Diskussion:Schönbach

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Silvicola in Abschnitt Schönbach
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Schönbach

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(hierher aus Benutzer Diskussion:W!B: --W!B: (Diskussion) 15:06, 24. Nov. 2012 (CET))Beantworten

Die Klassifikation ist jetzt unvollständig, denn für die Gemeinden vorneweg fehlt der Untertitel. Außerdem nutzt sie zwei verschiedene Gliederungsprinzipien (Art/Nation), und die tschechischen „Objekte“ bleiben ihrer Natur nach unbestimmt.

Wäre nicht eine einzige Rubrik Ort besser? Wer mag denn die verschiedenen Verwaltungsgliederungen verschiedener Staaten einander zuordnen? Es könnten ja bei dem Namen dereinst noch Orte aus USA, Russland, Brasilien, Paraguay, SW-Afrika dazukommen, überall wo vielleicht deutsche Siedler sich den Namen ergewählt haben. Vielleicht auch noch mehr fremdsprachige Namen mit nur gleicher Bedeutung. --Silvicola Disk 19:54, 22. Nov. 2012 (CET)Beantworten

das nach administrativem rang hat sich so bewährt, um zu verhindern, dass irgendwelche randrelevanten ortslagen vor millionenstädten stehen, nur weil die zufällig in deutschland, oder einem im alphabet vorn stehenden staat liegen. die administrativen ränge sind weltweit vergleichbar, dafür haben wir ausgezeichnete infrastruktur, keine sorge
die fremdsprachigen stehen dann pragmatischerweise nachgereiht, mmn. kann, wenn der deutsche ortsname dort amtlich (anerkkannte miderheit) ist, der eintrag nach oben ziehen (aber 45% der fälle im osten sind sowieso nazinamen, die nur für die wehrdienstberichte und allfällige strebeorte relevant sind, und 50% sind echte antiquitäten aus kuk und kaiserzeit): nur fehlen dazu meist die quelle. desgleichen werden wir zb zur zeit mit unrecherchierten US-importen zugemüllt, da kann man sie auch nur solange hinten dazustellen, bis sich irgendwer erbarmt, zu klären, ob der ort 100 oder 1000000 einwohner hat
den untertitel kann man sich aber sparen, wir trauen dem leser schlicht zu, dass er die nötige grundinteligenz hat, aus einer aufzählung von gemeinden heraus (Schönbach (Eifel), Gemeinde im .., Schönbach (Sachsen), Gemeinde im .., Schönbach (Niederösterreich), Marktgemeinde in ..) zu erkennen, dass er im abschnitt der gemeinden ist, oder? ein bisserl respekt vor dem leser ist schon notwendig, mündiger bürger und internetkompetenz und so ;). die erste untertitelung kann so gut wie immer entfallen, nur ganz selten ist eine notwendig --W!B: (Diskussion) 20:26, 22. Nov. 2012 (CET)Beantworten
PS ich seh aber, den tschechien-abschnitt hab ich schlicht übersehen, jetzt steht er sauberer
(End of hierher)
den untertitel kann man sich aber sparen, wir trauen dem leser schlicht zu, dass er die nötige grundinteligenz hat, aus einer aufzählung von gemeinden heraus (Schönbach (Eifel), Gemeinde im .., Schönbach (Sachsen), Gemeinde im .., Schönbach (Niederösterreich), Marktgemeinde in ..) zu erkennen, dass er im abschnitt der gemeinden ist, oder? – Mit dem Argument kann man dann aber auch die Titulierung der anderen Abschnitte weglassen, hier wirkt ja dann wohl auch die unterstellte Intelligenz des Lesers. Es steht doch auch geradezu in jeder Zeile dabei: X, Ortsteil von Y oder entsprechend. Konsequent ohne die Untertitel käme man dann zu meinem obigem Vorschlag, nur einen Untertitel für die Orte welcher Kategorie auch immer zu nehmen. Ich dachte übrigens nie daran, damit eine rein alphabetische oder anderswie mechanische Sortierung in einem solchen Abschnitt zu verbinden; die Einträge können durchaus weiterhin untergruppiert stehen und sinnvollerweise dann von großer zu kleiner Einheit. Das Argument für den Wegfall gerade der Gemeinden-Überschrift ist also nicht pertinent.
ein bisserl respekt vor dem leser ist schon notwendig, mündiger bürger und internetkompetenz und so ;). – Ich sehe nicht, inwiefern nun gerade die Benutzung einer Überschrift für die Gemeinden der erhabenen Würde des Lesers Eintrag täte. Die Rede vom mündigen Bürger soll übrigens ausdrücken, dass er frei sei, in eigener Verantwortung ohne Vormund seine eigenen Entscheidungen zu treffen, was ihm eine mögliche Überschrift nicht raubt oder abspricht, genausowenig wie seine Internetkompetenz. Er zählt hier nicht in seiner Eigenschaft als Entscheider, sondern nur als Leser. (En passant gesagt, mancher wird auch so jung sein, dass er juristisch noch als unmündig zählt &hellip) Wenn ich hier polemisch sein wollte, könnte ich geradezu einwenden, die Freiheit, eine Überschrift zu den Gemeinden nicht zu lesen, habe der Leser ja nur dann, wenn überhaupt erst mal eine dastünde. (Herablassung (ein bisserl) erfordert übrigens erkennbar erhöhten Standpunkt, sonst wirkt sie immer „ein bisserl“ lächerlich.)
die erste untertitelung kann so gut wie immer entfallen, nur ganz selten ist eine notwendig – Auf die Frage, wieso sie denn wegfallen solle, bekomme ich die Antwort, weil sie nicht nötig sei, gestützt auf Scheingründe. Virtus dormitiva. Ich bin folglich nicht überzeugt, sondern habe eher den Eindruck, dass s.v.v. der „Respekt“ vor der logischen Kompetenz des Diskussions-Lesers doch sehr zu wünschen übrig lässt.
Ich bitte also nach wie vor um sachliche Gründe. --Silvicola Disk 05:15, 25. Nov. 2012 (CET)Beantworten