Diskussion:Sanktionsrecht

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 82.113.122.165 in Abschnitt Satzbedeutung
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Satzbedeutung

[Quelltext bearbeiten]

Was soll uns dieser Satz sagen???:

"Das moderne Sanktionsrecht verweigert sich mit Blick auf die Menschenwürde weitgehend der Anprangerung und der Körperstrafe."

Das Sanktionsrecht verweigert sich - hä, kann das alleine handeln?? Mit Blick auf die Menschenwürde - wird die nun beachtet, oder nur wohlwollend berücksichtigt? weitgehend - ?? Anprangerung - Der Pranger ist doch schon etwas länger abgeschafft???

Also dieser Satz wirft mehr Fragen auf als er beantwortet.

-- 82.113.122.165 12:22, 1. Feb. 2012 (CET)Beantworten