Diskussion:Sächsische Landgemeindeordnung von 1838
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Rote4132 in Abschnitt Welche Orte wurden zu Landgemeinden?
Welche Orte wurden zu Landgemeinden?
[Quelltext bearbeiten]Welche Orte wurden zu Landgemeinden nach der Sächsischen Landgemeindeordnung von 1838? Wo kann man eine Aufstellung der neu gebildeten Landgemeinden ersehen? Möglicherweise sind in den Amtsblättern entsprechende Hinweise zu finden, wo sind die Amtsblätter aus den Jahren 1838ff. digital veröffentlicht?--Reinhardhauke (Diskussion) 10:06, 16. Apr. 2022 (CEST)
- Ich befürchte, dass du dazu selbst recherchieren musst. Die SLUB, wie generell die deutschen Bibliotheken, stehen dir dafür mit ihren Digitalisaten ebenso wie Google Books jederzeit gern zur Verfügung. Eine Ergänzung nach deinen Recherchen ist selbstverständlich herzlich willkommen: Vielleicht als Liste der Landgemeinden in Sachsen 1838? Viele Grüße,--Rote4132 (Diskussion) 23:44, 16. Apr. 2022 (CEST)
- PS: Wie ich feststellte, versuchst du das irgendwie in die Kategorie:Gemeindegründung 1839 "hineinzupressen" (auf Aufzählung verzichte ich jetzt mal). So wird das nichts. Die Bildung der Landgemeinden war ein Prozess und lief von 1838 beginnend bis etwa 1860. Für Plagwitz (Leipzig) diese für 1839 zu konstatieren, wie du sie kategorisiert hast (Stand: 16. April 2022), basiert ausschließlich auf dem Wikipedia-Artikel und nicht auf historischer Recherche, der Wikipedia-Artikel ist diesbezüglich auch belegfrei. Also: Erst die o.g. Liste erstellen, dann kategorisieren. Alles andere ist unwissenschaftlich und, entschuldige, Theoriefindung.--Rote4132 (Diskussion) 00:10, 17. Apr. 2022 (CEST)
Ja dann, viel Spaß. Weder in den Gemeinde- bzw. Ortsartikeln wird die Enstehung der Gemeinden im Königreich Sachsen deutlich. Ähnliche Probleme sehe ich auch für andere Regionen Deutschlands, aber in Sachsen scheint es noch komplizierter zu sein. Gibt es Gemeinden bevor eine Gemeindeordnung erlassen wurde?--Reinhardhauke (Diskussion) 07:39, 17. Apr. 2022 (CEST)
- Weil rein historisch die dörflichen Gemeinschaften (Dorfgemeinschaft, Dorfgemeinden, Dorfkommunen) sich in Deutschland bis auf die Germanen zurückführen lassen, das Stadtrecht bis auf die römische Stadtverfassung (Trier, Aachen, Köln usw. wurden nach römischen Stadt-Recht gegründet), die älteste "Communeordnung" ist von 1507, zwar in Baden (heute: Baden-Baden), aber dennoch 500 Jahre alt - und die sächsische Gemeinde-Geschichte im eigentlichen Sinn erst mit der Teilung des Königreiches Sachsen 1815 beginnt.
- Ganz stark vereinfacht beginnt die Entwicklung 1832 mit der ersten "Sächsischen Städteordnung", die in den Orten (allgemein formuliert) galt, die das (mittelalterliche) Stadtrecht besaßen oder die es auf deren Grundlage neu zuerkannt bekamen. Alle anderen Orte (ausgenommen die beschriebenen Besitztümer) konstituierten sich ab 1838 beginnend als Landgemeinden, wobei es keine "Gründung" war, sondern eine Verwaltungsreform in recht großem Umfang, die mit der Ablösung mittelalterlicher Feudallasten verbunden war. Das zog sich Jahre hin und 1873 wurde die "Revidierte Sächsische Landgemeindeordnung" erlassen, die alles das aufnahm, was sich inzwischen als regelungsnotwendig erwiesen hatte. Die wurde dann noch zweimal revidiert (1923 und 1925), bis dann die Deutsche Gemeindeordnung von 1935 kam.
- Viel wichtiger ist folgendes: "Die früheren Gemeinden der DDR existierten spätestens seit dem Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 18. Januar 1957 (GBl. I S. 65) nicht mehr als rechtlich selbständige Gebietskörperschaften, die als eigene Rechtssubjekte am Rechtsverkehr teilnehmen konnten (OLG Dresden VIZ 2003, 585, 586). ... Das System der eigenverantwortlichen kommunalen Selbstverwaltung durch entsprechende Gebietskörperschaften war aufgelöst und der Staatsrechtslehre der DDR völlig fremd. ... Die Beklagte (ist die Stadt Dresden, Rote4132) ist nach dem Zusammenbruch des sozialistischen Staatsregimes der DDR durch § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) vom 17. Mai 1990 (GBl. I S. 255) als Gebietskörperschaft originär neu errichtet worden. (BGH, Urteil vom 6. Mai 2004 - III ZR 248/03, VIZ 2004, 492, 493)." (BGH Urteil v. 25.10.2005 - XI ZR 353/04). Das ist tatsächlich eine Neugründung, die aber alle damals existenten Kommunen der DDR (Ausnahme: Berlin, korrekt Ost-Berlin) machten. Das ist echt und unstreitig eine "Gemeindegründung 1990".
- Ich hoffe, meine Bedenken in knappster Form und auch ausreichend nachvollziehbar gemacht zu haben. BGH Urteil v. 25.10.2005 - XI ZR 353/04iele Grüße,--Rote4132 (Diskussion) 19:38, 17. Apr. 2022 (CEST)