Diskussion:Rudolf Wildermann
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Slökmann in Abschnitt Parlamentarischer Staatssekretär?
Parlamentarischer Staatssekretär?
[Quelltext bearbeiten]„Seit dem 25. März 1919 war er parlamentarischer Staatssekretär … .“ Ich bezweifle, dass es 1919 dieses Amt gegeben hat. Bitte belegen. Gruß --Malabon (Diskussion) 21:42, 18. Okt. 2015 (CEST)
- Bei einigen anderen Politikern Preußens ist diese Amtsbezeichnung in der Wikipedia ebenfalls aufgeführt. Evtl. trifft sie doch zu, aber ein Beleg wäre auf jeden Fall nötig. Gruß --Malabon (Diskussion) 22:04, 18. Okt. 2015 (CEST)
- So steht es im Handbuch des Landtages. --Slökmann (Diskussion) 23:18, 18. Okt. 2015 (CEST)
- Hier [1] ergeben sich Treffer mit dem Begriff Unterstaatssekretär, bei Treffer Nr. 2 ist ist von einer Ernennung die Rede. Vielleicht ist ein Amt als Ministerialbeamter gemeint, aber das kann ich leider nicht beurteilen. --Slökmann (Diskussion) 23:27, 18. Okt. 2015 (CEST)
- Nochmals nachgeschaut. Es war eine ministerielle Beamtenstellung, die nicht mit dem heutigen Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister gleichzusetzen ist. --Slökmann (Diskussion) 12:49, 19. Okt. 2015 (CEST)
- Danke. Wieder etwas dazugelernt. --Malabon (Diskussion) 21:09, 19. Okt. 2015 (CEST)
- Evtl. wäre eine Begriffsklärung „Parl. Staatssekretär bezeichnet … “ sinnvoll. Ich fühle mich aber für die Rechtslage in Preußen nicht kompetent genug. --Malabon (Diskussion) 21:20, 19. Okt. 2015 (CEST)
- Mir fehlen dazu die entsprechenden Quellen. Ich kann auch nicht die genaue Bedeutung des paralamentarischen (Unter-)Staatssekretärs in Preußen bestimmen. Das Amt war offenbar von nur sehr kurzer Bestandsdauer - nach Inkrafttreten der Verfassung vom 30.11.1920 taucht es ab April 1921 nicht mehr auf. Gewiss ist, dass in dieser Zeit in den Ministerien mehrere StS tätig waren; im Kultusministerium drei. Neben dem üblichen leitenden StS gab es zwei weitere parl. StS, die zugleich als Abgeordnete dem Landtag angehörten. In der Literatur ist aber immer von einer Ernennung die Rede. Um herauszufinden, ob es sich dabei zweifelsfrei Personen mit Beamtenstatus handelt, bräuchte man womöglich eine preußische Beamtenbesoldungsordnung aus jener Zeit, in der die "beigeordneten" StS auch aufgeführt sind. Auch weiß ich nicht, ob es die Bezeichnung parl. StS in den anderen Ländern gab. --Slökmann (Diskussion) 10:57, 20. Okt. 2015 (CEST)
- Evtl. wäre eine Begriffsklärung „Parl. Staatssekretär bezeichnet … “ sinnvoll. Ich fühle mich aber für die Rechtslage in Preußen nicht kompetent genug. --Malabon (Diskussion) 21:20, 19. Okt. 2015 (CEST)
- Danke. Wieder etwas dazugelernt. --Malabon (Diskussion) 21:09, 19. Okt. 2015 (CEST)
- Nochmals nachgeschaut. Es war eine ministerielle Beamtenstellung, die nicht mit dem heutigen Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister gleichzusetzen ist. --Slökmann (Diskussion) 12:49, 19. Okt. 2015 (CEST)
- Hier [1] ergeben sich Treffer mit dem Begriff Unterstaatssekretär, bei Treffer Nr. 2 ist ist von einer Ernennung die Rede. Vielleicht ist ein Amt als Ministerialbeamter gemeint, aber das kann ich leider nicht beurteilen. --Slökmann (Diskussion) 23:27, 18. Okt. 2015 (CEST)
- So steht es im Handbuch des Landtages. --Slökmann (Diskussion) 23:18, 18. Okt. 2015 (CEST)