Diskussion:Rudolf Müller (Fluchthelfer)

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Giebenrath in Abschnitt Mord - Juristische Frage
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Lemma

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Hallo. Ich empfinde das Lemma "Rudolf Müller (Fluchthelfer) als falsch und verharmlosend. Fluchthelfer waren an der Berliner Mauer Leute, welche ohne Eigennutz Menschen bei der Flucht aus der DDR halfen. Ob mit oder ohne Bezahlung, spielt dabei keine Rolle. Müller wollte seine Familie in den Westen holen, und ermordete dabei bei der Aktion einen Menschen. Man verharmlost sein Tun, und difamiert indirekt die vielen anderen Aktivisten, wenn man so ein Lemma benennt. Wenn er nichts anderes in seinem Leben vollbracht hat als diese Tat, reicht eine geografische Angabe.-OS- 22:28, 14. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Das ist mir unverständlich. Wieso handelte Müller eigennützig, wenn er unter persönlicher Lebensgefahr Menschen befreien wollte, die menschenrechtswidrig in ihrer Fortbewegungsfreiheit eingeschränkt wurden. Dass er dabei einen mit einer MP bewaffneten Wachtposten, der ihn an der Ausführung seiner Befreiungstat hindern wollte, tötete, um damit einer Gefangennahme zu entgehen und sich und seiner Familie eine langjährige Haft zu ersparen, ist tragisch, lässt aber doch wohl den Tatbestand der "Fluchthilfe" unberührt. Ein Aufreger in diesem Fall ist allenfalls der für mich nicht nachvollziehbare Schuldspruch des LG Berlin, den der BGH sogar noch zum "Mord" stigmatisiert hat. --Kroetnik 08:38, 22. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Es ging hier erstmal nur um das Lemma, keine Gesamteinschätzung seines Wirkens. Zwischen (Mörder) und (Fluchthelfer) ist (Berlin) wohl ein akzeptabler Kompromiss. Und es geht darum auch nicht um Müller, sondern den Respekt gegenüber den vielen Fluchthelfern, welche Menschen halfen, und von der kommunistischen Propaganda gerade wegen Fällen wie dem der Familie Müller als Mörder gebrandmarkt wurden.Oliver S.Y. 10:10, 22. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Gemäss einer Sendung im ARD (glaube ich jedenfalls, mit sicherheit auf einem öffentlich-rechtlichen Sender) wurde berichtet. Dass gemäss STASI-Akten der Volkspolizist tatsächlich von einem anderen Polizisten und nicht von Müller erschossen wurde.
Bitte auf Richtigkeit prüfen.
--binningench1 Bumerang und bewertung / review 00:13, 12. Nov. 2008 (CET)Beantworten
TV-Berichte sind eine sehr unzuverlässige Quelle, wenn deren Inhalt gegen ein BGH Urteil steht. Gibt also keinen Anlass für die Prüfung der Richtigkeit aufgrund solches Einwands. Oliver S.Y. 00:16, 12. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Volkspolizist?

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Fällt mir gerade auf? War das Opfer tatsächlich Polizist? Im Personenartikel steht Soldat der Grenztruppen.Oliver S.Y. 09:33, 2. Mär. 2010 (CET)Beantworten

DDR-Sicht

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Offenbar gibt der Artikel die DDR-Sicht wieder. "Fluchthilfe, Mord und spätes Urteil" heißt eine Abschnittsüberschrift und der Autor behauptet: "In westdeutschen Medien wurde anschließend jedoch eine Tatversion verbreitet ..." Da drängen sich zwei Fragen auf: Welche westdt. ZK-Abteilung hat die ihr unterstellten Medien angewiesen, Unwahrheiten zu verbreiten? Und wer hat dem Gericht befohlen, Müller nur wegen Totschlags zu verurteilen, wo er doch lt. Wikipedia ein Möder ist? --Kolja21 07:57, 27. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Auf den Strafbestand Mord hat der Bundesgerichtshof abgestellt. Was willst Du also hier sagen? Unterstellst Du einem obersten deutschen Gericht im Jahr 2000 eine DDR-Sicht zu vertreten? --Pfiat diΛV¿? Diskussionsseite 12:37, 30. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Haftstrafe

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Moin, hat er die Haftstrafe eigentlich (evtl. in Teilen) abgesessen,oder wurde Ihm diese erlassen? --Stubenviech (Diskussion) 18:43, 30. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Um die Haftstrafe abzusitzen, hätte er ja erneut straffällig werden müssen. Und das halte ich angesichts der Tatsache, daß der Mann vorher noch nie verurteilt wurde, und angesichts seines Lebensalters für höchst unwahrscheinlich.--Giebenrath (Diskussion) 16:23, 17. Jan. 2016 (CET)Beantworten

War eine Bewährungsstrafe.--Tohma (Diskussion) 16:29, 17. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Mord - Juristische Frage

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Als juristischer Laie verwirrt mich Folgendes: § 211 StGB schreibt für Mord zwingend eine lebenslange Haftstrafe vor. Wie konnte hier auf Mord entschieden, aber gleichzeitig das Strafmaß von einem Jahr beibehalten werden? Eine Begründung hierzu würde mich sehr interessieren. (nicht signierter Beitrag von 77.180.239.110 (Diskussion) 16:58, 16. Mär. 2018 (CET))Beantworten

Dann lies doch einfach das entsprechende Urteil des Bundesgerichtshofes (Einzelnachweis Nr. 2). --Giebenrath (Diskussion) 18:28, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Tathergang

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Ich habe zwei Varianten einer Kurzbeschreibung gefunden. (siehe unten) Der Bundesverdienstkreuzträger soll den Hergang nach der sog. „Wende“ in seinen 2 Büchern selber beschrieben haben. Kennt jemand die Bücher und hat sie gelesen, um ggf. Diskrepanzen mit den Gerichtsversionen auszumachen?
Es soll vom Springer-Haus aus gefilmt worden sein. Was gibt denn dieses Filmmaterial her? Wurde es bei Gericht verwendet?

Wo hatte er denn überhaupt diese illegale Schußwaffen her? Selbst vor den div. Waffenrechtsverschärfungen gab es diese nicht im Supermarkt zu kaufen! War die von der KgU?

Variante A:
Reinhold Paul Huhn wurde an der Staatsgrenze zu Westberlin im Abschnitt Jerusalemer-/Zimmerstraße vom Westberliner Rudolf Müller aus Kreuzberg, der dort illegal vom Gelände des Springer-Verlages die Grenze überschritt, mit einer Schußwaffe vom Typ „Ceco“, Kaliber 7,62mm, erschossen. Die BRD-Presse berichtete, daß anschließend der Mord in den Räumen der Bild-Zeitung mit Alkohol gefeiert wurde.

Variante B:
Bei der Personenkontrolle von 1 männl., 2 weibl. Personen und 2 Kindern wird um 18.45Uhr der Grenzsoldat Huhn auf Höhe Zimmerstr. 56 durch einen Pistolenschuß der männl. Person getroffen. Schwer verwundet erwidert Gefreiter Reinhold Huhn (geb. 8.3.1942) mit 10 Schüsse aus seiner MPi das Feuer. Der Täter gibt einen weiteren Schuß auf den Gefreiten ab. Die Personen flüchten unmittelbar in das Haus Nr. 56, werden bei der Nachsuche dort jedoch nicht aufgefunden; vielmehr wird ein Tunnel nach Westberlin entdeckt. Das Vorkommnis wird von Westberliner Seite vom Gelände des Springer-Hauses aus gefilmt. (nicht signierter Beitrag von Co-Autor (Diskussion | Beiträge) 01:15, 19. Okt. 2020 (CEST))Beantworten

Den vorgeschlagenen Textänderungsvarianten fehlen noch Ergänzungen im Sinn von WP:Belege#Grundsätze.--Gloser (Diskussion) 11:12, 19. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Dazu steht im Artikel zu Huhn kurioserweise mehr zur Gerichtsverhandlung als hier. Dort wird es auch logisch erklärt.--scif (Diskussion) 13:40, 2. Jun. 2021 (CEST)Beantworten