Diskussion:Rotterdamer Übereinkommen
Angebliche Urheberrechtsverletzung
[Quelltext bearbeiten]Hallo Peter, Du bist sehr schnell. Das ist gut. Mal nachzudenken ist aber auch gut. Eine Urheberrechtsverletzung ist es nicht, wenn man Teile von Wikipedia benutzt, um sie neu zu arrangieren. Vielmehr ist es durchaus sinnvoll, einen Artikel zu einer wichtigen (wenn auch wenig bekannten) int. Konvention anzulegen, auch wenn zu ihr schon ein anderer Abschnitt existiert. Ich bitte lieber darum mitzuarbeiten, um Redundanzen zu eliminieren, statt sofort zu löschen. --Olaf g 12:07, 28. Aug. 2007 (CEST) PS: Hat eine Weile gedauert, bis ich verstanden hab, dass auch Wikipedianer Autorschaft und Urheberrechte geltend machen (können). Inzwischen hab ichs aber verstanden.--Olag 17:34, 2. Jun. 2010 (CEST)
Veralteter Link
[Quelltext bearbeiten]Der Link zu BVL "Liste der Stoffe und Zubereitungen, die dem PIC-Verfahren unterliegen" ist wahrscheinlich umgezogen, ist auf jeden Fall nicht mehr zielführend. (nicht signierter Beitrag von 80.171.5.49 (Diskussion) 19:53, 20. Mär. 2011 (CET))
- Einmal kurz gegooglet, schon isses wieder da. :-) --Fafner 21:45, 27. Mai 2011 (CEST)
Zum Begriff Pflanzenschutzmittel
[Quelltext bearbeiten]@Leyo: In Europa sind Pestizide Pflanzenschutzmittel & Biozide. Bei den Substanzen handelt es sich aber ausschließlich um Pflanzenschutzmittel. Daher ist mir egal, was offizielle Stellen schreiben.--kopiersperre (Diskussion) 15:49, 16. Sep. 2015 (CEST)
- Da es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt, ist dies natürlich nicht egal. Ich würde vorschlagen, dass man dafür eine zusätzliche Spalte Verwendung (oder ähnlich) macht. --Leyo 16:15, 16. Sep. 2015 (CEST)
- So umgesetzt. --Leyo 01:03, 23. Okt. 2015 (CEST)
Deutschsprachiger Langtitel
[Quelltext bearbeiten]Als deutschsprachiger Langtitel ist gegenwärtig
- Rotterdamer Übereinkommen über den Handel mit gefährlichen Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln
angegeben. Allerdings scheint
- Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel
häufiger (auch auch näher beim engl. Langtitel) zu sein: Google allgemein (539 vs. 41), EU-Website (79 vs. 0). Ich denke, das sollte entsprechend angepasst werden. --Leyo 16:28, 12. Dez. 2017 (CET)
- +1 --W!B: (Diskussion) 17:59, 12. Dez. 2017 (CET)
- Okay, so umgesetzt. --Leyo 23:40, 12. Dez. 2017 (CET)