Diskussion:Satz von Kolmogorow-Tschenzow
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von HilberTraum in Abschnitt Rechtschreibung "Hölder-h-stetig"
Rechtschreibung "Hölder-h-stetig"
[Quelltext bearbeiten]Ich persönlich bin mir eigentlich sehr sicher, dass „Hölder-h-stetig“ großgeschrieben wird, aber ich will nicht im „Edit-War-Modus“ weitermachen. Darum zuerst auf der Diskussionsseite: Das Beispiel „Vitamin-B-haltig“ erscheint mir völlig analog und wird laut Duden großgeschrieben. -- HilberTraum (d, m) 20:23, 2. Mär. 2020 (CET)
- Wie bereits mehrmals dargelegt: § 62 der deutschen Rechtschreibregeln ist hier anzuwenden: „Kleingeschrieben werden adjektivische Ableitungen von Eigennamen auf -(i)sch, außer wenn die Grundform eines Personennamens durch einen Apostroph verdeutlicht wird, ferner alle adjektivischen Ableitungen mit anderen Suffixen.“ Da es hier nicht um -isch geht, gibt es also nur eine zulässige Schreibweise, und zwar Kleinschreibung. § 50 hat hier, wie ebenfalls bereits dargestellt, keine Bewandtnis: „Man setzt einen Bindestrich zwischen allen Bestandteilen mehrteiliger Zusammensetzungen, deren erste Bestandteile aus Eigennamen bestehen.“ Das heißt, wenn ein Adjektiv mit mehrteiligen Eigennamen beginnt, darf man großschreiben. So ist es auch in den Beispielen dort: Lago-di-Como-seitig & Fidel-Castro-freundlich. Sowohl Lago di Como als auch Fidel Castro sind mehrteilige Namen, „erste Bestandteile aus Eigennamen bestehen“ ist hier also erfüllt. Ebenso ist es bei „Vitamin B“, was ich noch als Eigennamen sehen würde. Im Gegensatz dazu ist dies bei hölder-h-stetig definitiv nicht der Fall: „Hölder h“ ist kein Eigenname. „Erste Bestandteile“ (Plural) ist hier also nicht erfüllt, denn nur der erste Bestandteil (Singular), also Hölder, ist ein Eigenname. Also wären z.B. Otto-Hölder-stetig oder Otto-Hölder-h-stetig korrekt, aber Hölder-h-stetig definitiv nicht. Hier lassen die Rechtschreibregeln keinen Interpretationsspielraum zu. Im Übrigen wäre der Duden hier auch kein zwingender Beleg; einzig der Rat für deutsche Rechtschreibung legt die amtliche Schreibung fest. --π π π | die wichtigsten hier fehlenden Artikel 22:55, 2. Mär. 2020 (CET)
- Ich weiß auch nicht, wieso in dieser Diskussion Ableitungen von Eigennamen auf -(i)sch überhaupt eine Rolle spielen und warum du das hier eingebracht hast; es geht doch um das Wort „Hölder-h-stetig“ (ohne „sch“). Du interpretierst hier in § 50 „Eigennamen“ als „mehrteilige Eigennamen“, obwohl das dort nicht explizit steht. Es könnte doch auch sein, dass dort „Eigennamen“ nur deshalb im Plural steht, weil es sich auf „Zusammensetzungen“ bezieht. -- HilberTraum (d, m) 23:36, 2. Mär. 2020 (CET)
- Adjektive auf -isch spielen eben keine Rolle, das habe ich ja oben angemerkt. Die Regeln machen für sie eben eine Ausnahme. Ich habe nichts interpretiert; dort steht „deren erste Bestandteile aus Eigennamen bestehen“. „Erste Bestandteile“ ist eindeutig Plural, warum zweifelst du das an? Es gibt hier nichts zu interpretieren, die Regel ist präzise formuliert. --π π π | die wichtigsten hier fehlenden Artikel 00:06, 3. Mär. 2020 (CET)
- Mit „erste Bestandteile“ können genauso gut „ein oder mehrere erste Bestandteile“ gemeint sein. Meiner Meinung nach ist hier § 62 gar nicht betroffen, weil es dort um adjektivische Ableitungen geht. Dabei gibt es halt den Sonderfall „-(i)sch“ und auch noch andere, wie die Beispiele „eulenspiegelhafter Schalk“ und „kafkaeske Stimmung“ zeigen. Bei solchen Ableitungen ist aber eine Schreibung mit Bindestrich gar nicht möglich, weil ja „-(i)sch“, „-haft“ oder „-esk“ keine Wörter sind. Bei „Hölder-h-stetig“ ist dagegen „stetig“ ein ganz normales Adjektiv in einer Zusammensetzung mit einen Substantiv (hier mit einem Eigennamen). -- HilberTraum (d, m) 20:22, 3. Mär. 2020 (CET)
- Wenn es dort im Plural steht, ist auch Plural gemeint. Wenn sowohl Singular als auch Plural gemeint wären, hätte man das extra schreiben müssen, so ist es Standard. Daher sind auch alle dort genannten Beispiele im Plural. Und du sagst es selbst, stetig ist ein Adjektiv – also ist hölder-h-stetig immer noch eines, schließlich ist es bloß eine besondere Form von stetig. Und da Hölder ein Eigenname ist, ist hhs eine adjektivische Ableitung (d.h. ein Wort einer anderen Wortgruppe, hier Hölder, wird zu einem Adjektiv). Aber auch wenn § 62 nicht anwendbar wäre, bliebe hhs ein Adjektiv, und muss daher kleingeschrieben werden, wenn es keine Regel gibt, die etwas anderes erlaubt. Oder bezweifelst du auch, dass hölder-h-stetig ein Adjektiv ist? --π π π | die wichtigsten hier fehlenden Artikel 21:12, 3. Mär. 2020 (CET)
- Niemand bezweifelt, dass „Hölder-h-stetig“ ein Adjektiv ist. Es ging nur darum, dass es keine adjektivische Ableitung im Sinne von § 62 ist, sondern ein zusammengesetztes Adjektiv. Damit kommt es nur darauf an, wie § 50 gemeint ist. -- HilberTraum (d, m) 20:07, 4. Mär. 2020 (CET)
- Noch ein ganz anderer Aspekt (wir wollen ja schließlich quellenbasiert arbeiten): Als einzige Literatur für diesen Artikel wird das Standardwerk Wahrscheinlichkeitstheorie von Achim Klenke aufgeführt. Ich habe dort nochmal nachgeschaut und Klenke schreibt im gesamten Buch den Fachbegriff „Hölder-stetig“ groß. Wenn also in dieser Diskussion jetzt nicht noch ein Hammerargument kommt, warum das auf alle Fälle falsch sein muss, werde ich den Artikel in einigen Tagen auf Großschreibung zurücksetzen. -- HilberTraum (d, m) 23:15, 5. Mär. 2020 (CET)
- Ich habe genaustens dargelegt, dass Großschreibung hier falsch ist. Klenke kann es schreiben wie er will, es entspricht trotzdem nicht den Rechtschreibregeln. „hölderstetig“ wird doch im gesamten Artikel, ebenso wie in Hölderstetigkeit und der gesamten Wikipedia, kleingeschrieben. Möchtest du das auch alles ändern? Ich werde Großschreibung konsequent zurücksetzen.
- Wenn es dort im Plural steht, ist auch Plural gemeint. Wenn sowohl Singular als auch Plural gemeint wären, hätte man das extra schreiben müssen, so ist es Standard. Daher sind auch alle dort genannten Beispiele im Plural. Und du sagst es selbst, stetig ist ein Adjektiv – also ist hölder-h-stetig immer noch eines, schließlich ist es bloß eine besondere Form von stetig. Und da Hölder ein Eigenname ist, ist hhs eine adjektivische Ableitung (d.h. ein Wort einer anderen Wortgruppe, hier Hölder, wird zu einem Adjektiv). Aber auch wenn § 62 nicht anwendbar wäre, bliebe hhs ein Adjektiv, und muss daher kleingeschrieben werden, wenn es keine Regel gibt, die etwas anderes erlaubt. Oder bezweifelst du auch, dass hölder-h-stetig ein Adjektiv ist? --π π π | die wichtigsten hier fehlenden Artikel 21:12, 3. Mär. 2020 (CET)
- Mit „erste Bestandteile“ können genauso gut „ein oder mehrere erste Bestandteile“ gemeint sein. Meiner Meinung nach ist hier § 62 gar nicht betroffen, weil es dort um adjektivische Ableitungen geht. Dabei gibt es halt den Sonderfall „-(i)sch“ und auch noch andere, wie die Beispiele „eulenspiegelhafter Schalk“ und „kafkaeske Stimmung“ zeigen. Bei solchen Ableitungen ist aber eine Schreibung mit Bindestrich gar nicht möglich, weil ja „-(i)sch“, „-haft“ oder „-esk“ keine Wörter sind. Bei „Hölder-h-stetig“ ist dagegen „stetig“ ein ganz normales Adjektiv in einer Zusammensetzung mit einen Substantiv (hier mit einem Eigennamen). -- HilberTraum (d, m) 20:22, 3. Mär. 2020 (CET)
- Adjektive auf -isch spielen eben keine Rolle, das habe ich ja oben angemerkt. Die Regeln machen für sie eben eine Ausnahme. Ich habe nichts interpretiert; dort steht „deren erste Bestandteile aus Eigennamen bestehen“. „Erste Bestandteile“ ist eindeutig Plural, warum zweifelst du das an? Es gibt hier nichts zu interpretieren, die Regel ist präzise formuliert. --π π π | die wichtigsten hier fehlenden Artikel 00:06, 3. Mär. 2020 (CET)
- Ich weiß auch nicht, wieso in dieser Diskussion Ableitungen von Eigennamen auf -(i)sch überhaupt eine Rolle spielen und warum du das hier eingebracht hast; es geht doch um das Wort „Hölder-h-stetig“ (ohne „sch“). Du interpretierst hier in § 50 „Eigennamen“ als „mehrteilige Eigennamen“, obwohl das dort nicht explizit steht. Es könnte doch auch sein, dass dort „Eigennamen“ nur deshalb im Plural steht, weil es sich auf „Zusammensetzungen“ bezieht. -- HilberTraum (d, m) 23:36, 2. Mär. 2020 (CET)
- Nochmal zur Sache: Es kommt nicht darauf an, wie § 50 gemeint ist. Er ist ganz genau so gemeint, wie er auch dort steht, bloß willst du ihn anders sehen. Wenn dort steht, man schreibt Adjektive groß, „deren erste Bestandteile aus Eigennamen bestehen“, ist das eindeutig. Die ersten Bestandteile von hhs bestehen nicht aus Eigennamen, sondern nur der erste. Ansonsten hätten sie Singular mit einbezogen, und nicht explizit ausgeschlossen. Warum, glaubst du, gibt es kein einziges Beispiel mit nur einem Eigennamen unter dem Paragraphen? Ich weiß nicht mal, wie man den Paragraphen so sehen kann, dass Großschreibung hier erlaubt wäre. Du hast es nicht erklärt, sondern nur gesagt »Mit „erste Bestandteile“ können genauso gut „ein oder mehrere erste Bestandteile“ gemeint sein.« Das ist wie zu sagen: Mit „Ich esse mehrere Äpfel“ könnte auch „Ich esse einen oder mehrere Äpfel“ gemeint sein. Es stimmt schlichtweg nicht; erste Bestandteile müssen immer zwingend mindestens zwei sein. --π π π | die wichtigsten hier fehlenden Artikel 10:55, 6. Mär. 2020 (CET)
- Wenn in § 50 explizit zwei oder mehr Eigennamen gemeint sein sollten, was ich nicht völlig ausschließen will, gibt es den Paragraphen aber meiner Meinung nach deshalb, weil dann ein Bindestrich gesetzt werden muss. Man darf aber beim Bindestrich nicht den grundlegenden § 45 vergessen, nach dem bei Zusammensetzungen ein Bindestrich zur Hervorhebung, Gliederung usw. gesetzt werden kann. Daher ist auch „Hölder-stetig“ bei Klenke nicht falsch, sondern höchstens eine Stilfrage (man sollte halt keine Deppen–Binde-Striche setzen ;-) Ich persönlich würde tatsächlich auch eher „hölderstetig“ zusammen und damit natürlich klein schreiben, aber bei „Hölder-h-stetig“ ist ja Zusammenschreibung gar nicht möglich. -- HilberTraum (d, m) 21:44, 6. Mär. 2020 (CET) (PS: Übrigens ist im Artikel Hölderstetigkeit ein Buch von Hans Wilhelm Alt als Quelle angegeben und auch Alt schreibt das Wort als „Hölder-stetig“, aber ich werde wie gesagt natürlich nichts im Artikel ändern. ;-) -- HilberTraum (d, m) 21:56, 6. Mär. 2020 (CET)
- Es gibt eben leider keine Regel für solch einen Fall, wie wir ihn hier haben. Auch ich bevorzuge stets die Zusammenschreibung. Aber da hhs ein Adjektiv bleibt, wäre Großschreibung die Ausnahme und müsste explizit belegt werden. Das sehe ich bei der Regellage nicht als gegeben. Kleinschreibung gilt hingegen von vornherein. Vielleicht wäre es zur Konfliktvermeidung am besten, die Sache wieder zu umschreiben z.B. mit hölderstetig zu/für h. --π π π | die wichtigsten hier fehlenden Artikel 23:17, 6. Mär. 2020 (CET)
- Die Schreibweise „zu/für h“ kann ich so auf die Schnelle nicht finden. Bei einer Umschreibung könnte man aber vielleicht die lange Form „hölderstetig zum Exponenten h“ wie im Artikel Hölderstetigkeit verwenden. -- HilberTraum (d, m) 20:33, 8. Mär. 2020 (CET)
- Es gibt eben leider keine Regel für solch einen Fall, wie wir ihn hier haben. Auch ich bevorzuge stets die Zusammenschreibung. Aber da hhs ein Adjektiv bleibt, wäre Großschreibung die Ausnahme und müsste explizit belegt werden. Das sehe ich bei der Regellage nicht als gegeben. Kleinschreibung gilt hingegen von vornherein. Vielleicht wäre es zur Konfliktvermeidung am besten, die Sache wieder zu umschreiben z.B. mit hölderstetig zu/für h. --π π π | die wichtigsten hier fehlenden Artikel 23:17, 6. Mär. 2020 (CET)
- Wenn in § 50 explizit zwei oder mehr Eigennamen gemeint sein sollten, was ich nicht völlig ausschließen will, gibt es den Paragraphen aber meiner Meinung nach deshalb, weil dann ein Bindestrich gesetzt werden muss. Man darf aber beim Bindestrich nicht den grundlegenden § 45 vergessen, nach dem bei Zusammensetzungen ein Bindestrich zur Hervorhebung, Gliederung usw. gesetzt werden kann. Daher ist auch „Hölder-stetig“ bei Klenke nicht falsch, sondern höchstens eine Stilfrage (man sollte halt keine Deppen–Binde-Striche setzen ;-) Ich persönlich würde tatsächlich auch eher „hölderstetig“ zusammen und damit natürlich klein schreiben, aber bei „Hölder-h-stetig“ ist ja Zusammenschreibung gar nicht möglich. -- HilberTraum (d, m) 21:44, 6. Mär. 2020 (CET) (PS: Übrigens ist im Artikel Hölderstetigkeit ein Buch von Hans Wilhelm Alt als Quelle angegeben und auch Alt schreibt das Wort als „Hölder-stetig“, aber ich werde wie gesagt natürlich nichts im Artikel ändern. ;-) -- HilberTraum (d, m) 21:56, 6. Mär. 2020 (CET)
- Nochmal zur Sache: Es kommt nicht darauf an, wie § 50 gemeint ist. Er ist ganz genau so gemeint, wie er auch dort steht, bloß willst du ihn anders sehen. Wenn dort steht, man schreibt Adjektive groß, „deren erste Bestandteile aus Eigennamen bestehen“, ist das eindeutig. Die ersten Bestandteile von hhs bestehen nicht aus Eigennamen, sondern nur der erste. Ansonsten hätten sie Singular mit einbezogen, und nicht explizit ausgeschlossen. Warum, glaubst du, gibt es kein einziges Beispiel mit nur einem Eigennamen unter dem Paragraphen? Ich weiß nicht mal, wie man den Paragraphen so sehen kann, dass Großschreibung hier erlaubt wäre. Du hast es nicht erklärt, sondern nur gesagt »Mit „erste Bestandteile“ können genauso gut „ein oder mehrere erste Bestandteile“ gemeint sein.« Das ist wie zu sagen: Mit „Ich esse mehrere Äpfel“ könnte auch „Ich esse einen oder mehrere Äpfel“ gemeint sein. Es stimmt schlichtweg nicht; erste Bestandteile müssen immer zwingend mindestens zwei sein. --π π π | die wichtigsten hier fehlenden Artikel 10:55, 6. Mär. 2020 (CET)