ist von zeitgeschichtlicher Relevanz. Beide Hauptakteure waren und sind Personen des öffentlichen Lebens und öffentlichen Interesses. Wer ihre Erwähnung aus der Wikipedia fernhalten möchte, liefere bitte stichhaltige Argumente, die insbesondere denen des Berliner Kammergerichts überlegen sind. (Schön wäre es ja schon, wenn dessen Argumente überhaupt erst zur Kenntnis genommen würden.) Es geht bei der sachlichen Darstellung ausdrücklich nicht um Parteinahme für die eine oder andere Seite. -- Hvd69 (Diskussion) 17:19, 4. Mai 2012 (CEST) korrigiert-- Hvd69 (Diskussion) 23:19, 4. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Da du die Diskussion aus mir unverständlichen Gründen an verschiedenen Stellen führen willst, übernehme ich meinen dortigen Beitrag nach hier: Was klar ist: Grafe braucht Hüber. Die angebliche "Zensur" seines Buches ist für Grafe das zentrale Verkaufsargument für sein Buch. Ohne Hüber wäre der Artikel zu diesem Buch und möglicherweise auch der Artikel zu Grafe kaum relevant. Wir sind hier aber kein PR-Organ und keine Verkaufshilfe für Herrn Grafe. Daher gebietet sich eine neutrale Betrachtung der Situation. So ist es überhaupt fraglich, ob Hüber die Relevanzkriterien überspringt. Sein vor etlichen Jahren gescheiterter Versuch, seinen Namen aus Grafes Buch entfernen zu lassen, ist wohl das einzige Argument für den Artikel. Jedem Straftäter würden wir im Interesse der Resozialisierung Anonymität gewähren. Für jemanden, der nur versucht hat, sein subjektiv bestehnendes Recht gerichtlich durchzusetzen, besteht auch nach Jahren kein solcher Schutzanspruch? Um es klar zu formulieren: Grafe arbeitet in seinem Buch die Geschichte verschiedener Menschen auf oder anders gesagt, er verdient Geld mit deren Schicksal und Leid. Dabei nimmt er keine Rücksicht auf all das, was wir in WP:BIO für uns festgelegt haben. Das ist sein Problem. Wir machen uns diese zweifelhaften Methoden aber nicht zwingend zu eigen. Herr Grafe kann eventuell damit leben, aber ein online ständig abrufbares Angebot hat noch eine deutlich andere Qualität als das "Werk" dieses Autors. Wir sind hier in der Verpflichtung moralisch einwandfrei und im Interesse aller neutral zu bleiben. Daher verbietet sich diese hier angelaufene (für meine Begriffe nur noch widerliche) Hetzjagd auf Hüber. --Pikdame 09:45, 5. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Auszug aus WP:BIO über Personen des öffentlichen Lebens: Nur wenn ein Vorwurf oder Zwischenfall bedeutsam, und in solchen angesehenen Veröffentlichungen dokumentiert ist, gehört er in den Artikel, und zwar auch, wenn der Betroffene die Erwähnung ablehnt. Wie du sehr gut weißt, ist die Frage, ob es sich bei Hüber um eine Person des öffentlichen Lebens handelt, von den Richtern des Kammergerichts Berlin ausführlich geprüft und positiv beantwortet worden. Die Kriterien sind sehr ähnlich wie die der Wikipedia. Wenn Hüber als prominenter und häufig in der Öffentlichkeit aufgetretener Bundespolizist, Gewerkschafter und Ex-DDR-Grenzoffizier die Relevanzgrenzen der Wikipedia überschreitet, dann gehört eine sachlich korrekte, nicht geschönte Darstellung seiner Biografie einschließlich des gesellschaftlich relevanten Streitfalls dazu. Dabei sollten persönliche Meinungen über eventuell niedrige Beweggründe von Menschen, die auf dunkle Flecken in der Biografie aufmerksam gemacht haben, keine Rolle spielen, sondern allein die WP:BIO und der NPOV. Du lieferst keinen einzigen Beleg für eine "Hetzjagd" (ein Begriff, den nach meiner Erinnerung auch Karl-Theodor zu Guttenbergs Verteidiger häufig angeführt haben, als dessen Biografie kritisch hinterfragt wurde) und deine Anschuldigungen gegen Grafe, dem du dich moralisch überlegen fühlst, sind durch WP:BIO nicht gedeckt, sonst würdest du konkret werden und beispielsweise meinen obigen Auszug aus WP:BIO entkräften können. -- Hvd69 (Diskussion) 10:52, 5. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Wo liegt dein Problem? Guttenberg ist eine Person der Zeitgeschichte, der sich um ein öffentliches Amt beworben hat und die Bundesrepublik Deutschland international zu vertreten hatte. Hüber war vorübergehend möglicherweise relevant. Inzwischen ist er das nicht mehr. Alles andere ist eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. Hüber mit Guttenberg über einen Kamm zu scheren, kann ich nur noch als bösartig werten. --Pikdame 15:56, 5. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Mein Problem liegt darin, dass ich deiner Argumentation nicht folgen kann, weil sie sich nicht auf nachprüfbare Kriterien stützt, sondern auf bloße Behauptungen. Beispiele sind deine Behauptungen, Grafe sei durch Geld motiviert und brauche dazu Hüber oder ich verfolge eine Mission oder wolle Hüber auf bösartige Weise an den Pranger stellen. Für die WP-Artikel sind diese unrichtigen und unbelegten Behauptungen irrelevant. Relevant ist dagegen, wie du definierst, wann eine Person nicht mehr eine Person des öffentlichen Lebens ist. Dazu würde ich gern Argumente sehen. Vertrittst du den Standpunkt, dass die gesellschaftlich relevante Vergangenheit einer Person erlischt, sobald sie sich aus dem öffentlichen Leben zurück zieht? Machst du das im Fall Hüber an einem konkreten Ausscheiden als Hauptpersonalrat der Bundespolizei fest (einer öffentlichen Behörde mit 30.000 Mitarbeitern)? -- Hvd69 (Diskussion) 18:00, 5. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Ergänzung

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Zur Zeit ist der Artikel gesperrt, folgendes sollte ergänzt werden:

Und zwar unter Bücher:

"Mehr Licht. Das Lebenswerk des Roten Itting", Halle 2012, Mitteldeutscher-Verlag, ISBN 978-3-89812-941-1

"Schöne Grüße aus der DDR", Fotos von Dietmar Riemann und Texte von Roman Grafe, Halle 2012, Mitteldeutscher Verlag, ISBN 978-3-89812-943-5

--91.13.45.243 23:08, 17. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Danke, ich hab's eingefügt. --Stepro (Diskussion) 00:09, 18. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Überarbeitungswürdig

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Der Beitrag zu Grafe ist eigenartig unkritisch und nimmt die frei verfügbaren Fakten nicht auf. Grafe lebt nach den öffentlichen Quellen (Deutschland-Archiv) in Mömbris, ist verheiratet, hat zwei Kinder und engagierte sich wohl auch einmal politisch im Umfeld der Grünen. Die Darstellung Grafes im Beitrag ist arg geschönt und auf DDR-„widerständisch“ getrimmt, was er jedoch nie war. Er war weder in der DDR-Jugendopposition (z.B. in kirchlichen Kreise) aktiv noch sonst irgendwie regimekritisch unterwegs. Aufgewachsen in der ostdeutschen Stadt Schwedt an der Oder, sagt Grafe über sich selbst, er habe „das Leben eines ‚ganz gewöhnlichen DDR-Kindes’ verbracht, bei den Jungen Pionieren und später im Jugendverband mit dabei; die ‚diktatur-typischen Eingriffe’ habe er nicht unbedingt wahrgenommen“ (Quelle: http://www.tagblatt.ch/altdaten/tagblatt-alt/tagblattheute/sg/stgallen/tb-st/art742,480808). Seinen ersten Artikel veröffentlichte er nach seinen Angaben nicht in regimekritischen Untergrundblättern, sondern in der SED-Bezirkszeitung „Neuer Tag“. Auch hat nicht Grafe als Minderjähriger 1985 einen Ausreiseantrag gestellt, wie im Wiki-Artikel behauptet (das war in der DDR wohl auch kaum möglich); vielmehr gestand er dem St. Gallener Tagblatt, seine „Mutter [hatte] den Antrag gestellt, das Land gemeinsam mit den Kindern verlassen zu dürfen“. Ihm hat das offenbar nicht geschadet, er konnte bis zur Ausreise 1989 „in der Zwischenzeit eine Ausbildung als Koch“ absolvieren. Das dürfte vor allem deshalb wichtig für eine Darstellung Grafes in Wiki sein, weil Grafe spätestens seit seinem Mitläufer-Buch selbst in Anspruch nimmt, "dass man auch in der Diktatur die Wahl hat, ob man als Mittäter oder Mitläufer die Machthaber unterstützt oder versucht, sich weitestgehend zu verweigern". An diesem Maßstab muss er sich dann selber messen lassen und auch dargestellt werden, gerade, weil er über seine eigene Person, sein Leben und seine Biografie nur widerwillig öffentlich Auskunft gibt, sich gern nur nebulös als "aus dem Nordosten der DDR" kommend darstellt. Zudem ist es mit so einer Biografie bemerkenswert, dass Grafe sich gleichwohl über das Koordinierende Zeitzeugenbüro an der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen als „DDR-Zeitzeuge“ anbietet, bei der Interessierte eigentlich nach „Oppositionellen, Fluchthelfern, Angehörigen von Grenztoten, politischen Gefangenen“ suchen, die ihnen „aus erster Hand über das kommunistische System [berichten]“ – und zu denen Grafe nach seiner Biografie jedoch nicht gehört (http://www.ddr-zeitzeuge.de/ddr-zeitzeugen-recherchieren/ddr-zeitzeuge/roman-grafe-154.html). Wichtig scheint auch, dass Grafe – vor allem wegen seines Rigorismus - durchaus als sehr umstrittene öffentliche Person anzusehen ist und diese Umstrittenheit auch im Artikel zum Ausdruck kommen sollte. So sind z.B. seine öffentlichen Attacken gegen eine Stendaler Lehrerin (http://www.volksstimme.de/aboservice/volksstimme.de_newsletter/1226224_Lesung-in-einer-Schule-laeuft-aus-dem-Ruder.html) oder den Oberbürgermeister von Stendal genauso umstritten wie seine seinerzeitigen (gerichtlich letztlich nicht tragfähigen) Beschuldigungen gegen den Bürgermeister von Schönberg. Vor allem aber sind seine Angriffe und Kampagnen gegen den organisierten Schießsport in Deutschland viel stärker hervorzuheben, weil sie über Jahre anhaltend eine außerordentliche Breite in der Berichterstattung und öffentlichen Auseinandersetzung erreicht haben. Dies vor allem, weil Grafe zur Verfolgung seiner Ziele z.B. auch öffentlich zum Schulstreik aufruft – obwohl es eine gesetzliche Schulpflicht gibt und gegen die Eltern dafür Bußgelder über mehrere Tausend Euro verhängt werden können. Das sollte gerade bei Grafe, der oft in Schulen auftritt, nicht verschwiegen werden. Auch sein Fast-Rauswurf aus dem Bundestag, wo er in Waffenrechtssachen 2009 für die Grünen als „Sachverständiger“ im Innenausschuss bei einer öffentlichen Anhörung auftrat (http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Aktuelles/Grafe_Stellungnahme_01.pdf) und die Abgeordneten beschimpfte, indem er die Bundestagsabgeordneten einer „Mitschuld“ am Schulmord von Erfurt 2002 schuldig sprach und meinte, sie seien auch für künftige Mordtaten mitverantwortlich (http://www.zvw.de/media.pdffile.2cdb048a-2203-49fb-8f1b-b0691bd71d36.original.media), spricht für die öffentliche Umstrittenheit seiner Person. Diese Aktionen wirken in der öffentlichen Debatte (auch im Netz) stärker und prägender als eine einmalige presserechtliche Auseinandersetzung; die war letztlich in ihrer juristischen Substanz ausweislich der angegebenen BGH-Entscheidung unergiebig und auch nicht rechtsbildend, angesichts von ungezählten ähnlichen Presserechtsverfahren jährlich (http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-129737050.html) noch nicht einmal etwas Besonderes, sieht man vom schönen kommerziellen Werbeeffekt für Grafe einmal ab. Der Wiki-Beitrag zu Grafe gehört entsprechend geändert und gewichtet - weniger biografisch nicht belegter Widerstandspathos, mehr kritische Auseinandersetzung mit dem Widerspruch zwischen der tatsächlichen Biografie Grafes und deren geschönter Darstellung sowie seinen seinen umstrittenen öffentlichen politischen Aktionen. (nicht signierter Beitrag von 72.130.161.33 (Diskussion) 12:15, 3. Mai 2015 (CEST))Beantworten