Diskussion:Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts Erster Instanz
Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von C.Löser in Abschnitt Aufteilung ab wann?
Aufteilung ab wann?
[Quelltext bearbeiten]Gab es schon immer die Unterteilung "Slg. I" und "Slg. II"? Ich meine aus dem hohlen Bauch, dies sei erst ab irgendwann in den 80ern der Fall... --Hagman 21:56, 28. Sep. 2008 (CEST)
- Genau: Vor Schaffung des Gerichts Erster Instanz Ende der 80er brauchte man ja auch noch keinen Teil 2, da gab es ja nur den EuGH. --C. Löser 22:02, 28. Sep. 2008 (CEST)
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