Diskussion:Rotterdamer Übereinkommen

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Leyo in Abschnitt Deutschsprachiger Langtitel
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Angebliche Urheberrechtsverletzung

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Hallo Peter, Du bist sehr schnell. Das ist gut. Mal nachzudenken ist aber auch gut. Eine Urheberrechtsverletzung ist es nicht, wenn man Teile von Wikipedia benutzt, um sie neu zu arrangieren. Vielmehr ist es durchaus sinnvoll, einen Artikel zu einer wichtigen (wenn auch wenig bekannten) int. Konvention anzulegen, auch wenn zu ihr schon ein anderer Abschnitt existiert. Ich bitte lieber darum mitzuarbeiten, um Redundanzen zu eliminieren, statt sofort zu löschen. --Olaf g 12:07, 28. Aug. 2007 (CEST) PS: Hat eine Weile gedauert, bis ich verstanden hab, dass auch Wikipedianer Autorschaft und Urheberrechte geltend machen (können). Inzwischen hab ichs aber verstanden.--Olag 17:34, 2. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

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Der Link zu BVL "Liste der Stoffe und Zubereitungen, die dem PIC-Verfahren unterliegen" ist wahrscheinlich umgezogen, ist auf jeden Fall nicht mehr zielführend. (nicht signierter Beitrag von 80.171.5.49 (Diskussion) 19:53, 20. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

Einmal kurz gegooglet, schon isses wieder da. :-) --Fafner 21:45, 27. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Zum Begriff Pflanzenschutzmittel

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@Leyo: In Europa sind Pestizide Pflanzenschutzmittel & Biozide. Bei den Substanzen handelt es sich aber ausschließlich um Pflanzenschutzmittel. Daher ist mir egal, was offizielle Stellen schreiben.--kopiersperre (Diskussion) 15:49, 16. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Da es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt, ist dies natürlich nicht egal. Ich würde vorschlagen, dass man dafür eine zusätzliche Spalte Verwendung (oder ähnlich) macht. --Leyo 16:15, 16. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
So umgesetzt. --Leyo 01:03, 23. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Deutschsprachiger Langtitel

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Als deutschsprachiger Langtitel ist gegenwärtig

Rotterdamer Übereinkommen über den Handel mit gefährlichen Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln

angegeben. Allerdings scheint

Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel

häufiger (auch auch näher beim engl. Langtitel) zu sein: Google allgemein (539 vs. 41), EU-Website (79 vs. 0). Ich denke, das sollte entsprechend angepasst werden. --Leyo 16:28, 12. Dez. 2017 (CET)Beantworten

+1 --W!B: (Diskussion) 17:59, 12. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Okay, so umgesetzt. --Leyo 23:40, 12. Dez. 2017 (CET)Beantworten