Diskussion:Schönau (Schönau am Königssee)

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Gemeindeteil (vulgo Ortsteil)

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Schönau ist kein Gemeindeteil/Ortsteil der Gemeinde Schönau am Königssee. Bitte Einleitunssatz; Artikel inhalte und Kats anpassen. --Gomera-b (Diskussion) 11:42, 8. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Gemeinde wurde nicht aufgelöst

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Die Gemeinde Schönau a. Königssee entstand nicht durch den Zusammenschluss der Gemeinden Königssee und Schönau (die dadurch ihre Rechtsfähigkeit verloren hätten), sondern die Gemeinde Schönau wurde 1978 umbenannt in Schönau a. Königssee. Sie hat also ihre Rechtsfähigkeit behalten und wurde lediglich umbenannt. Die Gemeinde Königssee wurde eingegliedert (=aufgelöst).

Quellen:

--Gomera-b (Diskussion) 20:25, 8. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Die obsoleten Inhalte wurden ( -vorerst -) als Kommentar gekennzeichnet im Quelltext behalten.
Bitte brauchbare und notwendige Passagen in Schönau am Königssee einbauen. Hierbei Urheberrechte beachten.--Gomera-b (Diskussion) 21:02, 8. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Der Vorredner irrte, was nun auch im Lemma ausgeführt und eindeutig belegt ist. Die sinngemäße Aussage, wonach Königssee in Schönau eingemeindet worden sei, ist aus historischer Sicht definitiv falsch!
Sofern jedoch amtlich der Term "zusammenschließen" bzw. "Zusammenschluss" von Gemeinden nicht existieren sollte, wären beide ehemaligen Gemeinden in die neue Gemeinde Schönau am Königssee "eingemeindet" worden, da beide als gleichrangige Gemeinden einen gleichrangigen Beschluss herbeigeführt hatten. Einfacher, auch weil verständlicher, bliebe es aber, hierbei wie jetzt von einer Zusammenlegung bzw. einem Zusammenschluss zu reden ... --HerrZog (Diskussion) 18:36, 23. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Eine Behauptung von "Irrtum" entkräftet keine reputablen Belege. Die oben angegebenen Quellen belegen eindeutig und mehrfach, dass die Gemeinde Königssee aufgelöst wurde und dass die Gemeinde Schönau fortbesteht unter dem geänderten Namen Schönau a.Königssee und dass die Gemeinde Königssee in die Gemeinde Schönau (a.Königssee) eingegliedert wurde. Das steht auch nicht im Widerspruch zur Freiwilligkeit des Zusammenschlusses. Allerdings ist die Gemeinde Schönau am Königssee keine Neubildung. Auf Seite 41 der obigen Quelle ist das unter Fußnote 11 nachzulesen UND dort ist unter Fußnote 10 nachzulesen wie dort die Neubildung einer Gemeinde beschrieben wurde. Falls die Gemeinde Schönau am Königssee eine Neubildung aus den Gemeinden Schönau und Königssee gewesen wäre, dann wäre die Beschreibung wie bei dem Beispiel unter Fußnote 10 ausgefallen: "Neubildung aus den Gden. ...". Dort steht aber "ab 1978 mit der Gmd. Königssee". UND dies deckt sich mit der Quelle zur Namensänderung der Gemeinde von Schönau in Schönau am Königssee.

Es wurde bisher kein einziger Beleg zu der obigen Interpretation des Kollegen beigebracht, der belegt, dass die beiden Gemeinden Königssee und Schönau ihre Rechtsfähigkeit verloren hätten (aufgelöst wurden) und eine neue Gebietskörperschaft = Gemeinde Schönau am Königssee gegründet wurde, die Rechtsnachfolger beider aufgelöster Gemeinden wurde. Die schon oben angeführten Quellen belegen im Gegenteil schlüssig die Auflösung der Gmd. Königssee und ihe Eingliederung in die Gemeinde Schönau, die in Schönau a.Königsee umbenannt wurde. Nicht "Irrtum" behaupten und eigene Hypothesen aufstellen, sondern Belege beibringen.--Gomera-b (Diskussion) 23:45, 23. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Und selbst wenn die bezeichneten Fußnoten korrekt interpretiert würden und dem Ganzen hier kein Fehler unterläge, wäre hier lediglich ein Patt zu verzeichnen, weil die von mir eingeführte Quelle für mich mindestens genauso gültig ist, wie diese. Demzufolge könnte bzw. müsste dann der Widerspruch selbst als solcher nebeneinander dargestellt werden.
Aber wer die historischen Bezüge dazu seit dem 14.Jahrhundert zur Kenntnis nimmt, dazu noch den "Stolz" der beiden ehemaligen Gemeinden einrechnet, wird meine Quelle für die plausiblere halten - keine der beiden hätte sich ohne Gegenwehr in die andere "eingemeinden" lassen! Und auch wenn das argumenatativ ja keine Rolle spielt - ich habe damals dort in der direkten Nachbarschaft gelebt ... --HerrZog (Diskussion) 00:46, 24. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Ich wüsste nicht, dass hier Schachregeln gelten oder sonst irgendwie ein Wettbewerb stattfindet. Allerdings lege ich Wert auf sachlich zutreffende korrekte Aussagen im Artikel, die durch reputable Quellen belegt sind. Der "Zusammenschluß" wie in der Quelle angegeben wird nicht bestritten. Die daraus abgleitete Schlußfolgerung, es wäre die Gemeinde Schönau aufgelöst worden und eine Gemeinde Schönau am Königssee neu gegründet worden ist schlicht nicht belegt. Allerdings ist das Gegenteil, der Fortbestand und die Namensänderung der Gemeinde Schönau reputabel belegt. Und sollte ein Beleg aufgefunden werden, der die Gemeinde Schönau am Königssee als Neubildung ausweist, dann müßten beide Aussagen im Artikel dargestellt werden. Eine durch reputable Quelle belegt Aussage zu ignorieren und durch die eigene Interpretation zu ersetzen ist nicht enzyklopädisch.--Gomera-b (Diskussion) 01:00, 24. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Aus dem Wort "Zusammenlegung" der beiden Gemeinden in der besagten Quelle wird hier auf unenzyklopädische Weise der Schluß gezogen, dies sei nur möglich wenn beide Gemeinden aufgelöst würden und eine neu (zusammengelegte) Gemeinde entstehen würde. Diese Schlußfolgerung ist IMO grundsätzlich falsch aber vor allem bisher unbelegt. Und damit fällt diese Schlußfolgeung unter WP:OR. OR ist hier aber nicht zulässig. Bitte die unbelegten Aussagen jetzt endgültig entfernen.
Zusammenfassung: Die Behauptung die Gemeinde Schönau (bis 1978) und Schönau am Königssee (an 1978) seien zwei verschiedene Objekte ist im Sinne von WP:Belege unbelegt. Belegt ist der Fortbestnd der Gemeinde Schönau und deren Namensänderung in Schönau a.Königssee

Bitte die erneuten Änderungen die auf OR basieren an die bekannten WP-Regeln anpassen. Ansonsten werde ich dies ohne weitere Diskussion mit Hinweis auf diese Diskussion demnächst vornehmen.--Gomera-b (Diskussion) 01:19, 24. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Aussage "Seither ist die ehemalige Gemeinde Schönau eine Gemarkung in der Gemeinde Schönau am Königssee, deren Gebietsfläche samt ihren Gemeindeteilen bzw. Gnotschaftsbezirken wieder in etwa denen der Urgnotschaft Schönau entsprechen."

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  • "Seither ist die ehemalige Gemeinde Schönau eine Gemarkung .." ist sachlich falsch. Die Gemarkung Schönau bestand schon zu Zeiten der Gemeinde Schönau (mal unterstellt, die Gmd. wurde aufgelöst) und ist nicht zum Zeitpunkt der behaupteten Gemeindeauflösung entstanden. Sollte es eine Veränderung der Gemeinde gegeben haben ist nur schlicht folgendes passiert: die Flurstücke die in der Gemarkung Schönau zusammengefasst waren und sind liegen seit der umgliederung auf dem Gebiet einer anderen Gemeinde.
  • "...deren Gebietsfläche samt ihren Gemeindeteilen bzw. Gnotschaftsbezirken wieder in etwa denen der Urgnotschaft Schönau entsprechen." ist weder offensichtlich noch gem. WP:Belege belegt. Bitte auch hier keine OR.

--Gomera-b (Diskussion) 01:31, 24. Jul. 2022 (CEST)Beantworten