Diskussion:Sale-Lease-Back

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Karl 3 in Abschnitt Sparen von Erbschafts- oder Schenkungssteuer
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Machen das bekannte Firmen in Deutschland so? Wenn ja, welche machen das so?



Sparen von Erbschafts- oder Schenkungssteuer

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Im Artikel steht:

„... um bei Vermögensübertragungen (z. B. auf nachfolgende Generationen) nicht die normalen Beträge der dann fälligen Erbschafts- oder Schenkungssteuer an das Finanzamt zahlen zu müssen“

Eine Begründung wie das funktionieren soll, wäre nicht schlecht! --HAH 08:39, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Mittlerweile bekannt unter dem Begriff Schenkung unter Nießbrauchvorbehalt --Karl 3 (Diskussion) 19:26, 4. Jun. 2024 (CEST)Beantworten


Im Artikel steht:

Leasingnehmer sind bei diesen Geschäften Stiftungen, die diese Geschäfte eingehen, um niedrigere Erbersatzsteuern zahlen zu müssen. Müsste es hier nicht heissen: "Leasinggeber sind bei diesen Geschäften Stiftungen, die diese Geschäfte eingehen....

Immobilienrente - Rückmietverkauf

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Über eine Weiterleitung wird von Rückmietverkauf, einer Möglichkeit der Immobilienrente, auf sale-lease-back weitergeleitet. Der Artikel müsste dahingehend relativiert werden, dass er sich nicht nur auf Leasing-, aondern auch auf Mietverhältnisse bezieht. Dann könnte der Rückmietverkauf im Abschnitt "Anwendungsbereiche und Finanzierungsanlässe" untergebracht werden. Eine Erwähnung des Rückmietverkaufs wäre auch deshalb sinnvoll, weil die Finanzierungsart Immobilienrente im privaten Immobiliensektor aufgrund sich vermindernder Rentenzahlungen an Bedeutung gewinnen könnte. --Karl 3 (Diskussion) 10:47, 28. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Rückmietverkauf wäre sale-rent-back. Ob dies im Artikel sale-lease-back abgehandelt werden kann, darüber wurde eine Redundanzdiskussion geführt (s.o.), mit dem Ergebnis der Zusammenführung. Also kann man den Rückmietkaufvertrag als Instrument der Immobilienverrentung hier abhandeln. Ist das konsensfähig? --Karl 3 (Diskussion) 19:14, 28. Jul. 2023 (CEST)Beantworten