Diskussion:Sanitäter

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Prolaps in Abschnitt Update Rechtsgrundlage Betriebssanitäter
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Sei mutig im Verbessern dieses Artikels. Wenn du im Bearbeiten der Wikipedia unsicher bist, informiere dich bitte zunächst über die grundlegenden Informationen. Schwerwiegende Qualitätsprobleme kannst du dem Projekt Einsatzorganisationen melden.

Neues Diskussionsthema beginnen.
Unterschreibe deinen Beitrag bitte mit --~~~~.

     Projekt:Einsatzorganisationen

Militärischer Sanitätsdienst

[Quelltext bearbeiten]

Sollten in diesem Artikel nicht auch Sanis beim Bundeswehr/-heer erwähnt werden? 212.152.255.254 12:19, 27. Aug 2004 (CEST)

Sanitäter...unterstützen und entlasten bei einem Schadensfall, Großunglück oder im Katastrophenschutz den Rettungsdienst.

Diese Aussage ist nicht nur diskriminierend sondern auch noch falsch. A.Serrano 22:47, 24. Feb 2006 (CET)

Die Aussage ist völlig richtig, ein Sanitäter unterstützt im Kat.-fall den Rettungsdienst. Da ich auch im Katastrophenschutz als Sanitäter arbeite kann ich Wikipedia nur zustimmen. Vielleicht gibt es ja auch Ausnahmen, das Sanitäter auch im Rettungsdienst mitfahren dürfen, aber sonst sitzt eigentlich nur ein Rettass, ein Rettsan und ein Fahrer(meist auch Rettsan) auf einem RTW. 217.88.180.145 14:09, 1. Sep. 2006 (Nachgetragen von 85.176.60.123 00:55, 15. Jul. 2007 (CEST))Beantworten

San A,B und C Lehrgang

[Quelltext bearbeiten]

Könntet ihr bitte auch noch die Lehrgänge in euerm Artikrl beschreiben? Es gibt nämlich A den 1., B den 2. und C den 3. Lehrgang. Sie erlauben je verschiedene Handlungen. A dürfte ab 16 sein, B und C ab 18. Wäre wirklich nett. 84.178.73.252 15:28, 5. Jul. 2006 (Nachgetragen von 85.176.60.123 00:55, 15. Jul. 2007 (CEST))Beantworten

Meines Erachtens beziehen sich diese Bezeichnungen auf eine bestimmte Hilfsorganisation. --85.176.60.123 00:57, 15. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

San A,B und C sind soweit ich das weiß die Ausbildungstuffen vom DRK. Beim ASB wird dies SHL, SDL genannt, der SHL enthält nicht so viel Infos wie der San.

SanA/B/C gibt es seit 2010 beim DRK nicht mehr, siehe neue Ausbildungsordnung. Das ist jetzt die "Sanitätsdienstausbildung" mit mindestens 48 UE, nach landesspezifischen Regelungen durchgeführt (u.a. Bayern, andere Landesverbände ebenfall, aber da fehlen mir die Quellen: "Sanitätsgrundausbildung" mit 48 UE ergänzt durch eine "Sanitätsfachausbildung" von 32 UE). --Bernhard N. (Bnow) (Diskussion) 17:48, 14. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Da ich selber Sanitäter beim DRK bin,möchte ich diese Ausbildung richtigstellen.
Es ist falsch, das die Ausbildungsstufen (San - B,C) ab 18 Jahren sind. Richtig ist das die Ausbildungsstufen alle ab 16 Jahren sind.
Richtig Stellung, (Bestimmte Handlungen) Die Ausbildung San A,B,C ist die Ausbildung zum Rettungshelfer. Teilnehmer die noch nicht volljährig sind oder die nicht an der Prüfung zum Rettungshelfer teilnehmen werden dann Als Sanitäter eingesetzt und bezeichnet.Alle Themen die in der Ausbildung zum Sanitäter (Rettungshelfer) vorkommen wie z.B. HWS - Stützkragen,Schaufeltrage,Vakuummatratze usw, Dürfen vom Sanitäter selbständig und eigenverantwortlich durchgeführt werden.Sie dürfen als dritte Person auf einem Rettungswagen und Krankentransportwagen eingesetzt werden.
Ich finde es nicht gut das auf der Seite viele Ausbildungs Themen fehlen!
--Patrick Klein 13:05, 24. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Definiere "Rettungshelfer". Diese Ausbildungsstufe ist (in D) bis auf Nordrhein-Westfalen und Hessen nicht gesetzlich geregelt - und da liegt die notwendige Ausbildung deutlich über dem SanABC-Level (nämlich 80h- bzw. 160h-Ausbildung plus Praktikum). Das ist auch so für die mir bekannten internen Rettungshelfer-Stufen in verschiedenen Hilfsorganisationen. Es könnte in D außerhalb dieser Bundesländer/Hilfsorganisationen natürlich möglicherweise mir unbekannte organisationseigene Definitionen geben, die einen Helfer mit SanC "Rettungshelfer" nennen, dann bräuchten wir hier (oder besser im Artikel Rettungshelfer) aber bitte Quellen.
Dass der Sanitäter die Sachen, die er beherrscht, auch einsetzen darf wenn es notwendig ist, ist geltendes Recht zumindest in Deutschland. Das hat an sich nichts mit der Ausbildungsstufe zu tun, natürlich kann (und darf) er mit höherer Ausbildung mehr.
Und ob ein Sanitäter als Dritter mitfahren darf oder nicht, kann ebenfalls nicht klar gesagt werden - es ist üblicherweise so, ja, aber auch das hängt von lokalen Regelungen ab. Im Artikel steht das aber nicht falsch ("auch als Hilfskraft im Rettungsdienst").
Welche Themen fehlen denn? Der Themenkatalog ist drin, das detailliert weiter runterzubrechen, ist unsinnig, weil die konkrete Ausgestaltung eben von den Ausbildungsplänen der einzelnen Organisationen abhängt - die beschriebenen Themenbereiche dürften aber überall vorkommen.
--84.152.19.31 19:22, 27. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Ich arbeite derzeit auch beim DRK und richtig ist, dass die Ausbildungsstufen San A, B und C abgeschafft und umbenannt wurden in "Sanitätshelfer". Zu dem Inhalt der Lehrgänge lässt sich sagen, dass die ehemaligen Lehrgänge A und B zusammengefasst wurden, nach dem erfolgreichen Abschluss dieses Lehrgangs ist man "Sanitätshelfer". San C wurde abgeschafft. Die nächsthöhere Stufe ist nun der "Rettungshelfer". Somit ist die Quellenangabe auch nicht mehr ganz korrekt, da diese auch von 2006 stammt. Allerdings ist mir auch keine neue Quelle bekannt. Ich beziehe mich auch unsere Kreisbereitschaftsleitung und unseren Ausbilder.
--Timbohh 18:48, 10. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Bis zur Beibringung einer Quelle habe ich das dann erstmal wieder revertiert. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 20:12, 5. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Die Quelle ist die neue "Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz, Teil: Sanitätsdienstausbildung" vom 25.11.2010 (abrufbar hier: http://www.2shared.com/document/L8j97gOU/Ausbildungsordnung_Sanittsdien.html), allerdings erwähnt diese Ordnung keine Helfer-Bezeichnungen. Danach gibt es nun die "Sanitätsdienstausbildung" mit mindestens 48 Unterrichtseinheiten (a 45 min), sie wird nach landesspezifischen Regelungen durchgeführt (u.a. so in Bayern und auch anderen Landesverbände, aber bei den außerbayerischen fehlen mir die Quellen: "Sanitätsgrundausbildung" mit 48 UE ergänzt durch eine "Sanitätsfachausbildung" von 32 UE). Die neuen Helferbezeichnungen ergeben sich aus den neuen Funktionen, die seit mindestens 2010 diskutiert, 2011 vorgestellt wurden und die meisten relevanten Gremien bereits passiert haben, Ende 2011 wird das formale Durchwinken durch die letzte Bundesinstanz erwartet. In einigen Landesverbänden (z.B. Bayern, Quelle: "Rahmenrichtlinie Sanitätswachdienst Ausgabe 1.0, Freigabe durch die BRK-Landesbereitschaftsleitung am 05.11.2011") sind diese Funktionsbezeichnungen bereits jetzt schon gültig: "Sanitäter" (mit Sanitätsgrundausbildung und Defibrillations-Berechtigung) bzw. "Einsatzkraft" (mit voller Grundausbildung inkl. Betreuungsdienstgrundlehrgang) und "Sanitäter mit Fachdienstausbildung" bzw. "Facheinsatzkraft" (volle Grundausbildung + SanFD-Ausbildung). Der neue Leitfaden passend zur Dienstweg-gebremsten und etwas später erschienenen Ausbildungsordnung ist übrigens schon seit Anfang 2010 verfügbar, so dass weitgehend im DRK bereits seit Januar 2010 nach neuen Lehrgangsinhalten ausgebildet werden sollte. Zudem gilt jetzt auch eine Fortbildungspflicht für den Einsatz im Sanitätsdienst von 16 UE innerhalb 2 Jahren (nicht mehr nur die Fortbildungspflicht für nichtärztliches Rettungsdienst-Personal von 30 UE pro Jahr, als DRK-Bundesregelung unabhängig von Landesregelungen). Entsprechend wurde der Artikel gerade durch mich geändert. --Bernhard N. (Bnow) (Diskussion) 18:02, 14. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Grundlegende Überarbeitung

[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel wurde einer grundlegenden Überarbeitung unterzogen und dabei mit dem nun ehemaligen Artikel Sanitätshelfer zusammengeführt. Diverse Quellen/Belege wären noch gut (Verweis auf Ausbildungsvorschriften z.B.). --Bernhard N. (Bnow) 21:37, 29. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Insbesondere für den Einsatzsanitäter wäre was hilfreich. Hier im Artikel steht nun das "vierwöchige Klinikpraktikum", im Artikel Einsatzsanitäter aber nur "20 Stunden Praktikum vorzugsweise in der Notfallrettung ersatzweise im Sanitätsdienst". Was ist richtig, wie sieht's wirklich aus? Ich habe keinen Zugriff auf die Malteser-Ausbildungsvorschrifte - kann mal jemand nachsehen? --Bernhard N. (Bnow) 00:09, 30. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Ich hab's jetzt hier vorsichtshalber mal relativ neutral verfasst. Um die fachlich richtige Version wird sich hoffentlich auf Einsatzsanitäter gekümmert. --Bernhard N. (Bnow) 21:29, 30. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Soldaten und Dienstgrade

[Quelltext bearbeiten]

Was bedeutet die Formulierung Soldaten und Dienstgrade? Hat nicht jeder Soldat einen Dienstgrad und werden nicht alle zusammenfassend als Dienstgrade bezeichnet bzw. ist nicht jeder Dienstgrad im Einzelfall umgekehrt auch ein Soldat?--84.143.41.7 23:48, 29. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Es wird durchaus zwischen "Mannschaften" (< Unteroffizier) und "Dienstgraden" (Unteroffizier aufwärts) unterschieden. Die "Mannschaften" werden als Soldat/in (oder zusätzlich auch spezifisch je nach Waffengattung) angesprochen, die "Dienstgrade" mit Herr/Frau Dienstgrad. Plus tausend Abweichungen je nach Truppe/Land. Diese Spitzfindigkeiten haben aber im hiesigen Artikel tatsächlich eher keinen Platz, mal sehen. --Bernhard N. (Bnow) 23:53, 29. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Done. Besser so? --Bernhard N. (Bnow) 23:57, 29. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Sanitätsfortbildung

[Quelltext bearbeiten]

Es ist vielleicht noch erwähnenswert, dass nach spätestens drei bzw. zwei Jahren die Sanitätsausbildung reaktiviert werden muss. Dazu ist die Teilnahme an einem Sanitätstraining (12 UE) erforderlich. Zumindest in der DLRG ist das so. Wie es bei anderen Organisationen gehalten wird, weiß ich nicht. (nicht signierter Beitrag von 31.17.8.138 (Diskussion) 19:05, 13. Dez. 2013 (CET))Beantworten

Hallo,
vielen Dank für den Hinweis! Im Abschnitt Ablauf und Umfang der Ausbildung sind entsprechende Hinweise enthalten. Ich habe die genannten Infos zur DLRG ergänzt. Beste Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 09:15, 16. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Freehoster

[Quelltext bearbeiten]

Habe den Free-Hoster Link für die Ausbildungsordnung Sanitätsdienst des DRK gegen einen Rotkreuz-Internen Link ausgetauscht. Freehoster haben die Angewohnheit die Dateien zu löschen, wenn sie längere Zeit nicht runtergeladen wurden. Früher oder später wäre somit der Link verwaist gewesen. --Natsu83 (Diskussion) 20:40, 16. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Vielen Dank für den Edit! --Bahrmatt (Diskussion) 09:36, 17. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Praxis

[Quelltext bearbeiten]

Man könnte auch die Praxis erwähnen die man in einem Lehrgang vermittelt bekommt. Beim DLRG ist das so, dass es dafür RUNDs gibt (Realistische Unfall- und Notfall- Darsteller) (auch Mimen genannt) die dann in sich dann ein Szenario ausdencken und dies mit Schminke simulieren, ein Beispiel hierfür wäre z.B. ein Autounfall. Der Vorteil dabei ist natürlich. das man Praxiskenntnisse lernt, und das die Mimen auch konstruktive Kritik geben können. Vielleicht könnten wir das mit einbinden. Gruß, --Luke081515 (Diskussion) 20:49, 4. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Update Rechtsgrundlage Betriebssanitäter

[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt Ablauf und Umfang der Ausbildung, letzter Absatz, wird auf eine veraltete Vorschrift verwiesen, welche 2016 ersetzt wurde. Der Hintergrund wird hier erläutert. Ich habe mir erlaubt, dies zu ändern. Die alte Bezeichnung lasse ich entsprechend gekennzeichnet stehen. Die Verlinkung darin erklärt die Umstände. Zusätzlich füge ich mal das neue Dokument der DGUV als Quelle ein. -- Prolaps (Diskussion) 19:33, 1. Jul. 2019 (CEST)Beantworten